Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Teil 5: Häufige Fehler im BEM – und wie du dich wehren kannst

Auf dem Papier klingt das BEM gut:
Ein Verfahren zur Wiedereingliederung. Ein Gespräch auf Augenhöhe. Ein Prozess, der helfen soll.

Doch viele Betroffene erleben das Gegenteil:
Ein BEM, das zum Feigenblatt verkommt – oder gar zum Machtinstrument.

Hier sind die häufigsten Fehler im BEM – und was du tun kannst, wenn du betroffen bist.


1. Der größte Fehler: Es findet gar kein BEM statt

Trotz wiederholter Arbeitsunfähigkeit wird kein BEM angeboten. Das ist ein klarer Gesetzesverstoß (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Auch Beamt*innen haben Anspruch auf ein BEM – unabhängig vom Status.

Was tun?

  • Schriftlich ein BEM einfordern (am besten über die GEW oder den Personalrat).
  • Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
  • Eine Gegendarstellung in die Personalakte geben (Art. 106 BayBG).
  • Den Fall dokumentieren – z. B. für spätere Verfahren.

2. Es findet ein BEM statt – aber nur formal

Ein Gespräch wird geführt, ein Protokoll erstellt – doch:

  • Es gibt keine Maßnahmen.
  • Es gibt keine Umsetzung.
  • Es gibt keine Evaluation.

Das ist kein echtes BEM, sondern ein Alibi-Verfahren.

Der Arbeitgeber erfüllt scheinbar die Pflicht – ohne echte Fürsorge.

Was tun?

  • Auf Umsetzung und Bewertung pochen – schriftlich.
  • Auf Punkt 5.7 des BEM-Leitfadens verweisen.
  • Nachhaken – und ggf. erneut um ein echtes Verfahren bitten.

3. Die Gesprächsführung ist einseitig oder übergriffig

Wenn das BEM zur Verteidigung oder gar zur Schuldumkehr wird, ist die Grenze überschritten.
Beispiele:

  • Du wirst gedrängt, über Diagnosen zu sprechen.
  • Deine Vorschläge werden ignoriert.
  • Deine Erkrankung wird gegen dich ausgelegt.

Was tun?

  • Gespräch abbrechen, wenn du dich unwohl fühlst.
  • Eine Vertrauensperson hinzuziehen (GEW, Personalrat, Beistand).
  • Nach dem Gespräch eine Gegendarstellung schreiben.

4. Keine externe Moderation – trotz Konfliktlage

Wenn das Vertrauensverhältnis zur Schulleitung massiv gestört ist, muss neutral moderiert werden.
Trotzdem führen oft dieselben Personen das BEM, die vorher Maßnahmen gegen dich ergriffen haben.

In deinem Fall: Du hast eine externe Mediation vorgeschlagen – und sie wurde verweigert.

Was tun?

  • Schriftlich auf die Störung des Vertrauens hinweisen.
  • Externe Moderation erneut fordern – unter Verweis auf den BEM-Leitfaden.
  • Dokumentieren, dass dein Vorschlag abgelehnt wurde.

5. Einseitige oder falsche Protokolle

Du erkennst dich im Protokoll nicht wieder?
Dann ist das kein vertrauenswürdiger Prozess, sondern ein Risiko.

Was tun?

  • Unterschrift verweigern.
  • Gegendarstellung beifügen.
  • Protokolländerung einfordern.
  • Dokumente archivieren (eigene Kopien sichern).

6. Du wirst nach dem BEM weiter unter Druck gesetzt

Ein BEM darf nicht zur Vorbereitung belastender Maßnahmen dienen.
Wenn nach dem BEM:

  • ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird,
  • deine Beurteilung verschlechtert wird,
  • Gerüchte gestreut oder Arbeitsbedingungen verschlechtert werden,

dann wurde das BEM missbraucht – nicht geführt.

Was tun?

  • Alles dokumentieren.
  • Lehrerverbände, wie die GEW oder einen Rechtsbeistand einbeziehen.
  • Interne oder externe Meldestellen informieren (Hinweisgeberschutzgesetz).

Fazit: Wenn es weh tut, war es kein BEM.

Ein gutes BEM klärt, schützt und heilt.
Ein schlechtes BEM bricht Vertrauen – und verschärft die Krise.

Wenn du das Gefühl hast, dass dein BEM dich mehr belastet als entlastet,
dann darfst du das sagen.
Und du darfst dich wehren.
Denn das Gesetz ist auf deiner Seite.


Im nächsten Teil (Finale):
Teil 6 – Was ein faires BEM leisten kann – und warum es sich lohnt