Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Warum der Beamtenapparat eine funktionale, keine emotionale Struktur braucht

Der Beamtenapparat ist das Rückgrat eines funktionierenden Rechtsstaats. Seine Legitimation beruht nicht auf persönlichen Meinungen, nicht auf Machtspielen und auch nicht auf Loyalität zu Vorgesetzten – sondern einzig auf der verlässlichen, neutralen und gesetzestreuen Ausführung von Aufgaben. Genau deshalb braucht der öffentliche Dienst eine funktionale, keine emotionale Struktur.

Funktionale Strukturen sichern Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtsgleichheit. Jeder Beamte weiß, wofür er zuständig ist, welche rechtlichen Grundlagen er zu beachten hat – und wo seine Verantwortung endet. Die Entscheidung, ob ein Antrag bewilligt wird, ob eine Maßnahme zulässig ist oder ob ein Verfahren korrekt abläuft, darf nicht davon abhängen, wie ein Vorgesetzter „drauf ist“, wie das persönliche Verhältnis ist oder ob man als „schwierig“ gilt. Es muss sich allein an der Rechtslage und den sachlichen Umständen orientieren.

Emotionale Strukturen hingegen machen den Apparat willkürlich. Wer gefallen will, wird angepasst. Wer stört, wird gemieden. Wer Missstände aufdeckt, wird als Problem behandelt – nicht als Problemlöser. Die Folge ist nicht nur ein Klima der Angst oder Ohnmacht, sondern auch ein massiver Vertrauensverlust in die Verwaltung selbst. Denn Bürgerinnen und Bürger merken sehr wohl, wenn nicht mehr das Gesetz entscheidet, sondern die Laune oder das Ego Einzelner.

Ein funktionaler Beamtenapparat schützt nicht nur den Staat vor Willkür, sondern auch die Beschäftigten selbst. Er gibt Halt, Orientierung – und im Idealfall sogar Rückgrat. Genau deshalb müssen wir dafür kämpfen, dass der öffentliche Dienst sich nicht von innen entkernt, sondern sich auf seine rechtsstaatlichen Grundlagen besinnt: Neutralität, Gesetzestreue, Wahrheitspflicht.