Hätte der Personalrat meiner Versetzung zugestimmt,
hätte das Staatsministerium das Verfahren nicht einfach zurückziehen können.
Die Zustimmung der Personalvertretung hätte das Verfahren in eine neue Phase überführt:
- Ich hätte Klage erheben können,
- ich hätte einstweiligen Rechtsschutz beantragen können,
- und ich hätte gute Chancen auf Erfolg gehabt.
Denn: Die Verfahrensführung war von Anfang an rechtswidrig, die Mitbestimmung lief auf Grundlage geschwärzter Unterlagen,
und es gab weitere erhebliche Verfahrensmängel, die bereits gerichtsfest dokumentiert sind.
Was entscheidend ist:
Im Falle einer solchen Klage wären meine Anwaltskosten erstattet worden.
Ich hätte nicht auf über 4.000 Euro sitzen bleiben müssen – Kosten, die nur entstanden sind, weil das Ministerium ein Verfahren betrieb,
das am Ende ohne Urteil und ohne Verantwortung eingestellt wurde.
Zusatz:
Der hier beschriebene Fehler ist nur einer von mehreren.
Weitere gravierende Missstände und Täuschungen liegen vor –
zu denen ich mich äußern werde, wenn es notwendig ist.