Am 12. Mai 2025 steht meine nächste Gerichtsverhandlung an.
Es ist nicht meine erste. Und vermutlich auch nicht meine letzte.
Aber es ist die erste, bei der ich die Öffentlichkeit gezielt mit einbeziehe.
Denn ich glaube: Nur durch Dokumentation, Transparenz und Öffentlichkeit entsteht der Druck,
der notwendig ist, um ein System zur Rechenschaft zu ziehen –
ein System, das nicht mehr von Kontrolle, sondern von Selbstschutz geprägt ist.
Ich habe diesen Blog gestartet, weil ich mich nicht länger auf eine Struktur verlassen kann,
die vorgibt, korrekt zu handeln – und dabei gezielt manipuliert, verschleiert und verschiebt.
Ich dokumentiere. Ich lege offen.
Nicht, um Mitleid zu bekommen. Sondern um deutlich zu machen,
dass es nicht nur um mich geht.
Das Urteil vom 16. Januar – und die Umdeutung meiner Worte
Nach meiner letzten Verhandlung am 16.01.2025, gesprochen von Richter Z. am Verwaltungsgericht München,
wurde ich – angeblich aus Fürsorgeerwägungen – an eine 80 km entfernte Schule abgeordnet – es wurde im einstweiligen Rechtschutz entschieden – daher gab es auch keine mündliche Verhandlung.
Begründet wurde diese Entscheidung mit einem Begriff, den ich sehr bewusst gewählt hatte:
„krankmachendes System“
Doch was daraus gemacht wurde, ist falsch.
In unserer Antragsschrift – vermittelt über den DGB-Rechtsschutz – stand die verkürzte Formulierung:
„Es handelt sich um ein krankmachendes System an meiner Dienststelle.“
Was mit „krankmachendem System“ wirklich gemeint ist
Ich möchte deutlich machen:
Diese Formulierung stammt nicht von mir.
Sie wurde vom DGB-Rechtsschutz in die Antragsschrift eingefügt.
Meine eigene Aussage war differenzierter.
Ich habe auf ein Zusammenspiel hingewiesen –
auf Strukturen zwischen Schulleitung, Personalabteilung und Schulaufsicht,
die ich seit Jahren als gesundheitlich belastend und systemisch problematisch empfinde.
Ich habe nicht gesagt, dass nur „meine Schule“ das Problem sei.
Doch genau diese verkürzte Formulierung hat das Staatsministerium aufgegriffen –
und so vor Gericht eingebracht.
Das Gericht wiederum hat vor allem diesen einen Aspekt herausgegriffen –
und daraus eine Entscheidung abgeleitet,
die mich aus vermeintlicher „Fürsorge“ an eine 80 km entfernte Schule versetzt hat.
Das Ministerium hat genau diese verkürzte Darstellung aufgenommen – und dem Gericht präsentiert.
Und so wurde meine differenzierte Kritik auf eine einzelne Schule reduziert.
Dabei dokumentiere ich seit 2015 Missstände, seit meinedem 08.01.2019 strukturelle Missstände –
nicht nur an einer Schule, sondern in der Art und Weise, wie das gesamte System auf Hinweise reagiert – oder eben nicht reagiert.
Was in Anlage 8 geschwärzt wurde – ist keine Nebensache
Ein besonders brisanter Punkt ist die sogenannte Anlage 8
Hier wurde durch das Staatsministerium eine zentrale Passage geschwärzt, bevor sie in ein Verfahren eingeführt wurde.
Es ging dabei nicht um Datenschutz, sondern um das gezielte Auslassen entscheidungsrelevanter Inhalte.
Das Ministerium hat das Verfahren später zurückgezogen – wohlwissend, was es eingereicht hatte.
Was zeigt das?
Dass es sich nicht um ein Versehen handelt.
Sondern um ein Verhalten mit System.
Und genau deshalb ist es notwendig,
die Glaubwürdigkeit der Verwaltung öffentlich infrage zu stellen.
Was mit „krankmachendem System“ wirklich gemeint ist
Ich wiederhole es:
In unserer Antragsschrift stand „krankmachendes System an meiner Dienststelle“.
Doch diese Eingrenzung ist falsch – und gefährlich verkürzt.
Ich habe seit dem 08.01.2019 systematisch Missstände gemeldet.
An Vorgesetzte, Aufsichtsbehörden, das Ministerium – mehrfach und nachweislich.
Und was kam zurück?
Nicht Aufarbeitung. Nicht Klärung. Sondern: Maßnahmen gegen mich.
Die Schwärzung in Anlage 8 ist kein Einzelfall –
sie steht exemplarisch für die Methoden eines Systems, das sich selbst schützt.
Wer glaubt, ich hätte erst am 29.04.2025 Einsicht in meine Personalakte genommen, irrt.
Ich war bereits:
- am 11.04.2023
- am 01.09.2023
- am 12.06.2024
- am 05.12.2024
- und am 29.04.2025
zur Einsicht vor Ort.
Immer mit dem Ziel:
➡️ Die systematische Dokumentation eines krankmachenden Systems.
Denn was sich dort findet, ist – in Teilen – absurd, unvollständig oder sogar irreführend.
Einzelheiten folgen.
Mein Rat: Macht Personalakteneinsicht. Jetzt.
Ich kann es nicht deutlicher sagen:
Jede*r Beschäftigte hat ein Recht auf Personalakteneinsicht – auch während der Arbeitszeit.
Viele glauben, mit Idealismus:
„Alles läuft korrekt. Alles ist sauber dokumentiert.“
Bis sie zum ersten Mal ihre eigene Akte sehen.
Dann erkennt man:
👉 Was verschwiegen wurde.
👉 Was falsch dargestellt wurde.
👉 Und manchmal auch: Was frei erfunden ist.
Darum dieser Blog.
Darum diese Öffentlichkeit.
Weil Wahrheit nur dann Gewicht bekommt, wenn man sie nicht nur denkt – sondern beweist.