„Kommen Sie bitte mal eben mit – ich habe da was.“
Ein Satz, der scheinbar beiläufig daherkommt.
Im Lehrerzimmer.
Mitten im Gespräch.
Im Flur zwischen zwei Stunden.
Und viele stehen auf. Aus Pflichtgefühl. Aus Angst. Aus alter Prägung.
Aber du musst nicht sofort mitgehen.
Du darfst dich schützen. Und du darfst deutlich machen: Ich bin kein Befehlsempfänger – ich bin Beamter mit Rechten.
1. Was tun bei spontaner Ansprache?
Wenn dich jemand in der Schule unangekündigt und vor anderen zu einem Gespräch bittet:
Frage freundlich – aber bestimmt:
„Geht es um ein dienstliches Gespräch oder um eine kurze Information?“
Falls es ein Gespräch mit dienstlichem Inhalt ist (z. B. Kritik, Verhalten, Krankheitsstand), gilt:
„Dann bitte ich um eine formale Einladung mit Thema – damit ich mich vorbereiten und ggf. einen Beistand hinzuziehen kann.“
Wenn es nur eine kurze Info ist (z. B. Vertretung, Materialfrage, organisatorisches), kannst du das klären – oder um Verschiebung bitten.
2. Konkrete Formulierungen für den Alltag
| Situation | Reaktion |
|---|---|
| „Kommen Sie bitte mal eben mit, ich muss mit Ihnen sprechen.“ | „Worum geht es genau? Wenn es ein dienstliches Gespräch ist, bitte ich um eine Einladung mit Thema.“ |
| „Das klären wir gleich im Büro.“ | „Ich bevorzuge, dienstliche Gespräche mit Vorlauf und gegebenenfalls Beistand zu führen.“ |
| „Sie müssen jetzt sofort mitkommen.“ | „Ich sehe aktuell keine Dringlichkeit. Ich bitte daher um einen regulären Gesprächstermin.“ |
| „Es ist wichtig – jetzt.“ | „Dann teilen Sie mir bitte schriftlich mit, worum es geht. Ich hole ggf. eine Vertrauensperson hinzu.“ |
3. Wenn es vor anderen passiert (z. B. im Kollegium)
Das ist besonders heikel – und kein Zufall.
Wer in der Gruppe angesprochen wird, steht unter sozialem Druck. Doch du darfst:
„Entschuldigen Sie – wenn es um etwas Persönliches oder Dienstliches geht, dann bitte unter vier Augen und mit Ankündigung. Jetzt ist nicht der passende Rahmen.“
Oder:
„Ich würde darum bitten, dass wir das – wenn nötig – im Rahmen eines förmlichen Gesprächs mit Einladung klären.“
4. Haltung ist mehr als Worte
Wichtig ist nicht nur, was du sagst – sondern wie du innerlich stehst.
- Du bist nicht unkooperativ, wenn du dich schützt.
- Du bist nicht schwierig, wenn du Klarheit forderst.
- Du bist nicht unhöflich, wenn du höflich nein sagst.
Du bist professionell.
Du hast Würde.
Und du darfst Grenzen setzen.
5. Für den Notfall: schriftlich nachfassen
Wenn ein Gespräch überrumpelnd war, kannst du im Nachgang schreiben:
„Am [Datum] wurde ich im Lehrerzimmer zu einem Gespräch mitgenommen. Ich hatte keine Gelegenheit, mich vorzubereiten oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ich bitte darum, dienstliche Gespräche künftig mit Ankündigung zu führen. Für den weiteren Austausch stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.“
Fazit: Du darfst dir Zeit nehmen
Die wichtigste Erkenntnis:
Du darfst Gespräche nicht verweigern –
aber du darfst entscheiden, wann und wie.
Dieser kleine Unterschied kann dich schützen – vor Übergriff, Entwertung oder Missbrauch von Hierarchie.
Für mehr Klarheit:
➡️ Teil 1: Was ist ein Dienstgespräch eigentlich?
➡️ Teil 2: Deine Rechte – Vorbereitung, Beistand, Protokoll
➡️ Teil 3: Was tun bei Übergriffigkeit?
➡️ Teil 4 (dieser Text): Spontan angesprochen? So bleibst du klar.
Und wie immer: Wenn du eigene Erfahrungen oder Fragen hast – melde dich.
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