Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Teil 2: Wie läuft ein BEM-Verfahren ab? Schritt für Schritt erklärt

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist mehr als ein Gespräch – es ist ein strukturierter Prozess.
Doch viele Lehrkräfte erleben genau das Gegenteil: ein informelles Treffen, ein Standardformular – und dann wieder Schweigen.

Hier erfährst du, wie ein BEM ablaufen muss, wenn es rechtskonform, transparent und wirksam sein soll.


1. Die Einladung

Der erste Schritt ist die schriftliche Einladung zum BEM.
Sie muss:

  • freiwilligen Charakter betonen (du musst nicht zustimmen),
  • den Zweck des BEM benennen (Gesundung, Rückkehr, Schutz),
  • deine Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten aufführen.

Achtung: Wird dir einfach ein Formular vorgelegt – ohne echtes Vorgespräch oder Aufklärung – ist das kein rechtmäßiger BEM-Start.


2. Deine Zustimmung – schriftlich, informiert, freiwillig

Das BEM darf nur mit deiner Zustimmung stattfinden. Diese muss vorher erfolgen – nicht stillschweigend, nicht nachträglich.
Du darfst jederzeit:

  • ablehnen,
  • abbrechen,
  • Bedingungen stellen (z. B. Teilnahme einer Vertrauensperson).

Wichtig: Ein abgelehntes BEM darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.


3. Das BEM-Gespräch: Vertrauensvoll, strukturiert, dokumentiert

In einem oder mehreren Gesprächen werden folgende Fragen geklärt:

  • Was war die Ursache für die lange Erkrankung? (nur freiwillig!)
  • Welche Belastungen liegen vor – organisatorisch, personell, inhaltlich?
  • Welche Maßnahmen könnten helfen?

Mögliche Maßnahmen:

  • Änderung des Stundenumfangs oder der Fächerkombination,
  • technische oder räumliche Anpassungen,
  • Konfliktklärung, Mediation,
  • Schulungen, Supervision, Gespräche mit der Schulleitung,
  • Rückkehr in Etappen (stufenweise Wiedereingliederung).

Wichtig: Das Gespräch muss protokolliert und gemeinsam abgestimmt werden.


4. Der Maßnahmenplan – mehr als Papier

Alle vereinbarten Schritte sollen:

  • konkret benannt,
  • zeitlich eingeordnet,
  • und später bewertet werden.

Ein BEM ohne Evaluation ist kein vollständiges BEM.
Die Bewertung kann durch die Personalstelle, die betroffene Person, oder eine neutrale externe Stelle erfolgen – je nach Absprache.


5. Follow-up: Und was wurde daraus?

Gutes BEM endet nicht mit der Unterschrift. Es braucht:

  • eine Umsetzung der Maßnahmen,
  • eine regelmäßige Überprüfung (z. B. nach 6 oder 12 Wochen),
  • und die Möglichkeit, das Verfahren zu verlängern oder zu wiederholen.

Wenn du nach dem BEM erneut erkrankst, darf das nicht gegen dich verwendet werden. Im Gegenteil: Es zeigt, dass weitere Schritte nötig sind.


Fazit: Ein echtes BEM ist ein Prozess – kein Symbolakt.

Es geht nicht um Formulare.
Es geht um Lösungen.
Und um die Frage: Was braucht dieser Mensch, um gesund zu bleiben?


Im nächsten Teil:
Teil 3 – Wer darf am BEM teilnehmen – und wer nicht?