
Am 25. September 2025 habe ich die richterliche Anregung aufgenommen und dem Staatsministerium im Zuge meiner Klage eine Mediation angeboten (Blogbeitrag zu meiner Klage).
Das ist kein einmaliger Versuch – in den letzten Jahren habe ich immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Denn bei meiner Aktenlage bin ich überzeugt:
Dieser Konflikt lässt sich nur über eine Mediation lösen.
Alles andere würde zu weiteren, jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führen, meine Gesundheit zusätzlich belasten und rechtstaatlich zweifelhaftes Verhalten offenlegen – und genau das möchte ich vermeiden.
Wegen meines Angebots vom 25. September 2025 habe ich meinen Blog – ab dem 27. September – ausschließlich für positive Erinnerungen genutzt, insbesondere an mein Einsatzjahr in Schöllnach.
Kein einziger Beitrag über Missstände, kein Vorwurf, kein Angriff.
Gestern erhielt ich nun ein Schreiben des Ministeriums, datiert auf den 29. September 2025 – also noch bevor ich meinen Antrag auf Mediation offiziell begründet hatte.
In Reaktion auf dieses Schreiben werde ich meine ursprünglich gesetzte Frist zur Annahme einer Mediation bis zum 25. Oktober 2025 verlängern.
Diese Entscheidung fiel bewusst – auch aufgrund einiger Entwicklungen, die ich derzeit noch ordne und dokumentiere.
Nach Ablauf dieser Frist werde ich die Ereignisse der letzten Wochen – einschließlich der neu hinzugekommenen Missstände – transparent auf meinem Blog darstellen.
Am 9. Oktober 2025 hatte ich Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht.
Es handelte sich um meine Personalakte von 2019 – 175 Seiten, in gerade einmal 15 Minuten eingesehen.
Ich bin seit 2004 verbeamtet, und bis 2019 war meine Akte überschaubar.
Heute umfasst sie mehrere tausend Seiten – allein in den letzten sechs Jahren.
Zur Erinnerung:
Im Oktober 2018 stellte der Hauptpersonalrat fest, dass möglicherweise Mobbing vorliegt (siehe Schreiben) und hat schon zum damaligen Zeitpunkt eine Mediation angeregt.
Im Januar 2019 meldete ich Missstände beim Ministerialbeauftragten – und im weiteren Verlauf auch an übergeordnete Stellen (siehe Beitrag vom 28.04.2025)
Wenn das Staatsministerium in seinen Schreiben heute eine Mediation ablehnt und zugleich meint, sie diene „der Lösung eines Konflikts oder der Gestaltung einer Rechtsbeziehung für die Zukunft“, dann liegt darin ein offensichtlicher Widerspruch.
Eine Rechtsbeziehung zum Freistaat Bayern – und damit auch zum Staatsministerium für Unterricht und Kultus – besteht.
Ich stehe gerade wegen dieser Rechtsbeziehung im Konflikt und habe deshalb Klage eingereicht.
Und diese Rechtsbeziehung bleibt bestehen, solange ich als Beamter auf Lebenszeit im Dienstverhältnis stehe – auch wenn ministeriell mitunter ein anderer Eindruck erweckt wird.
Denn eines gilt bis heute:
Ich will reden, nicht streiten.
Nur so kann irgendwann wieder Vertrauen wachsen.
Genau deshalb werde ich bis zum 25. Oktober 2025 hier im Blog täglich meine deeskalierenden Schritte aus diesem Jahr dokumentieren – als Zeichen dafür, dass ich an einem echten Dialog festhalte.