Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Warum mir bei Zustimmung des Personalrats Anwaltskosten hätten erstattet werden müssen

Hätte der Personalrat meiner Versetzung zugestimmt,
hätte das Staatsministerium das Verfahren nicht einfach zurückziehen können.
Die Zustimmung der Personalvertretung hätte das Verfahren in eine neue Phase überführt:

  • Ich hätte Klage erheben können,
  • ich hätte einstweiligen Rechtsschutz beantragen können,
  • und ich hätte gute Chancen auf Erfolg gehabt.

Denn: Die Verfahrensführung war von Anfang an rechtswidrig, die Mitbestimmung lief auf Grundlage geschwärzter Unterlagen,
und es gab weitere erhebliche Verfahrensmängel, die bereits gerichtsfest dokumentiert sind.

Was entscheidend ist:
Im Falle einer solchen Klage wären meine Anwaltskosten erstattet worden.
Ich hätte nicht auf über 4.000 Euro sitzen bleiben müssen – Kosten, die nur entstanden sind, weil das Ministerium ein Verfahren betrieb,
das am Ende ohne Urteil und ohne Verantwortung eingestellt wurde.


Zusatz:
Der hier beschriebene Fehler ist nur einer von mehreren.
Weitere gravierende Missstände und Täuschungen liegen vor –
zu denen ich mich äußern werde, wenn es notwendig ist.