Warum?
Weil klar sein muss:
Ein Beschlussverfahren nach Art. 46 BayPVG hätte nichts gebracht –
nicht bei einer Schulleitung, die willkürlich agierte
und jede Zusammenarbeit blockierte.
Es ging nicht um den Personalrat.
Es ging um Verantwortung. Und um Schutz.
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