Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Schlussakkord Teil 2: Heute ist der 8. Mai.

Ein Tag, der in die Geschichte eingegangen ist –
als der Tag, an dem Deutschland 1945 von der nationalsozialistischen Diktatur befreit wurde.
Ein Tag, der uns mahnt:

Nie wieder darf Macht ohne Kontrolle herrschen.
Nie wieder darf ein Staat ohne rechtsstaatliche Bindung handeln.

Gerade deshalb ist dieser Tag auch ein Aufruf an uns –
nicht nur, aus der Geschichte zu lernen,
sondern unsere Institutionen zu schützen und zu stärken.
Denn eine Demokratie steht und fällt mit einem funktionierenden Beamtenapparat.

Mit einem System, in dem Macht an Recht gebunden ist.
In dem Verwaltung nicht abschirmt – sondern kontrolliert wird.
Und in dem Menschen, die Missstände benennen, nicht zu Problemträgern erklärt werden.

Was passiert mit einem Rechtsstaat, wenn seine Schutzmechanismen nur noch nach oben funktionieren?
Was bleibt von der Demokratie, wenn Verwaltung Loyalität belohnt – aber nicht Gesetzestreue?

Dieser Blog war ursprünglich als Dokumentation eines Einzelfalls gedacht.
Doch im Laufe der Zeit wurde klar:
Was hier sichtbar wird, betrifft uns alle.

Denn es zeigt sich, wie ein gesamter Verwaltungsapparat – von der Schule bis ins Ministerium –
sich selbst gegen Kontrolle abschirmt.
Wie Pflichten verdreht, Verfahren entleert und Menschen zermürbt werden,
wenn sie auf Einhaltung von Recht und Gesetz bestehen.

Und deshalb ist jetzt der Moment gekommen, diesen Schlussakkord zu setzen.


Ich habe in den letzten Kapiteln versucht darzulegen,
wie der obere Verwaltungsapparat – vom Referatsleiter bis zum Amtschef – agiert,
um einem weit unter ihnen stehenden Schulleiter vollumfänglichen Schutz zu gewähren.
Einem Schulleiter, der massive Rechtsverstöße begangen hat.
Einem Schulleiter, dem man Personalvertretungsrecht erst erklären musste.

Und genau deshalb ist die Verhandlung am 12. Mai so wichtig.
Denn auch dort geht es um das Personalvertretungsrecht – um Rechte, die geschützt werden müssen.
Ob ich das Verfahren gewinne oder nicht, ist zweitrangig.
Unseren ergänzenden Antragsschriftsatz, werde ich am Montagmorgen vor der Verhandlung hochladen und erklären. Es zeigt eindeutig, worum es wirklich geht. Über Jahre hinweg wurden Personalvertretungsrechte mit Füßen getreten.
Trotzdem wurde der Schulleiter immer geschützt.

Dabei geht um den Zeitraum 2019 bis 2020.
Und wer sich das genauer ansieht, erkennt:
Danach wurde ein vierjähriger Schutzschirm aufgebaut – nach oben hin – und wenn man bedenkt, dass der Hauptpersonalrat bereits 2018 von möglichen Mobbing gesprochen hat (24.10.2018_Rückmail HPR_geschwärzt) – dann hat dieser Schirm bis heute gereicht.

Ich habe alle Instanzen durchlaufen – in der Hoffnung, irgendwo im System Hilfe und Kontrolle zu finden.
Denn eigentlich haben wir diese Kontrollinstanzen:
Das Beamtenstatusgesetz ist ein wundervolles Gesetz.
Es ist das Schutzschild unseres Rechtsstaats – der Grundpfeiler unserer Demokratie.
Wir schwören als Beamte den Schutz der Verfassung.
Und dazu gehört ganz klar: das Beamtenstatusgesetz.

Wer dagegen verstößt, verstößt gegen die Verfassung.
Wer Verstöße deckt, unterläuft den Rechtsstaat.


Und genau an diesem Punkt wird oft etwas verdreht – bewusst oder unbewusst:

Ein Beamter unterliegt der Gehorsamspflicht.
Ja – aber nicht blind.
Die Gehorsamspflicht gilt unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit.

