
Es gibt Momente, in denen sich Verwaltungslogik selbst auflöst – nicht im Nebel, sondern im Schriftbild.
Am 29.04.2024 sendet die Gewerkschaft ver.di per E-Mail ein Schreiben an den Schulleiter – mit dem klaren Appell, ein BEM-Verfahren einzuleiten (siehe:Schreiben_verdi_29.04.2024_geschwärzt).
Noch am selben Tag datiert das Bayerische Kultusministerium ein Antwortschreiben – und bezieht sich darin ausdrücklich auf ebenjenes ver.di-Schreiben vom 29.04.2024.
Soweit, so scheinbar zügig.
Doch ein Blick ins Detail offenbart das eigentliche Problem:
Am Rand des Ministeriumsschreibens steht in kleiner Schrift:
„Reinschrift: 06.05.2024“ (siehe: SChreiben_KM_29.04.2024_geschwärzt)
Das bedeutet: Die Antwort wurde erst eine Woche später erstellt, aber rückwirkend auf den 29.04.2024 zurückdatiert.
Der Effekt:
Nach außen entsteht das Bild eines schnell und fürsorglich reagierenden Dienstherrn.
Ein Ministerium, das scheinbar noch am selben Tag auf das Schreiben von ver.di antwortet.
Ein Paradebeispiel ministerieller Reaktionsfähigkeit – zumindest auf dem Papier.
In Wirklichkeit aber hat man sich über eine Woche Zeit gelassen –
und das Schreiben dann auf ein strategisch günstiges Datum zurückverlegt,
um genau diesen Eindruck nachträglich zu erzeugen.
Doch:
Wer rückdatiert, sollte zumindest sauber arbeiten.
Denn das Ministerium bezieht sich im Schreiben vom 29.04.2024 auf ein Schreiben vom 29.04.2024 –
obwohl die Reinschrift erst am 06.05.2024 erfolgte.
Das ist chronologisch absurd – und verwaltungstechnisch extrem schwach – oder unglaublich schnell…
Besonders auffällig wird das Ganze, wenn man bedenkt, wie langsam sonst reagiert wird:
- Auf das ver.di-Schreiben vom 23.05.2024 kam die Antwort erst am 01.07.2024 –
mehr als fünf Wochen später, also deutlich nach Fristablauf (siehe: Logik, dein Name ist Ministerium – Teil 2: Die Kunst der Zuständigkeitsvermeidung).
Was hier geschehen ist, war kein schneller Fürsorgeakt,
sondern ein bewusst inszeniertes Reaktionsbild –
handwerklich schlecht gemacht und inhaltlich entlarvend.
Die eigentliche Chronologie sieht ganz anders aus:
- 18.04.2024: Das Verbot der Führung meiner Dienstgeschäfte wird aufgehoben.
- 23.04.2024: Ich werde darüber erstmals offiziell informiert – und kontaktiere umgehend den Schulleiter mit der Bitte um BEM (siehe: Initiative_23.04.2024).
- 24.04.2024: Ich nehme selbst Kontakt zu AMIS Bayern auf.
- 29.04.2024: ver.di schreibt an den Schulleiter.
- 06.05.2024: Das Ministerium fertigt die Reinschrift an – datiert sie jedoch zurück auf den 29.04.
- Ebenfalls am 06.05.2024: Der Schulleiter verschickt eine Einladung zum Gespräch am 14.05.2024 – ohne tatsächliches Angebot eines offizielles BEM-Verfahren, ohne rechtliche Aufklärung, ohne Protokoll.
Und das Ministerium schreibt sinngemäß, der Schulleiter habe „in der Vorwoche bereits Kontakt mit AMIS aufgenommen“.
Doch wann genau soll diese „Vorwoche“ gewesen sein?
- Vor dem angeblichen Antwortdatum 29.04.?
- Vor der tatsächlichen Reinschrift am 06.05.?
- Oder vor einem Zeitpunkt, zu dem der Schulleiter noch gar nicht wissen konnte, dass ich zurück in den Dienst trete?
Belegbare Initiative der Schulleitung? Fehlanzeige.
- Kein dokumentierter AMIS-Kontakt.
- Keine Angebot vor dem 06.05.
- Kein Protokoll, kein Verfahren, keine Klarheit.
Stattdessen:
Ein Schreiben, das nachträglich datiert wurde, um eine Reaktionsbereitschaft zu suggerieren, die es so nie gab.
Fazit:
Logik, dein Name ist Ministerium – und dein Lieblingsspiel: rückwirkende Fürsorge mit Stempel und Reinschrift.
Logik dein Name ist Ministerium – Teil 1