Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Wenn das Entfernen eines Menschen wichtiger ist als Bundesrecht

Am 19.11.2024 habe ich in meiner Personalakte versteckte Ordner gefunden – Unterlagen, die nicht nur „irgendwelche Papiere“ waren, sondern positive Dokumente zu meiner Arbeit, die über Jahre hinweg verschwunden waren (lies hier: Als ich die versteckten Akten fand). Zwei Tage später, am 21.11.2024, habe ich dazu eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (klicke hier: Dienstaufsichtsbeschwerde vom 21.11.2024).

Ab diesem Moment hätte man erwarten müssen, dass der Verwaltungsapparat in Gang gesetzt wird. Eine Behörde, die ihre Verantwortung ernst nimmt, hätte sofort handeln müssen:

  • eine lückenlose Prüfung meiner Personalakte,
  • eine Berichtigung und Wiederherstellung aller fehlenden Unterlagen,
  • eine Aufklärung, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass positive Dokumente verschwinden,
  • und ein Gespräch mit mir, um für Vertrauen und Transparenz zu sorgen.

Doch nichts davon geschah.
Stattdessen wurde mein Entfernen aus der Realschule Beilngries weiter betrieben, mein schrittweises Abdrängen. Nicht in der Form von Unterstützung, nicht mit dem Ziel einer Wiedereingliederung, sondern durch Maßnahmen, die nur eines im Blick hatten: Distanz. Mich aus meiner Schule, aus meinem Kollegium, aus meinem vertrauten Umfeld zu ziehen (lies hier: Stresstest – Teil 5: Die öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01. – Teil 1; Stresstest Teil 6 – die öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01.2025 (Teil 2) und Stresstest Teil 7 – Die öffentliche Widerlegung des Urteils vom 15.01. – Teil 3).

Dabei ist meine gesundheitliche Lage seit langem dokumentiert: schwere Depressionen, jahrelange Schlafstörungen, Antidepressiva, Klinikaufenthalte. Eigentlich hätte spätestens jetzt – nach dem Auffinden der Ordner – ein BEM-Verfahren (Betriebliches Eingliederungsmanagement: BEM-Teil 1: Ein Jahr nach dem BEM – was nicht geschehen ist) eingeleitet werden müssen. Ein Verfahren, das nicht Strafe oder Entfernung zum Ziel hat, sondern Stabilisierung, Heilung und Reintegration. Man hätte sich auch einfach nur am Befundbericht meines Nervenarztes vom 08.11.2024 orientieren können (Arztbericht_08.11.2024_geschwärzt)

Doch anstatt Fürsorge zu leisten, ging es nur um das Gegenteil: mein Entfernen.

Und mitten in diesem Prozess wurde sogar Bundesrecht ignoriert. Denn das Infektionsschutzgesetz ist eindeutig:

  • § 20 Abs. 9 IfSG: Ohne Masernnachweis darf niemand im Schuldienst tätig sein.
  • § 20 Abs. 14 IfSG: Wer trotzdem eingesetzt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit – Bußgeld bis zu 2.500 €.

Mit anderen Worten: Bevor man überhaupt Maßnahmen gegen mich beschließt, hätte zwingend geprüft werden müssen, ob mein Masernnachweis vorliegt.

Man hätte schon damals erkennen müssen, dass dieser Nachweis entfernt wurde – genau wie andere positive Unterlagen. Es war längst bekannt, dass Mitarbeiter unzulässigerweise Zugriff auf meine Personalakte hatten (hier ein Auszug eines Schreibens des Landesdatenschutzbeauftragten vom 29.05.2024: Datenschutzverletzung).

Gerade deshalb wäre die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung noch größer gewesen. Wäre mein Nachweis nicht dokumentierbar gewesen, hätte die Behörde sofort reagieren müssen: alle Maßnahmen einstellen, die Personalakte bereinigen und die rechtlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes einhalten.

Denn das Gesetz ist eindeutig: Ohne Masernnachweis ist eine Beschäftigung im Schuldienst schlicht unzulässig. Natürlich auch eine Abordnung. Punkt.

Doch genau das wurde nicht getan. Mein Masernnachweis wurde nicht überprüft. Stattdessen wurde ich mit einer Maßnahme belastet, die nicht einmal vollziehbar war, weil sie in offenkundigem Widerspruch zu Bundesrecht stand.

Und hier zeigt sich die ganze Absurdität:
Mein Entfernen, mein Herausdrängen aus der Realschule Beilngries, war der Behörde wichtiger als die Einhaltung des Gesetzes. Wichtiger als die Pflicht zur Fürsorge. Wichtiger als die Gesundheit eines Menschen.

Man könnte es fast so zusammenfassen:

  • Das Verschwinden meiner positiven Unterlagen: ignoriert.
  • Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 21.11.2024: ignoriert.
  • Meine Krankheit und die Fürsorgepflicht: ignoriert.
  • Das Bundesrecht (§ 20 IfSG): ignoriert.
  • Mein Entfernen aus der Schule: mit aller Konsequenz betrieben.

Wie kann es sein, dass man die Entfernung eines Menschen wichtiger nimmt als die Beachtung von Bundesrecht?

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Bitte lies auch das hier: Wie ich die versteckten Ordner fand