Transparenz ist kein Verrat.
Sie ist Vertrauen – in den Rechtsstaat.
Ich bin verbeamtet.
Ich kenne die Verschwiegenheitspflicht.
Und ich habe sie geachtet.
Ich habe sie sogar über Jahre hinweg verteidigt – gegen mich selbst.
Ich habe alle internen Wege ausgeschöpft:
– Dienstaufsichtsbeschwerden
– Remonstrationen
– Petitionen
– Anfragen über die Hinweisgeberschutzstelle
– mehrfache schriftliche Hinweise an das Staatsministerium
Ich habe beantragt, mich äußern zu dürfen.
Ich habe um Genehmigung gebeten.
Ich habe formell widersprochen, als man mir das verweigerte.
Ich habe gewartet – Monate, Jahre.
Ich habe geredet – leise, sachlich, respektvoll.
Und ich wurde nicht gehört.
Jetzt mache ich öffentlich,
was nicht mehr im Schatten bleiben darf.
Nicht aus Rache –
sondern aus Verantwortung.
Nicht aus Trotz –
sondern, weil die Wahrheit ein Recht hat, gesprochen zu werden.
Nicht anonym –
sondern mit Namen.
Mit Haltung.
Mit Herz.
Dieser Blog ist rechtlich zulässig.
Er fällt unter den Schutz
des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 33 HinSchG),
unter die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes
und unter das Bedürfnis nach Gerechtigkeit,
das jeder Mensch in sich trägt.