Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Stresstest Teil 7 – Die öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01. – Teil 3

Methode Reinschrift – oder: Wie man mit einem Datum Rechtsstaatlichkeit simuliert

11. Dezember 2024.
Ich stehe mit dem Abordnungsbescheid in der Hand.
Mitten im Advent. Ein Schock – in fünf Tagen soll ich meinen Dienst in Nürnberg antreten – 80 Kilometer entfern.
Fünf Tage – So viel Zeit bleibt mir: fünf Tage, dann soll ich weg.


Der Bescheid, sagt man, sei vom 5. Dezember.

So steht es jedenfalls oben drauf (Bescheid_05.12.2024_geschwärzt).
„Na bitte, alles rechtzeitig. Hat ja noch Zeit zur Vorbereitung.“

So sieht es aus – wenn man nichts hinterfragt.


Doch was steht in der Personalakte?

Wer sich – wie ich – durch seine eigene Akte arbeitet, merkt schnell:

Das Ministerium schreibt nicht. Es reinschriftet.

Die Reinschrift dieses Bescheids datiert auf den 6. Dezember 2024.

👉 Das Ministerium wusste also am 5. Dezember noch gar nicht,
was angeblich am 5. Dezember erlassen worden sein soll.


Und wann wurde der Bescheid tatsächlich verschickt?

Nicht am 5. Dezember.
Nicht am 6. Dezember.
Sondern: am 10. Dezember 2024.

Der gesamte Bescheid – inklusive der Attestpflicht –
ging an mich persönlich und war ab dem 16.12. umzusetzen – es blieben mir also 2 Werktage…


Mein Anwalt? Noch besonderer.

Der Bescheid ging auch an meinen Anwalt – aber erst am 12. Dezember 2024 (Bescheid_Anwalt_12.12.2024_geschwärzt).
Ein Vorgang, für den die Vollmacht bereits am 9. Dezember vorlag – die für die Abordnung lag schon im November vor.

Drei Tage Zeit – nichts passiert.

So stelle ich mir Behörden vor: Gemütlich.
Nicht wie beim Abordnungsbescheid –
der laut Kultusministerium am 5.12.2024 vom HPR genehmigt wurde
– und dann plötzlich über Nacht 20 Seiten lang war (lies hier: Stresstest Teil 6).


Und es kommt noch mehr: Der Doppelschlag

Parallel zur Abordnung wurde eine amtsärztliche Attestpflicht angeordnet.
Nicht irgendwann. Sondern: zeitgleich.
Und nicht irgendwie. Sondern: maximal verschärft.

👉 Ab dem vierten Kalendertag meiner Erkrankung:
täglicher Nachweis der Dienstunfähigkeit – beim Amtsarzt.


Was bedeutet das in der Realität?

  • Eine Maßnahme, die extrem selten ist.
  • In der Praxis kaum erfüllbar.
  • Und dennoch: durchgezogen.

Methode Reinschrift – sicher eine Ausnahme, oder?

Beim Anhörungsverfahren – dieses Mal: erneut das Versandtdatum

  • Bescheiddatum: 23. Oktober 2024
  • Reinschrift: 23. Oktober 2024
  • Versanddatum?28.10.2024 – fünf Tage liegen lassen – ja das erwarte ich von deutschen Behörden..

Aber im Beschluss des Verwaltungsgerichts München heißt es:

„Anhörung datiert vom 23.10.2024.“ – das suggeriert – „alles korrekt“ (Anhörungsschreiben_Personalakte_23.10.2024_geschwärzt).

Wieder: Ein Datum – keine Realität.
Nur: eine Angabe – die geglaubt wird.


Was war hier das Ziel?

  • Eine planbare Maßnahme zum neuen Schulhalbjahr? Nein.
  • Eine transparente Fürsorgeentscheidung? Nein.
  • Ein medizinisch oder organisatorisch begründeter Zeitdruck? Auch nicht.

Stattdessen:

Maximaler Druck. Minimale Zeit. Maximale Wirkung.


