
In den letzten Wochen habe ich auf meinem Blog mehrfach darüber berichtet, was bei der Aktenführung im Bayerischen Kultusministerium schiefläuft – und wie sich Fehler, Falschaussagen und Aktenmanipulationen zu einem System verdichten.
Jetzt ist der nächste Schritt erfolgt:
Ich habe Klage eingereicht.
👉 Am 18.08.2025 beim Verwaltungsgericht München – eine kombinierte Feststellungs- und Verpflichtungsklage.
👉 Die Klage ist offen gehalten, weil ich weiß: Es wurden noch längst nicht alle Akten offengelegt.
👉 Die vollständige Klageschrift findest du am Ende dieses Beitrags als PDF.
Zwei Namen, zwei Leben – aber nur eine Akte?
Einer der unglaublichsten Punkte:
In meiner Personalakte fanden sich zwei Schriftstücke, die einen anderen Lehrer gleichen Namens betreffen: Matthias Schmitt, Staatliche Realschule M. (keine Sorge, ich weiß, wie man mich schreibt😉.
Die Inhalte (Nebentätigkeit, Anrechnungsstunde) haben nichts mit mir zu tun – und trotzdem lagen sie in meiner Akte, als wären sie meine (lies den Beitrag dazu: Personalakte oder Irrgarten?)
📌 Ich meldete diesen Fehler mehrfach.
📌 Das Ministerium erklärte gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten:
🟢 Die Unterlagen seien entfernt worden.
❌ Tatsächlich befanden sie sich Monate später immer noch in meiner Akte.
Ein Vermerk, zwei Versionen – und ein angebliches „Gefälligkeitsattest“
In meiner Akte existiert ein Vermerk vom 17.06.2021, in dem mir ein „Gefälligkeitsattest“ unterstellt wird. Dieses Dokument liegt:
✅ geschwärzt in einem Teil der Akte,
❌ ungeschwärzt in anderen Akten – etwa vor Gericht.
Die Aussage des Ministeriums:
🟢 Die Schwärzung erfolgte 2022 in Absprache mit mir.
❌ Nur: Ich habe das Dokument erst 2023 überhaupt entdeckt.
Das ist keine „Fehlablage“.
Das ist eine nachträgliche Konstruktion, mit der man mir gezielt etwas unterstellt – in unterschiedlichen Versionen, je nachdem, wer die Akte gerade sieht (lies hier den Beitrag dazu: Gefälligkeitsattest, geschwärzt oder ungeschwärzt? – Das Ministerium und die Kunst der Zeitreise).
Aktenführung à la Ministerium: Jeder kriegt eine andere Version
Ich dokumentiere seit Monaten, wie je nach Adressat unterschiedliche Ordnerzahlen auftauchen:
| Datum | Adressat | Umfang der Akte |
|---|---|---|
| 05.12.2024 | Einsichtnahme im Ministerium | 5 Ordner |
| 09.01.2025 | Verwaltungsgericht | 4 Ordner |
| 29.04.2025 | Einsichtnahme im Ministerium | 6 Ordner + 1 Leitzordner |
| 08.05.2025 | Disziplinarbehörde | 5 Ordner + 1 Leitzordner |
| 13.08.2025 | Gericht (erneut) | wieder nur 5 Ordner |
Trotzdem behauptet das Ministerium gegenüber dem Datenschutzbeauftragten:
🟢 Es gibt keine parallele Aktenführung (lies hier den Beitrag dazu: Wie viele Ordner hat meine Personalakte?).
Was soll man dazu noch sagen?
Masernnachweis? Ja – aber verschwunden
Ich wurde am 01.08.2025 letztmalig zur Vorlage meines Masernnachweises aufgefordert – obwohl ich diesen nachweislich 2021 erbracht hatte.
Ich war geimpft. Ich war dienstfähig. Ich war im Dienst.
Und trotzdem wurde dieser Nachweis jahrelang nicht in der Akte geführt (lies hier den Beitrag dazu: Masernnachweis? Schon längst erbracht!).
➡️ Es besteht der konkrete Verdacht auf Urkundenunterdrückung.
Deshalb: Klage
Am 18.08.2025 habe ich eine Feststellungs- und Verpflichtungsklage eingereicht – mit einstweiligem Rechtsschutz.
Die wichtigsten Ziele:
📌 Feststellung, dass falsche und widersprüchliche Inhalte in meiner Akte enthalten sind
📌 Verpflichtung zur vollständigen und ungeschwärzten Aktenvorlage
📌 Verbot, auf Basis fehlerhafter Akten weitere Maßnahmen gegen mich zu ergreifen
📌 Aufklärung und Aufnahme meines Masernschutz-Nachweises
📌 Entfernung der Schriftstücke eines anderen „Matthias Schmitt“
Noch längst nicht alles offengelegt
Ich habe in der Klage deutlich gemacht, dass sie erweitert wird, sobald alle Ordner – insbesondere die zurückgehaltene Schulakte – vorliegen.
Denn ich weiß:
🟥 Es fehlen noch über 100 Seiten aus den „versteckten Ordnern“. Es fehlen ca. 100 Eingaben im Zeitraum 1. April – 26.06.2025
🟥 Ich habe sie gesichert – digital dokumentiert. Diese liegen bei der Disziplinarbehörde und der Staatsanwaltschaft.
🟥 Das Gericht kennt sie bis heute nicht.
Worum es wirklich geht
Diese Klage ist kein Selbstzweck. Sie ist notwendig.
Weil:
❗ Gerichte bisher auf falscher Aktenlage entscheiden
❗ Der Datenschutzbeauftragte mit einer interessanten Wahrheit abgespeist wird
❗ Und die Wahrheit nur stört, wenn sie nicht ins Bild passt
Was hier läuft, ist kein Versehen –
es ist Systemversagen.
Diese Mängel sind kein Detailproblem. Sie haben gravierende Konsequenzen:
- Gerichtsverfahren laufen auf falscher Aktenlage.
- Datenschutzverstöße werden nachträglich legitimiert.
- Der Landesdatenschutzbeauftragte wird mit unvollständigen Versionen abgespeist.
👉 Deshalb lasse ich gerichtlich feststellen, was Fakt ist:
- dass meine Akte unvollständig und widersprüchlich geführt wird,
- dass falsche Informationen in Umlauf gebracht wurden,
- und dass grundlegende Rechte verletzt sind.
Es geht nicht um Formalien. Es geht darum, ob man sich auf die Integrität staatlicher Aktenführung verlassen kann – oder nicht.
Hier geht es zur gesamten Klage: