
Noch bevor ich die Akteneinsicht am 19.11.2024 erhielt, hatte ich etwas beantragt, das eigentlich selbstverständlich sein sollte:
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sollte bei der Einsichtnahme anwesend sein. Warum? Weil längst offenkundig war, dass in meiner Personalakte Verstöße vorlagen. Doch dieser Antrag wurde mir verweigert. Offiziell gibt es keine verbrieftes Recht, den Datenschutzbeauftragten hinzuzuziehen – aber bei einer Akte, in der seit Jahren Unterlagen fehlen, hätte es ein Gebot der Fairness und Transparenz sein müssen.
Als ich schließlich unter dem neuen Schulleiter und dem Konrektor in die Akten sehen durfte, tauchten – nach meiner Nachfrage – plötzlich zwei unbeschriftete Ordner auf. Versteckt hinter den Personalnebenakten anderer Mitarbeiter. Ein Vorgang, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet (Lies hier: Skandal in meiner Akte).
Ich bat die beiden anwesenden Zeugen, den Fund dieser Ordner schriftlich zu bestätigen. Doch anstatt Klarheit zu schaffen, erhielt ich eine ausweichende Antwort:
„Sollten wir von weisungsbefugter Stelle eine Aufforderung bekommen, werden wir zum Ablauf der Einsichtnahme Stellung beziehen.“
Mit anderen Worten: Man wollte sich nicht festlegen, nichts bestätigen, nichts sagen (lies hier: Mails_Vorgänge_19.11.2024).
Am nächsten Tag reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein (lies hier: Mail_21.11.2024_geschwärzt). Am gleichen Tag meldete ich den Vorfall zusätzlich an die externe Meldestelle beim Bundesamt der Justiz. Ich bat das Ministerium um eine Eingangsbestätigung – erinnerte sogar nach sechs Tagen noch einmal daran.
Und was geschah? Nichts, was sich ernsthaft mit der Sachlage befasste – stattdessen ging es wieder nur um mich als Person.
Genau 14 Tage nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, am 05.12.2024, erstellte das Ministerium einen Bescheid, der mir am Mittwoch, den 11.12.2024 zuging:
Ich werde zum 16.12.2024 an eine 80 Kilometer entfernte Schule abgeordnet.
Die Begründung: angeblich „aus Fürsorgeerwägungen“ (lies dazu meinen Beitrag vom 09.05.2025: Stresstest Teil 5).
Fürsorge? Für mich bedeutet das etwas völlig anderes.
Was hier geschieht, ist das Gegenteil von Fürsorge. Es ist der Versuch, Probleme zu verschieben, statt sie zu lösen.
Und ich sage es klar: Dieses System ist krankmachend.
Ich hatte genau zwei Werktage Zeit, mich darauf einzustellen, künftig jeden Tag 80 Kilometer zu fahren. Zwei Tage – für jemanden, der schwer von einer Depression gezeichnet ist, seit Jahren an Schlafstörungen leidet, ausgelöst durch genau diesen Schulkonflikt. All das ist amtsärztlich dokumentiert (lies hier: BEM-Teil1).
Doch anstatt Fürsorge zu zeigen, spielt der Dienstherr seine Macht aus. Nicht Menschlichkeit, nicht Schutz, nicht Verantwortung – sondern bloß Verlagerung des Problems.
Und deshalb sage ich es klar:
Nicht ein einzelner Schulleiter ist krankmachend.
Nicht eine einzelne Schule ist krankmachend.
Nein – das Handeln dieses Ministeriums ist krankmachend.
Und dieses System ist krankmachend.
Drei Monate später – nachdem vom Ministerium keinerlei Reaktion folgte, obwohl es von Amts wegen hätte ermitteln müssen (so schreibt es das Beamtenstatusgesetz vor) – zog ich die Konsequenz:
Am 18.02.2025 stellte ich Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Dazu werde ich morgen mehr schreiben…
Trotz meines Bemühens um eine weitere Einsichtnahme in die Akte blieb auch hier die Transparenz aus.
Seit dem 19.11.2024 habe ich mehrfach nachgefragt – zuletzt erhielt ich am 21.07.2025 lediglich die Auskunft, man werde mich „informieren“. Zuvor hatte ich beanstandet, dass eineinhalb Stunden Zeit für eine Akte mit rund 1.500 Seiten schlicht nicht ausreichend seien – das wären nicht einmal vier Sekunden pro Seite…
Ich weiß also seit dem 19.11.2024 nicht, was tatsächlich in meinen Akten steht.
Nur eines weiß ich sicher: Dem Gericht wurden im Juli 2025 die in den versteckten Ordnern vorgefundenen Schreiben nicht vorgelegt… (Fortsetzung folgt->)
Lies hier: Montag: Mein Großkampftag
Oder lies das: Als ich die versteckten Akten fand