Und das alles im Namen der Fürsorge?

Ich soll jeden Tag 80 Kilometer zur neuen Schule fahren.
Während meine 15-jährige Tochter vor Ort ist.
In einem sensiblen Abschlussjahr. Ohne stabile häusliche Betreuung.

Das ist keine Fürsorge.
Das ist eine bewusste Überforderung.
Und eine Ausblendung familiärer Realitäten.


Und das Gericht? Es glaubt an den 5.12. und den 23.10.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München geht davon aus:

Der Bescheid sei am 5. Dezember erlassen und versendet worden (Urteil_15.01.2025).
Die Anhörung sei am 23. Oktober erfolgt.

Beides: schwarz auf weiß im Beschluss.

Doch beides ist nachweislich falsch.

Was der Richter in seinem Urteil mit „Die Argumentation, dass eine Fristsetzung von nur fünf Tagen… ist nicht stichhaltig“ im Bezug auf das Anhörungsverfahren meint – ist fragwürdig. Ich entschuldige es mit der Überlastung der Gericht – verstehen werde ich es nicht.


Und der Richter?

Richter Z. hatte nur wenige Tage Zeit.
Vier dicke Ordner mit über 1.500 Seiten lagen vor ihm. Verschickt am 08.01.2025.
Eine Reinschrift auf dem Papier. Denn ein Ministerium bringt Reinschriften vor Gericht – nicht Personalaktenwahrheit.
Ein formelles Datum.
Kein Hinweis auf tatsächliche Abläufe.

Was soll ein Richter da tun?
Die Wahrheit liegt irgendwo im Aktenberg.
Aber keiner schafft es, sie rechtzeitig zu finden.

Und genau das wusste das Ministerium.


Ein kleiner Aufruf an die Gerichte

Auch wenn ein Beamter nicht „unwahr“ agieren darf –
manchmal kommt die Wahrheit von unten.

Von jenen, die nicht im Ministerium sitzen,
sondern im System stecken.
Die das Beamtenstatusgesetz verstanden haben –
und gerade deshalb zum Problem erklärt werden.


Fazit: Was bleibt von einem solchen Verfahren?

Ein Verfahren, das:

  • mit falschem Datum arbeitet,
  • mit verzögerter Zustellung trotz vorhandener Vollmacht hantiert,
  • mit kaum erfüllbaren Anforderungen droht,
  • und dann einem Gericht einen angeblich „formgerechten Ablauf“ präsentiert,
    den es so nie gegeben hat.

Was bleibt, ist der Eindruck:

Nicht Fairness war das Ziel – sondern Wirkung.
Nicht Aufklärung – sondern Inszenierung.

Meine Forderung an Sie, liebe Kultusministerin bleibt bestehen: Setzen Sie alle Maßnahmen, die gegen mich und meine Gesundheit gerichtet sind aus – jetzt sofort!

Ein persönlicher Appell an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Nehmt Einsicht in eure Personalakten.

Tut es.
Nicht irgendwann – jetzt.

Denn es tun sich Abgründe auf.
Was ihr dort findet, ist nicht selten das, was euch schwächt, wenn ihr euch wehrt –
und was man nutzt, wenn man euch zum Problem erklärt. Aber es ist gleichzeitig auch Euer Schutz.

Die Ministerien wissen um ihre Macht.
Sie legen dem Gericht offensichtlich bereinigte, gefilterte und einseitige Akten vor
nicht, um zu schützen, sondern um zu steuern.
Eure Akte spricht die Wahrheit – nicht der Bescheid.

Deshalb:

Schaut hinter die Kulissen.
Fordert Transparenz ein.
Und nehmt euer Recht auf Akteneinsicht als Schutzschild, nicht als Misstrauensgeste.

Wer sich nicht informiert, wird verwaltet.
Wer hinsieht, kann sich wehren.

Öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01.2025 – Teil 2

Öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01.2025 – Teil 1

Das Urteil vom 15.01.2024