Rechtsanspruch, kein Gnadenakt
Das BEM ist kein Wohlwollen der Schulleitung – es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.
Der Wortlaut ist eindeutig:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung […] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person […] wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann […]“
Das gilt auch für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Auch Beamt*innen haben ein Recht auf ein BEM – und Dienstherren eine gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG).
Was ist das Ziel eines BEM?
Ein BEM soll:
- die Arbeitsunfähigkeit überwinden,
- einer erneuten Erkrankung vorbeugen,
- und den Arbeitsplatz erhalten.
Es ist kein medizinisches Verfahren, sondern ein organisatorisches. Es geht nicht um Diagnosen – sondern um die Frage:
Was braucht diese Person, um ihren Beruf unter den bestehenden Bedingungen wieder aufnehmen zu können?
Wichtig: Zustimmung ist freiwillig – Anspruch ist verpflichtend
- Du musst nicht zustimmen. Niemand darf dich zum BEM zwingen.
- Der Arbeitgeber muss es dir aber anbieten – ob du willst oder nicht.
Wenn er das unterlässt, verstößt er gegen geltendes Recht. Und in vielen Fällen auch gegen seine Fürsorgepflicht.
Was passiert, wenn kein BEM angeboten wird?
- Das kann im Streitfall zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt werden (z. B. bei späteren dienstrechtlichen Maßnahmen, Bewertungen, Versetzungen).
- Du kannst das unter Dienstaufsicht rügen oder eine Gegendarstellung zur Personalakte einreichen.
- Du kannst dich an den Personalrat oder deine Gewerkschaft wenden – z. B. GEW.
Fazit: Das BEM ist dein Recht.
Wenn du länger krank warst, hast du Anspruch auf ein BEM.
Nicht als Belohnung. Sondern weil das Gesetz es so will – und weil Gesundung nicht dem Zufall überlassen sein darf.
Nächster Teil:
Teil 2 – Wie läuft ein BEM-Verfahren ab? Schritt für Schritt erklärt.