Ein Test in Echtzeit

Dies ist der zweite Teil meines Experiments.
Ein Stresstest – nicht nur für den Freistaat Bayern, sondern auch für mich selbst.
Die zentrale Frage lautet:
Wie reagiert der Staat, wenn ein Beamter sein Recht einfordert –
nicht passiv, sondern aktiv, offen und begründet?
Was steht im Raum?
Ich bin derzeit krankgeschrieben – formal bis zum 31.05.2025.
Diese Krankschreibung liegt dem Dienstherrn vor.
Aber:
Was ist ab dem 01.06.2025?
Und wie wird der Staat reagieren, wenn ich keine Folgekrankschreibung vorlege –
weil ich mich auf mein Leistungsverweigerungsrecht berufe? Leistungsverweigerung_07.05.2025_geschwärzt
Worauf stütze ich mich?
Ich habe mich mehrfach und juristisch fundiert auf mein Leistungsverweigerungsrecht berufen.
Denn:
- Ich werde systematisch gemobbt – durch Vorgesetzte, Strukturen, Schweigen.
- Dienstliche Konflikte wurden nicht gelöst, sondern eskaliert.
- Remonstrationen blieben unbeantwortet oder wurden substanzlos zurückgewiesen.
- Amtsärztliche Gutachten bestätigen:
„Dienstliche Konflikte sind medizinisch nicht lösbar.“
Ich nenne das, was geschieht: institutionelles Mobbing (ein sehr aufschlussreicher Artikel von Dr. Maximilian Baßlberger findet sich hier – dieser Artikel müsste im Lehrbuch höherer Beamten stehen).
Und ich habe es klar benannt – mehrfach und dokumentiert.
Chronologie der Remonstrationen und des Leistungsverweigerungsrechts
- 23.06.2023: Erste Remonstration gegen meinen Unterrichtseinsatz (siehe Remonstration gegenüber Schulleiter – und gegenüber dem Ministerium) nach dem Ergebnis der 4. amtsärztlichen Untersuchung („dienstliche Konflikte medizinisch nicht zu lösen“ – siehe Ergebnis des 4. amtsärztlichen Gutachtens vom 14.05.2023).
- 25.06.2023: Schriftliche Mitteilung ans Ministerium mit Verweis auf eine Remonstration von 2020 – siehe Folge 2
- 16.11.2023: Hinweis auf Diskriminierung – an der Dienststelle und durch das Ministerium selbst (siehe Mail vom 16.11.2023).
- 29.12.2023: Dokumentierte Hinweise, dass der damalige Schulleiter Falschaussagen zu meinem Nachteil gegenüber Kollegium und Behörden getätigt hat (siehe Mail vom 29.12.2023).
- 26.04.2024: Remonstration nach der 5. amtsärztlichen Untersuchung – erneut mit dem Vermerk: „dienstliche Konflikte nicht medizinisch-gutachterlich lösbar“ ( siehe Ergebnis des 5. amtsärztlichen Gutachtens vom 11.04.2024).
- 23.10.2024: Weitere Leistungsverweigerung – vom Kultusministerium fälschlich nur auf eine einzelne Dienststelle ausgelegt – die Antwort auf diese Reaktion spricht Bände (siehe Mail vom 23.10.2024)
- Zumeist blieben meine Anliegen über Jahre hinweg liegen. Ich warte bis heute auf eine substantielle Antwort. Diese Antwort – verfasst von eine Beamtin ohne Führungsposition, deren Name ich schwärze, spricht Bände (siehe Mail vom 06.11.2024). Wird es heikel, schickt man vor und schickt eine unrechtmäßige Mail – keinen Bescheid…
- Ich hätte wohl auch hier remonstrieren sollen, denn Sie ist weder meine Vorgesetzte, noch die Vorgesetzte des Schulleiters – mittlerweile kenne ich die Methoden im Hohen Haus.
Welche Reaktion erfolgt vom Ministerium?
Die Maßnahme, der ich wegen meines Leistungsverweigerungsrechts im Moment ausgesetzt bin, ist aus meiner Sicht eine klare Repressalie.
Die Maßnahme wurde trotzdem gerichtlich im einstweiligen Rechtsschutz bestätigt – gegen meine Rechte.
Aber hat der Dienstherr dem Gericht alle relevanten Sachverhalte korrekt und vollständig offengelegt?
Ich lasse das offen.
Vielleicht wird auch das noch öffentlich zu klären sein.
Denn:
Ein Richter muss sich auf die Verwaltung verlassen können.
Doch was, wenn genau das nicht mehr gewährleistet ist?
Was zählt mehr – das Recht oder die Macht?
Ich habe mein Recht der Leistungsverweigerung angewendet – ich habe auch mehrfach remonstriert.
Ich habe gehandelt, nicht geschwiegen.
Ich habe mich auf das Beamtengesetz berufen – und auf die Fürsorgepflicht.
Aber:
Was wird der Staat tun?
Wird er mich hören – oder mich ab dem 01.06.2025 sanktionieren?
Was ich riskiere
Ich riskiere meine Besoldung.
Aber das ist nicht das Schlimmste.
Das Schlimmste wäre: meine Ehre zu verlieren.
Mich selbst zu verraten, indem ich mich beuge,
obwohl ich weiß, dass ich im Recht bin.
Meinen Ruf habe ich bereits verloren. Wegen des „obstinaten Verhalten des Dienstherrn“ (so die ärztliche Einschätzung meines Nervenarztes vom 08.11.2024)
Was dieser Blog ist
Dieser Blog ist meine Arbeit –
und mein Beitrag zum Gemeinwesen.
Er hält mich geistig gesund.
Und er hält die Öffentlichkeit informiert.
Er ist konstruktiv – nicht destruktiv.
Denn er zeigt,
dass jeder Mensch ein Recht hat auf Fürsorge, Rechtsschutz und Würde.
Das ist der Stresstest Folge 3: Fürsorge oder Disziplin?
Ich habe alles dokumentiert.
Ich habe rechtlich fundiert gehandelt.
Jetzt liegt es nicht mehr bei mir.
Jetzt liegt es beim Staat.