Ein einzelner Beamter, der aus Angst eine rechtswidrige Weisung befolgt, ist ein persönliches Versagen. Wenn aber viele Beamte schweigen, ducken oder mitmachen – dann ist das kein Einzelfall mehr. Dann liegt ein Systemfehler vor. Und genau solche systemischen Fehlentwicklungen lassen sich im öffentlichen Dienst immer häufiger beobachten.
1. Unkenntnis der eigenen Rechte und Pflichten
Viele Beamte – gerade auf unteren Ebenen – kennen ihre Rechte, etwa die Remonstrationspflicht oder den Schutz vor Repressalien, nicht oder nur unzureichend. Dienstrechtsfortbildungen sind rar, oft oberflächlich und meist nicht verpflichtend. So entsteht ein gefährlicher Zustand: Man folgt – ohne zu wissen, ob man darf oder muss. Das macht die Verwaltung manipulierbar – und die Einzelnen angreifbar.
2. Angstkultur statt Fehlerkultur
In vielen Behörden ist der Spielraum für kritische Rückmeldungen faktisch nicht vorhanden. Wer Missstände anspricht, gilt schnell als illoyal oder unbequem. Wer remonstriert, wird oft sozial isoliert. Anstatt eine Kultur des offenen Dialogs zu fördern, herrscht vielerorts ein Klima des Stillhaltens, Wegschauens oder gar Wegbeförderns. Fehler werden vertuscht statt bearbeitet – aus Angst, „nach oben“ in Schwierigkeiten zu geraten.
3. Delegation von Verantwortung nach unten
Ein weiterer typischer Fehler: Verantwortung wird nach unten durchgereicht. Die oberen Ebenen treffen Vorgaben – formal korrekt, aber inhaltlich zweifelhaft. Die unteren Ebenen setzen sie um – mit dem Argument: „Ich hatte keine Wahl.“ Am Ende will niemand verantwortlich sein. Das System schützt sich selbst – aber nicht mehr den Rechtsstaat.
4. Loyalität wichtiger als Rechtstreue
In emotional geprägten Verwaltungen gilt oft ein unausgesprochenes Prinzip: Wer loyal ist, wird gefördert. Wer unbequem ist, bleibt auf der Strecke – auch dann, wenn er juristisch völlig korrekt handelt. Dadurch entsteht ein Missverhältnis: Nicht die sachlich richtigen, sondern die „angepassten“ Beamten prägen das System. Und damit verliert es langfristig an Qualität, Glaubwürdigkeit und Rechtstreue.
5. Fehlende Kontrolle durch übergeordnete Stellen
Eigentlich sollen Personalreferate, Ministerien oder Fachaufsichten korrigierend eingreifen, wenn sich rechtswidrige Routinen einschleichen. Doch oft greifen diese Kontrollinstanzen nicht ein – sei es aus Bequemlichkeit, Überforderung oder kollegialem Schutzdenken. In solchen Fällen werden systemische Fehler nicht gestoppt, sondern institutionell stabilisiert.