Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Teil 12: Wenn der Schutzauftrag versagt – Das institutionelle Wegsehen nach dem Gedicht meiner Tochter

In den letzten Tagen habe ich andere Kapitel veröffentlicht,
weil die aktuelle Lage es erfordert hat.
Unter anderem berichtete ich über die Zensur der Abschlussrede der 10. Klässler (lies hier: „Nordkorea lässt grüßen – Zensur auch an dieser Schule?“ (ich schreibe als Vater einer Tochter der Klasse 10c)
Denn ich halte eine Zensur einer kritischen Rede,
die niemanden beleidigt,
für rechtsstaatlich bedenklich.

Doch jetzt kehre ich zurück zu dem, was ich ursprünglich erzählen wollte:
Die Geschichte rund um die Anzeige gegen meine Tochter –
und das institutionelle Schweigen, das darauf folgte.
Es ist Zeit, diesen Teil der Geschichte zu Ende zu schreiben:

Fürsorge ist kein abstrakter Begriff.
Sie ist kein wohlwollendes Prinzip.
Sie ist ein Auftrag. Ein gesetzlicher – und ein menschlicher.

Fürsorge bedeutet:
Hinschauen, wenn ein Kind leidet –
und nicht wegsehen.
Handeln, wenn sich ein Kind ausdrückt –
und nicht schweigen.
Verantwortung übernehmen,
nicht abwälzen.

Was braucht dieses Kind?
Und was ist jetzt zu tun?

Als meine Tochter ihr Gedicht schrieb, war das kein Anlass für Sanktionen (lies das Gedicht: Teil 3: Das Gedicht – „Der kleine Mann“).
Es war ein Hilferuf.
Ein künstlerischer Ausdruck innerer Not.
Ein Signal.

In einem funktionierenden System hätte dieser Ausdruck
– ob literarisch, persönlich oder metaphorisch –
einen Schutzauftrag ausgelöst.

Denn:
Wenn ein Kind über Leid schreibt,
wenn ein Gedicht wie eine Anklage wirkt,
wenn ein Text aufhorchen lässt –
dann ist es nicht die Aufgabe der Institution, Anzeige zu erstatten (lies hier: Schulleiter zeigt 13-jährige Schülerin an).
Sondern: Hinzuschauen. Zu begleiten. Zu fragen. Zu schützen.


Doch genau das geschah nicht.

Im Fall meiner Tochter hat niemand diesen Schutzauftrag wahrgenommen.
Nicht der Schulleiter.
Nicht der Deutschlehrer.
Nicht das Kollegium.
Nicht das Ministerium.

Alle haben ihre Verantwortung weitergeschoben.

Der Schulleiter?

„Er handelte als Privatperson.“

Der Lehrer?

Hat sich nie geäußert.
Kein Gespräch. Keine Erklärung. Keine Nachfrage.
Kein Versuch, uns zu kontaktieren.
Kein geschützter Raum.
Einfach: Schweigen.

Das Kollegium?

Einfach weggedreht.

Das Ministerium?

„Nicht zuständig.“

Und das betroffene Kind?

Stand allein.


Was hätte der Schutzauftrag bedeutet?

  • Ein klärendes Gespräch – bevor eine Anzeige gestellt wird.
  • Eine pädagogische Einbettung der Aufgabe.
  • Eine Rückmeldung, eine Würdigung, ein sicherer Rahmen.
  • Eine Erklärung für das Kind.
  • Eine offene Kontaktaufnahme mit den Eltern.
  • Ein Raum für Verarbeitung – nicht ein Raum für Angst.

Doch: Nichts davon geschah.

Stattdessen wurde:

  • Ein Kind kriminalisiert.
  • Ein Vater sprachlos gemacht.
  • Eine Familie erschüttert.

Ich bin selbst Lehrer. Und ich weiß:

Kinder beobachten uns. Sehr genau.
Sie spüren, ob wir Haltung zeigen – oder uns wegducken.
Ob wir hinter ihnen stehen – oder uns hinter Paragrafen verstecken.
Ob wir zuhören – oder nur verwalten.

Wenn das System Schule irgendwo scheitert,
dann dort, wo es nicht mehr schützt.

Und genau das ist hier passiert.

Nicht, weil niemand hätte handeln können.
Sondern,
weil niemand den Mut hatte, Verantwortung zu übernehmen.

Lies hier weiter: Teil 13: Ein öffentlicher Appell – für mehr Mut, mehr Schutz, mehr Menschlichkeit

Für meine geliebte Tochter: Ich sehe dich, Romina – und ich werde nicht schweigen

Mein Weg in Schuldienst seit 2015: Alle meine Versuche, etwas besser zu machen