Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Wie viele Ordner hat meine Personalakte?

Teil meiner Beschwerde vom 11.04.2025 beim Landesdatenschutzbeauftragten war auch der Verdacht, dass meine Personalakte nicht einheitlich geführt wird. Anlass war ein handschriftlicher Vermerk aus dem Jahr 2019:
„Bitte PA kopieren, Kopien verbleiben im Haus.“

Am 27.06.2025 kam die Antwort (hier: Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten)
👉 Eine dauerhafte Kopie meiner Akte werde nicht geführt.
Mit anderen Worten: Alles in Ordnung, kein weiterer Handlungsbedarf.

So weit die Theorie.

Die Praxis sieht anders aus:

  • Am 05.12.2024 war ich im Staatsministerium und nahm Einsicht in fünf Ordner meiner Personalakte.
  • Am 09.01.2025 legte das Ministerium dem Gericht im Sofortvollzugsverfahren zu meiner Abordnung vier Ordner meiner Personalakte vor.
  • Am 29.04.2025 erhielt ich zur eigenen Einsichtnahme plötzlich sechs Ordner plus einen Leitz-Ordner.
  • Der Disziplinarbehörde wurden Mitte Mai fünf Ordner plus ein Leitz-Ordner übergeben.
  • Und am 13.08.2025? Da liegen dem Gericht aktuell nur noch fünf Ordner vor.

Das wirft unweigerlich Fragen auf:

  • Wie viele Versionen meiner Akte gibt es eigentlich?
  • Warum variieren die Ordnerzahlen je nach Adressat?
  • Und warum schreibt das Ministerium dem Datenschutzbeauftragten, es gebe keine parallele Aktenführung – während die Fakten anderes zeigen?

Damit ist klar: Hier geht es nicht nur um eine „Fehlablage“.
Hier geht es um selektive Aktenvorlage – je nach Bedarf und Situation.

Das bedeutet:
1. Vor Gericht entscheidet nicht die Wahrheit, sondern die Version der Akte, die gerade vorgelegt wird.

2. Der Landesdatenschutzbeauftragte wird mit Halbwahrheiten abgespeist.

3. Die Disziplinarbehörde soll ein Verfahren gegen mich einleiten, ohne vollständige Aktenlage.
4. Der Betroffene bleibt mit Misstrauen und Unklarheit zurück.

Meine Frage bleibt: Welche Akte ist die richtige?
👉 Die mit vier Ordnern? Mit fünf? Mit sechs?
Oder existieren längst mehrere „Realitäten“ parallel?

Und wenn ich nicht wüsste, dass unzählige Schreiben irgendwo verschollen sind, dann wären es wohl noch viele weitere Akten. Aber ich habe alle Schreiben digital vorliegen – und werde sie im Zuge meiner Klage vom 18.08.2025 noch nachreichen (Montag: Mein Großkampftag).

Ich habe auf Missstände frühzeitig hingewiesen und auf Abhilfe gedrängt. Wenn der Schulleiter oder das Ministerium aber nur gegen mich handeln und Schreiben im Bermuda-Dreieck verschollen sind, entsteht dadurch eine einseitige Darstellung.

Darum sage ich immer:
Was schreibt, das bleibt.

Denn eines ist klar: Erst wenn sämtliche Akten vollständig dem Gericht vorgelegt werden, kann ich dort Einsicht nehmen und wirklich überprüfen, was in den Akten ist und was dort fehlt.

Eines ist sicher:
Das ist kein Zufall, das ist Systemversagen.

Angebot an das Staatsministerium

Wie bereits am 07.04.2025 veröffentlicht, werde ich diesen Blog sofort beenden, sobald das Staatsministerium seine Abschottungshaltung aufgibt und endlich in Verhandlungen eintritt.

Hier ist der Beitrag vom 07.04.2025:
Teil 3 – Mein Angebot an das Staatsministerium

Lies hier: Bei meiner Abordnung wurden nur vier Ordner vorgelegt