Was oft verschwiegen wird – oder von oben falsch vermittelt wird:
Ein Beamter ist zuerst dem Gesetz verpflichtet – nicht seinem Vorgesetzten.
Wenn er erkennt, dass eine Weisung rechtswidrig ist, muss er remonstrieren – also schriftlich widersprechen.
Das ist keine Option – das ist seine Pflicht.

Wenn ihm nach der Remonstration die Weisung bestätigt wird, muss er sie zwar ausführen –
doch dann trägt der Vorgesetzte die Verantwortung.

So funktioniert Rechtsstaat. So funktioniert Schutz vor Machtmissbrauch.


Das, was im oberen Verwaltungsapparat geschieht, sind – und ich habe es dargelegt – massive Verstöße.
Und das ist bisher vielen Menschen nicht bewusst.
Ich habe erst einige Beispiele genannt –
am Freitag, Samstag und Sonntag folgen weitere.
Die Öffentlichkeit wird sich ein Bild machen können.

Denn die Gefahr für unseren Rechtsstaat kommt nicht von außen.
Das Außen ist das Ergebnis dessen, was im Inneren schiefläuft.

Wenn der Beamtenapparat im Inneren nicht mehr funktioniert,
dann machen wir unsere Demokratie angreifbar – für extreme Tendenzen.
Ich nenne bewusst: AfD und andere Strömungen.

Das Problem liegt nicht bei denen, die erkennen, dass „etwas nicht stimmt“.
Das Problem liegt darin, dass das System ihnen keine funktionierenden Mittel mehr bietet, um etwas zu verändern.
Ein Fall wie meiner ist ein Symptom.
Und die Symptome werden sichtbarer.


Man muss auch unterscheiden:
Ein Politiker schwört keinen Eid auf die Verfassung.
Ein Politiker kann lügen – das ist schlimm, aber erwartbar.
Ein Beamter darf nicht lügen.
Ein Beamter hat eine Wahrheitspflicht – eine Remonstrationspflicht
und eine Verantwortung gegenüber dem Staat, nicht gegenüber Personen.

Wenn er das tut, ist er nicht ungehorsam.
Er erfüllt seine Pflicht – gegenüber dem Dienstherrn, dem Staat und der Verfassung.


Wir stehen an einem Scheidepunkt.

Entweder wir schaffen es, dass unser Beamtenapparat von unten bis oben wieder funktioniert –
mit Fortbildung, rechtlicher Schulung, ethischer Orientierung –
oder die Kontrollinstanz bleibt einzig bei den Gerichten.

Aber auch Gerichte verlassen sich auf die Verwaltung.
Und wenn diese Verwaltung nicht sauber arbeitet,
dann wird auch Rechtsprechung unsicher, einseitig, gefährlich.

Das Prinzip „Ober sticht Unter“ darf in einem Rechtsstaat keinen Platz haben.
Es ist Ausdruck von Hierarchie ohne Kontrolle –
und hat in einem funktionierenden Staat nichts verloren.

Was wir stattdessen brauchen, ist Kontrolle der Exekutive
entweder von innen, über das Beamtenstatusgesetz,
oder von außen, durch unabhängige, personell stark ausgestattete Gerichte.

Beides muss politisch gewollt und aktiv gestaltet werden.
Denn ohne Kontrolle gibt es keinen Rechtsstaat.


Zwei Wege. Zwei Lösungen.

Von innen heraus:
Eine Rückbesinnung auf die Grundprinzipien des Beamtentums.
Durch Fortbildungen, Fortbildungen, Fortbildungen.
Durch Führung, die das Recht schützt – nicht die eigene Position.

Oder von außen:
Durch Gerichte, die ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können –
aber dafür braucht es mehr Richter, mehr Personal, mehr Raum zur Amtsermittlung.


Mein persönliches Schicksal steht nur exemplarisch für ein größeres Problem.
Denn immer wieder zeigt sich:
Der Exekutive wird geglaubt – und dem Einzelnen nicht.

Das Vertrauen in Behörden wird vorausgesetzt – nicht überprüft.
Und genau deshalb braucht es diesen Schlussakkord.

Denn ein Staat, der sich nicht mehr selbst kontrolliert,
ist ein Staat, der seine Fundamente verliert.