
Wie mein Dienstunfall aus der Akte verschwand – und was das über das System verrät
Ich komme noch einmal auf das zurück, was ich gestern veröffentlich habe.
Am 23. März 2021 verletzte ich mich im Sportunterricht mit einer 10. Klasse schwer.
Ein klarer Fall: Dienstunfall.
Die Folgen: Meniskusriss, eine Operation zur Beinbegradigung, lange Reha.
Was man erwarten würde:
- Eintrag des Unfalls in die Personalakte,
- Beteiligung des Personalrats,
- Fürsorge und Wiedereingliederung.
Was stattdessen geschah?
Nichts davon.
Nicht erfasst – nicht anerkannt – nicht behandelt
Erst Jahre später, bei der Durchsicht meiner Personalakte, wurde klar:
Der Dienstunfall wurde niemals in der Personalakte des Ministeriums dokumentiert.
„Dieser gesamte Vorgang findet sich nicht in der Personalakte im Ministerium […] somit ist bei der personalaktenführenden Stelle nicht hinterlegt, dass Herr Schmitt einen Dienstunfall hatte.“
(Schriftlicher Vermerk im Rahmen einer Gewerkschaftsschreibens ans Staatsministerium vom 06.07.2023)
Eine Verletzung mit nachgewiesener OP, mehrere Krankschreibungen, Reha, Wiedereingliederung – und nichts davon offiziell aktenkundig?
Das ist kein Verwaltungsfehler. Das ist ein strukturelles Versäumnis mit Folgen.
Der örtliche Personalrat wurde damals nicht einbezogen.
Keine Unterrichtung, keine Beteiligung, kein Hinweis auf den Dienstunfall.
Dabei war ich zu dieser Zeit selbst Personalratsvorsitzender.
Diese Missachtung betrifft nicht nur meine Person – sie ist ein klarer Verstoß gegen BayPVG Art. 75 Abs. 4 Nr. 8, wonach der Personalrat bei Maßnahmen des zur Verhütung des Gesundheitsschutzes zwingend zu beteiligen ist. Dass das nicht geschah, zeigt, wie intransparent und unkontrolliert Verwaltungsentscheidungen ablaufen können – selbst im sensiblen Bereich der Unfallfürsorge.
Dienstaufsichtsbeschwerde? Abgewiesen.
Infolge der unterlassenen Dokumentation des Dienstunfalls vom 23.03.2021 reichte ich gegen den Schulleiter der Realschule Beilngries eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerden ein, mit dem Ziel, die Aktenführung korrigieren zu lassen und die Fürsorgepflicht ordnungsgemäß zu prüfen (siehe Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.06.2023: Hier klicken).
Die Beschwerden wurde jedoch als unbegründet zurückgewiesen – durch denselben Beamten, der bereits in früheren Verfahren (u. a. zur Missbilligung) durch auffällige Kommunikationsweisen und einseitige Einträge in meiner Personalakte aufgefallen ist. Diese Vorgänge sind aktenkundig dokumentiert.
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Objektivität der internen Bearbeitung meiner Beschwerden. Dies verstärkt aus meiner Sicht den Verdacht, dass systematisch aktenrelevante Sachverhalte selektiv behandelt bzw. bewusst ausgeblendet wurden.
Daher reichte ich am 06.10.2023 und 27.10.2023 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Beamten ein (siehe hier: DA_06.10.2023; DA_ 27.10.2023)?
Seit 2023 ohne Antwort.
Und wer die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 06.10.2023 genau liest – ich habe die entsprechenden Passagen angestrichen –, erkennt:
Ich hätte bereits damals die Vorgänge offenlegen können.
Denn ich habe bereits am 31.07.2023 eine qualifizierte Meldung an die externe Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz abgegeben.
Laut § 32 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b HinSchG ist eine Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit dann zulässig, wenn ein hinreichender Grund zur Annahme besteht, dass Repressalien zu befürchten sind (hier klicken).
Diese Voraussetzung war bei mir zweifellos erfüllt – und die Entwicklung seitdem bestätigt die Befürchtung eindeutig.
Im Übrigen legt § 3 Abs. 6 HinSchG (hier klicken) ausdrücklich fest, dass Repressalien auch in Form von Unterlassungen bestehen können –
und genau das liegt hier vor:
Die unterlassene Fürsorge, die Nichtaufnahme des Dienstunfalls, die Verweigerung von Akteneinsicht und Aktenbereinigung, das Nichtreagieren auf berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerden, das Ausbleiben jeder strukturellen Klärung.
Insofern ist mein öffentliches Vorgehen nicht nur nachvollziehbar, sondern rechtlich abgesichert.
Es dient nicht der Anklage – sondern der Aufklärung.
Ein unsichtbarer Unfall – mit sichtbaren Folgen
Was bleibt, ist das Gefühl, nicht als Mensch, sondern als Störfaktor behandelt worden zu sein.
Ein Unfall wird ignoriert. Ein Arzt diskreditiert. Ein Engagement verdreht.
Und das alles dokumentiert – oder eben nicht dokumentiert – in einer Akte, die zur Waffe wird, statt zur Schutzfunktion.
Ich betone noch einmal ausdrücklich: Dieser Dienstunfall ist bis zu meiner letzten vollständigen Akteneinsichtnahme am 05.12.2024, die mir digital vorliegt, nicht in meiner Personalakte hinterlegt.
Hinweis:
Mein Blog beruht auf meinen eigenen Erlebnissen, auf eigenen Akteneinsichtnahmen sowie auf dokumentierten und belegbaren Vorgängen.
Mein Ziel ist nicht die persönliche Anklage einzelner Personen, sondern die sachliche Aufklärung – über systemische Schwächen, strukturelle Missachtung von Rechten und mangelhafte Fürsorge im Beamtenverhältnis.
Ich sehe mich weiterhin mit Maßnahmen konfrontiert, die – aus meiner Sicht – nicht fürsorgegerecht sind und meine rechtliche sowie gesundheitliche Situation weiter verschärfen.
Deshalb wähle ich diesen Weg der Dokumentation:
Um sichtbar zu machen, was bislang ignoriert wurde.
Um aufzuarbeiten, was verdrängt wurde.
Und letztlich:
Um zu heilen – durch Wahrheit, nicht durch Schweigen.
Ich bin offen für jede Form echten Gesprächs und konstruktiver Auseinandersetzung – auch mit dem Ministerium selbst.
Doch solange dieser Dialog verweigert wird, bleibt mir nur der Weg der rechtlichen Aufarbeitung – und der Öffentlichkeit.
Lies hier: Teil 4