
Nehmen wir einmal an, wegen der Veröffentlichung von Missständen würden gegen mich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt – und disziplinarische Maßnahmen angestrebt.
Nicht, weil die Missstände selbst das Vertrauen in den öffentlichen Dienst erschüttern, sondern weil ihre Veröffentlichung als schädlich für das Ansehen des Berufsbeamtentums gilt.
Ein paradoxes Bild:
Nicht das Fehlverhalten, das Strukturen beschädigt, wird als Problem erkannt – sondern das sichtbar machen dieses Fehlverhaltens.
Nicht das Schweigen schützt, sondern die Wahrheit soll plötzlich gefährlich sein.
Doch genau hier beginnt die eigentliche Frage nach Verantwortung.
Was bedeutet Loyalität im öffentlichen Dienst?
Ist sie ein Schweigen über Unrecht – oder die Pflicht, es anzusprechen, wenn Strukturen Schaden anrichten?
Ich habe mich immer für den zweiten Weg entschieden.
Nicht, um zu verletzen oder anzugreifen, sondern um heilende Prozesse anzustoßen.
Ich habe Gespräche angeboten, Mediation angeregt, Dialog gesucht – lange bevor ich etwas veröffentlicht habe. Unten habe ich dazu meinen Blogbeitrag vom 30.04.2025 veröffentlicht.
Und ich habe jedes Schreiben, jede Veröffentlichung, jeden Schritt transparent dokumentiert.
Denn ich glaube: Aufrichtigkeit ist die Grundlage jeder echten Fürsorgekultur – auch gegenüber dem Staat, dem man dient.
Wenn nun also behauptet werden sollte, dass ich „dem Ansehen des Berufsbeamtentums schade“, so wie es im Urteil vom 22.08.2025 steht (siehe RN 33 des Urteils), dann muss man ehrlich fragen:
Wodurch entsteht der Schaden?
Durch das Offenlegen von Wahrheit – oder durch den Umgang mit ihr?
Bis zum 25. Oktober 2025 werde ich daher sämtliche Veröffentlichungen, die hier auf meinem Blog bis Anfang Mai 2025 veröffentlicht wurden – mit Datum, Thema und Kontext – hier beifügen.
Nicht, um mich zu rechtfertigen, sondern um Beweise zu sichern.
Zu meinem Schutz – und im Interesse der Transparenz, die ich von Anfang an gelebt habe.
Ich tue das nicht, um mich über das System zu stellen.
Ich tue es, weil ich Teil dieses Systems bin – und weil ich an seine Fähigkeit zur Selbstkorrektur glaube.
Denn wer Missstände aufzeigt, greift nicht an, sondern erinnert an das, was unsere Demokratie stark macht: Rechtsstaatlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Wahrheit.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt genau dieses Verhalten: das Melden von Missständen im öffentlichen Interesse.
Und Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern – solange dies der Wahrheit und dem Gemeinwohl dient.
Deshalb bleibe ich transparent.
Auch, wenn es unbequem ist.
Auch, wenn es riskant ist.
Weil ich überzeugt bin: Nur wer ehrlich bleibt, hat am Ende nichts zu verbergen.
Beitrag vom 30.04.2025: Ich war gerne Lehrer. Und ich habe lange geschwiegen. Jetzt spreche ich.