Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Teil 2: Zwischen Pflicht und Selbstschutz – Deine Rechte im Dienstgespräch

Du bekommst eine Einladung – oder wirst spontan angesprochen.
Ein Dienstgespräch steht an.

Die meisten Lehrkräfte denken dann:
„Ich muss da jetzt einfach mit.“
„Ich darf mich nicht querstellen.“
„Ich will keinen Ärger.“

Doch genau hier beginnt das Problem.
Denn wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht schützen.


Du hast das Recht auf…

Vorbereitungszeit

Ein Gespräch muss in der Regel rechtzeitig angekündigt werden.
Nur wenn es wirklich dringlich ist (z. B. Gefahr im Verzug), kann man dich sofort bitten.
Aber: Selbst dann darfst du sagen:

„Ich bitte um ein Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt, damit ich mich vorbereiten kann.“

Themennennung

Du darfst vor dem Gespräch wissen, worum es geht.
„Das klären wir gleich“ ist keine rechtmäßige Gesprächsführung.

Beistand

Du darfst jemanden mitbringen:

  • Personalratsmitglied
  • Vertrauensperson
  • Rechtsbeistand (je nach Schwere)

Grundlage: immer Fürsorgepflicht § 45 Beamtenstatusgesetz und Art. 68 (Diskriminierungsverbot) und Art. 69 (Informationspflicht) BayPVG

Protokoll / Mitschrift

Du darfst mitschreiben. Du darfst ein Protokoll verlangen. Du darfst Ergänzungen nachreichen.

Stellungnahme im Nachgang

Du kannst eine eigene Sicht der Dinge schriftlich dokumentieren, wenn dir das Gespräch nicht gerecht erschien.


Mustersätze für mehr Sicherheit

  • „Ich nehme den Termin gern wahr – bitte teilen Sie mir vorab das Thema mit.“
  • „Ich mache von meinem Recht auf Beistand Gebrauch.“
  • „Ich bitte um ein schriftliches Protokoll des Gesprächs.“
  • „Ich werde im Nachgang schriftlich Stellung nehmen.“

Die Rechtslage – knapp zusammengefasst

RechtGrundlage
Vorbereitung & ThemaArt. 28 BayVwVfG
Beistand§ 45 BeamtStG (Fürsorge) und Art. 68 BayPVG (Diskriminierungsverbot)
Schriftliche StellungnahmeArt. 109 BayBG
Schutz vor SelbstbelastungVerfassungsrechtlicher Grundsatz: nemo tenetur se ipsum accusare

Haltung zeigen – ohne Angst

Ein Dienstgespräch ist kein Tribunal.
Es ist auch kein Ort, an dem du dich klein machen musst.

Es ist ein Moment, in dem du als Beamter oder Beamtin auf Augenhöhe agieren darfst.
Mit Würde. Mit Klarheit. Und mit dem Wissen:
Ich darf mich schützen.


In Teil 3 erfährst du:
Was du tun kannst, wenn ein Dienstgespräch übergriffig, unfair oder sogar entwürdigend wird.

Jetzt weiterlesen: Teil 3 – Kein Schutzraum? Kein Problem.