Verwaltungsrecht klingt trocken.
Aber es ist oft das Einzige, was dich schützt, wenn Behörden Fehler machen.
Denn das Verwaltungsrecht regelt:
Was eine Behörde darf – und was nicht.
Wie du dich wehren kannst.
Und welche Rechte du gegenüber dem Staat hast.
Was ist Verwaltungsrecht überhaupt?
Verwaltungsrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der das Handeln der Verwaltung gegenüber Bürger:innen, Beamten und anderen Organisationen regelt.
Es bestimmt z. B.:
- wie eine Behörde eine Entscheidung trifft (z. B. über eine Versetzung),
- wie du dich dagegen wehren kannst (z. B. durch Widerspruch oder Klage),
- wie Verwaltung rechtsstaatlich organisiert ist (z. B. Anhörungspflicht, Begründungspflicht, Akteneinsicht),
- und welche Formvorschriften gelten (z. B. Fristen, Zuständigkeiten, Zustellungsarten).
Zentrale Begriffe des Verwaltungsrechts
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Verwaltungsakt | Eine hoheitliche, verbindliche Einzelentscheidung (z. B. Versetzungsbescheid, Attestpflicht) |
| Anhörung (§ 28 BayVwVfG) | Du musst vor belastenden Entscheidungen die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten |
| Begründungspflicht (§ 39 BayVwVfG) | Jede Entscheidung muss schriftlich begründet werden |
| Rechtsbehelf | Du kannst z. B. Widerspruch oder Klage einlegen |
| Remonstration | Dienstinterner Widerspruch gegen eine Anweisung |
| Verhältnismäßigkeit | Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein |
| Verwaltungsverfahren | Der gesamte Ablauf vom Antrag oder Erlass bis zur Entscheidung (geregelt im BayVwVfG) |
Wie läuft ein Verwaltungsverfahren ab?
- Behörde erlässt Entscheidung (z. B. Bescheid über Abordnung, Beurteilung)
- Du wirst beteiligt – idealerweise durch Anhörung
- Du erhältst einen Bescheid – schriftlich, mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung
- Du kannst Widerspruch einlegen – meist 1 Monat Frist (§ 70 VwGO) – oder auch direkt Klagen
- Kommt ein Widerspruchsbescheid, kannst du Klage beim Verwaltungsgericht einreichen (§ 74 VwGO)
Beispiele aus dem Schulbereich
| Situation | Verwaltungsrechtliche Grundlage |
|---|---|
| Versetzung oder Abordnung | Verwaltungsakt – anfechtbar mit Widerspruch und Klage |
| Dienstliche Beurteilung | Verwaltungsakt mit Anhörungsrecht und ggf. Gegenvorstellung |
| Attestpflicht / Gesundheitsüberwachung | Eingriff in Grundrechte – nur mit Verhältnismäßigkeit & Begründung zulässig |
| Untätigkeit einer Behörde | Nach 3 Monaten: Untätigkeitsklage möglich (§ 75 VwGO) |
| Akteneinsicht verweigert | Anspruch nach Art. 29 BayVwVfG – ggf. mit Rechtsbehelf durchsetzbar |
Was darf Verwaltung nicht?
- Ohne Anhörung entscheiden (→ Verstoß gegen § 28 BayVwVfG)
- Ohne Begründung Bescheide erlassen (→ § 39 BayVwVfG)
- Willkürlich handeln (→ Verstoß gegen den Gleichheitssatz und Art. 20 Abs. 3 GG)
- Formfehler übergehen (z. B. falsche Zustellung, fehlende Vollständigkeit)
- Personalmaßnahmen ohne Beteiligung des Personalrats umsetzen (→ BayPVG)
Wichtige Rechtsquellen
- BayVwVfG – Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
- VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung
- GG – Grundgesetz (Art. 20, Art. 19, Art. 33)
- BayBG – Bayerisches Beamtengesetz
- BayEUG – Schulrechtlicher Rahmen
- BayPVG – Personalvertretungsgesetz Bayern
Warum du das wissen solltest
Weil viele Entscheidungen der Verwaltung nicht inhaltlich falsch, sondern formal rechtswidrig sind.
Und weil genau diese Formfehler dir ermöglichen, dich zu wehren – sachlich, rechtlich, begründet.
Verwaltungsrecht ist kein Selbstzweck.
Es ist das Fundament, auf dem dein Recht steht – auch als Beamter im System.