Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Logik, dein Name ist Ministerium – Teil 3: Die Kunst der Zeitreise

Es gibt Momente, in denen sich Verwaltungslogik selbst auflöst – nicht im Nebel, sondern im Schriftbild.

Am 29.04.2024 sendet die Gewerkschaft ver.di per E-Mail ein Schreiben an den Schulleiter – mit dem klaren Appell, ein BEM-Verfahren einzuleiten (siehe:Schreiben_verdi_29.04.2024_geschwärzt).
Noch am selben Tag datiert das Bayerische Kultusministerium ein Antwortschreiben – und bezieht sich darin ausdrücklich auf ebenjenes ver.di-Schreiben vom 29.04.2024.

Soweit, so scheinbar zügig.

Doch ein Blick ins Detail offenbart das eigentliche Problem:
Am Rand des Ministeriumsschreibens steht in kleiner Schrift:
„Reinschrift: 06.05.2024“ (siehe: SChreiben_KM_29.04.2024_geschwärzt)

Das bedeutet: Die Antwort wurde erst eine Woche später erstellt, aber rückwirkend auf den 29.04.2024 zurückdatiert.

Der Effekt:

Nach außen entsteht das Bild eines schnell und fürsorglich reagierenden Dienstherrn.
Ein Ministerium, das scheinbar noch am selben Tag auf das Schreiben von ver.di antwortet.
Ein Paradebeispiel ministerieller Reaktionsfähigkeit – zumindest auf dem Papier.

In Wirklichkeit aber hat man sich über eine Woche Zeit gelassen
und das Schreiben dann auf ein strategisch günstiges Datum zurückverlegt,
um genau diesen Eindruck nachträglich zu erzeugen.

Doch:

Wer rückdatiert, sollte zumindest sauber arbeiten.

Denn das Ministerium bezieht sich im Schreiben vom 29.04.2024 auf ein Schreiben vom 29.04.2024
obwohl die Reinschrift erst am 06.05.2024 erfolgte.
Das ist chronologisch absurd – und verwaltungstechnisch extrem schwach – oder unglaublich schnell…

Besonders auffällig wird das Ganze, wenn man bedenkt, wie langsam sonst reagiert wird:

Was hier geschehen ist, war kein schneller Fürsorgeakt,
sondern ein bewusst inszeniertes Reaktionsbild
handwerklich schlecht gemacht und inhaltlich entlarvend.

Die eigentliche Chronologie sieht ganz anders aus:

  • 18.04.2024: Das Verbot der Führung meiner Dienstgeschäfte wird aufgehoben.
  • 23.04.2024: Ich werde darüber erstmals offiziell informiert – und kontaktiere umgehend den Schulleiter mit der Bitte um BEM (siehe: Initiative_23.04.2024).
  • 24.04.2024: Ich nehme selbst Kontakt zu AMIS Bayern auf.
  • 29.04.2024: ver.di schreibt an den Schulleiter.
  • 06.05.2024: Das Ministerium fertigt die Reinschrift an – datiert sie jedoch zurück auf den 29.04.
  • Ebenfalls am 06.05.2024: Der Schulleiter verschickt eine Einladung zum Gespräch am 14.05.2024 – ohne tatsächliches Angebot eines offizielles BEM-Verfahren, ohne rechtliche Aufklärung, ohne Protokoll.

Und das Ministerium schreibt sinngemäß, der Schulleiter habe „in der Vorwoche bereits Kontakt mit AMIS aufgenommen“.

Doch wann genau soll diese „Vorwoche“ gewesen sein?

  • Vor dem angeblichen Antwortdatum 29.04.?
  • Vor der tatsächlichen Reinschrift am 06.05.?
  • Oder vor einem Zeitpunkt, zu dem der Schulleiter noch gar nicht wissen konnte, dass ich zurück in den Dienst trete?

Belegbare Initiative der Schulleitung? Fehlanzeige.

  • Kein dokumentierter AMIS-Kontakt.
  • Keine Angebot vor dem 06.05.
  • Kein Protokoll, kein Verfahren, keine Klarheit.

Stattdessen:
Ein Schreiben, das nachträglich datiert wurde, um eine Reaktionsbereitschaft zu suggerieren, die es so nie gab.


Fazit:
Logik, dein Name ist Ministerium – und dein Lieblingsspiel: rückwirkende Fürsorge mit Stempel und Reinschrift.

Nächstes Kapitel

Logik dein Name ist Ministerium – Teil 1

Logik dein Name ist Ministerium – Teil 2

Das BEM-Verfahren – so geht es richtig