Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Teil 1: Was ist ein BEM – und wer hat Anspruch darauf?

Rechtsanspruch, kein Gnadenakt

Das BEM ist kein Wohlwollen der Schulleitung – es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Der Wortlaut ist eindeutig:

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung […] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person […] wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann […]“

Das gilt auch für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Auch Beamt*innen haben ein Recht auf ein BEM – und Dienstherren eine gesetzliche Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG).


Was ist das Ziel eines BEM?

Ein BEM soll:

  • die Arbeitsunfähigkeit überwinden,
  • einer erneuten Erkrankung vorbeugen,
  • und den Arbeitsplatz erhalten.

Es ist kein medizinisches Verfahren, sondern ein organisatorisches. Es geht nicht um Diagnosen – sondern um die Frage:

Was braucht diese Person, um ihren Beruf unter den bestehenden Bedingungen wieder aufnehmen zu können?


Wichtig: Zustimmung ist freiwillig – Anspruch ist verpflichtend

  • Du musst nicht zustimmen. Niemand darf dich zum BEM zwingen.
  • Der Arbeitgeber muss es dir aber anbieten – ob du willst oder nicht.

Wenn er das unterlässt, verstößt er gegen geltendes Recht. Und in vielen Fällen auch gegen seine Fürsorgepflicht.


Was passiert, wenn kein BEM angeboten wird?

  • Das kann im Streitfall zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt werden (z. B. bei späteren dienstrechtlichen Maßnahmen, Bewertungen, Versetzungen).
  • Du kannst das unter Dienstaufsicht rügen oder eine Gegendarstellung zur Personalakte einreichen.
  • Du kannst dich an den Personalrat oder deine Gewerkschaft wenden – z. B. GEW.

Fazit: Das BEM ist dein Recht.

Wenn du länger krank warst, hast du Anspruch auf ein BEM.
Nicht als Belohnung. Sondern weil das Gesetz es so will – und weil Gesundung nicht dem Zufall überlassen sein darf.


Nächster Teil:
Teil 2 – Wie läuft ein BEM-Verfahren ab? Schritt für Schritt erklärt.