Du bekommst eine Einladung – oder wirst spontan angesprochen.
Ein Dienstgespräch steht an.
Die meisten Lehrkräfte denken dann:
„Ich muss da jetzt einfach mit.“
„Ich darf mich nicht querstellen.“
„Ich will keinen Ärger.“
Doch genau hier beginnt das Problem.
Denn wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht schützen.
Du hast das Recht auf…
Vorbereitungszeit
Ein Gespräch muss in der Regel rechtzeitig angekündigt werden.
Nur wenn es wirklich dringlich ist (z. B. Gefahr im Verzug), kann man dich sofort bitten.
Aber: Selbst dann darfst du sagen:
„Ich bitte um ein Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt, damit ich mich vorbereiten kann.“
Themennennung
Du darfst vor dem Gespräch wissen, worum es geht.
„Das klären wir gleich“ ist keine rechtmäßige Gesprächsführung.
Beistand
Du darfst jemanden mitbringen:
- Personalratsmitglied
- Vertrauensperson
- Rechtsbeistand (je nach Schwere)
Grundlage: immer Fürsorgepflicht § 45 Beamtenstatusgesetz und Art. 68 (Diskriminierungsverbot) und Art. 69 (Informationspflicht) BayPVG
Protokoll / Mitschrift
Du darfst mitschreiben. Du darfst ein Protokoll verlangen. Du darfst Ergänzungen nachreichen.
Stellungnahme im Nachgang
Du kannst eine eigene Sicht der Dinge schriftlich dokumentieren, wenn dir das Gespräch nicht gerecht erschien.
Mustersätze für mehr Sicherheit
- „Ich nehme den Termin gern wahr – bitte teilen Sie mir vorab das Thema mit.“
- „Ich mache von meinem Recht auf Beistand Gebrauch.“
- „Ich bitte um ein schriftliches Protokoll des Gesprächs.“
- „Ich werde im Nachgang schriftlich Stellung nehmen.“
Die Rechtslage – knapp zusammengefasst
| Recht | Grundlage |
|---|---|
| Vorbereitung & Thema | Art. 28 BayVwVfG |
| Beistand | § 45 BeamtStG (Fürsorge) und Art. 68 BayPVG (Diskriminierungsverbot) |
| Schriftliche Stellungnahme | Art. 109 BayBG |
| Schutz vor Selbstbelastung | Verfassungsrechtlicher Grundsatz: nemo tenetur se ipsum accusare |
Haltung zeigen – ohne Angst
Ein Dienstgespräch ist kein Tribunal.
Es ist auch kein Ort, an dem du dich klein machen musst.
Es ist ein Moment, in dem du als Beamter oder Beamtin auf Augenhöhe agieren darfst.
Mit Würde. Mit Klarheit. Und mit dem Wissen:
Ich darf mich schützen.
In Teil 3 erfährst du:
Was du tun kannst, wenn ein Dienstgespräch übergriffig, unfair oder sogar entwürdigend wird.
Jetzt weiterlesen: Teil 3 – Kein Schutzraum? Kein Problem.