Der Rechtsstaat ist ein zentrales Prinzip unserer Demokratie. Er bedeutet:
Nicht Macht regiert – sondern das Recht.
Alle staatlichen Entscheidungen müssen sich an Gesetzen messen lassen. Und: Auch der Staat selbst ist an Recht und Gesetz gebunden.
Kernprinzipien des Rechtsstaats:
- Gesetzmäßigkeit: Kein Staat darf „nach Gefühl“ oder „nach Laune“ handeln. Behörden und Ministerien dürfen nur das tun, was das Gesetz erlaubt.
- Gewaltenteilung: Die Macht ist aufgeteilt – in Gesetzgebung (Parlamente), vollziehende Gewalt (Ministerien, Polizei, Verwaltung) und Rechtsprechung (Gerichte). Keine dieser Instanzen darf sich über die andere stellen.
- Rechtsschutz: Jeder Mensch darf sich gegen staatliche Entscheidungen wehren – mit Widerspruch, Remonstration oder Klage.
- Verhältnismäßigkeit: Der Staat darf nur so weit eingreifen, wie es nötig, geeignet und angemessen ist.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Akten dürfen nicht manipuliert oder geschwärzt werden, um den Rechtsweg zu erschweren. Wer betroffen ist, hat das Recht auf Einsicht in seine Personalakte.
Ein funktionierender Rechtsstaat schützt nicht nur den Staat vor dem Bürger, sondern vor allem den Bürger vor dem Staat.
Dort, wo Behörden Fakten unterdrücken, Verfahren verschleppen oder gezielt Akten manipulieren, gerät dieses Prinzip ins Wanken. Dann geht es nicht mehr nur um einzelne Fälle, sondern um das Vertrauen in das Fundament unserer Demokratie.
Deshalb müssen wir den Rechtsstaat nicht nur fordern – sondern auch verteidigen.