
„Lust auf ein Experiment“ – frei nach Danger Dan
„Nein, ich wäre nicht wirklich Mathias Schmitt,
wenn ich nicht Lust hätte auf ein öffentliches Experiment.
Mal die Grenzen auszuloten, was erlaubt ist – und was verboten.“
Und will Euch mein Experiment hier erzählen.
Dies ist kein symbolischer Akt.
Dies ist ein dokumentierter Stresstest für den Freistaat Bayern –
ein Test, wie ernst es dem Staat mit seiner Fürsorgepflicht, mit Verantwortung und mit rechtsstaatlichem Denken ist.
Ein Verfahren, das nie hätte stattfinden dürfen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat ein Verfahren gegen mich angestrengt –
auf Grundlage geschwärzter Akten, mit selektiver oder unvollständiger Information an die Personalvertretungen (siehe hier: „Bitte Vorfall 8 inkl. Anlage schwärzen!!“)
und mit der Absicht, meine Versetzung gegen den Willen des Personalrats durchzusetzen.
Dieses Verfahren lief über ein Jahr – ich wurde über Monate hinweg in Unsicherheit gehalten.
Und das, obwohl von Anfang an keine tragfähige rechtliche Grundlage vorlag.
Am 31.07.2024 hat das Staatsministerium das Verfahren kommentarlos zurückgezogen.
Ohne Verhandlung, ohne Urteil, ohne Aufarbeitung.
Und vor allem: ohne die geringste Übernahme von Verantwortung.
Ich ließ mich rechtlich vertreten.
Der Streitwert: 10.000 Euro – ein erhöhter Streitwert, wie er sonst bei beamtenrechtlichen Statusfragen nur bei schwerwiegenden Eingriffen angenommen wird.
Aber es gab nicht einmal eine Verhandlung.
Der Freistaat hat zurückgezogen, bevor das Gericht überhaupt öffentlich prüfen konnte.
Meine Anwaltskosten: 4.188,80 Euro – belegt und dokumentiert.
Ich stellte am 23.09.2024 einen formellen Antrag auf Kostenerstattung (Antrag_Kostenübernahme_23.09.2024)
Am 07.10.2024 kam die Antwort: Abgelehnt (Ablehnung_Kostenübernahme_07.10.2024)
Begründung: Ich hätte „nur meine eigenen Interessen vertreten“.
Aber das ist logisch und rechtlich nicht haltbar.
Denn wäre der Personalrat anderer Meinung gewesen, hätte das Ministerium mit dieser Aktenlage ebenfalls verloren – und ich hätte den Prozess trotzdem gewonnen (meine Rechtsauffassung: Warum mir bei Zustimmung des Personalrats Anwaltskosten hätten erstattet werden müssen)
Denn das Ministerium und ich wissen genau, was es bedeutet, wenn Personalräte unvollständig oder falsch informiert werden.
Wir wissen auch, welche weiteren Missstände und Versäumnisse im Hintergrund passiert sind – viele davon sind dokumentiert, aber bisher nicht veröffentlicht.
Und das muss nicht sein.
Denn ich bin jederzeit zu einem Gespräch bereit.
Ich setze auf Klärung – nicht auf Eskalation.
Aber, dass der Freistaat das Verfahren zurückgezogen hat, entbindet ihn nicht von seiner Verantwortung.
📄 Beschluss des VG München vom 21.08.2024 – PDF (geschwärzt)
📄 Anwaltsschreiben vom 31.07.2024 – PDF (geschwärzt)
Ich fordere öffentlich, was mir zusteht
Ich verlange nicht mehr:
Kein Schmerzensgeld – zumindest noch nicht.
Keine Entschädigung für psychische Belastungen – aber vielleicht.
Keine Fahrkosten, obwohl mir auch das zustehen würde.
Ich verlange nur das, was faktisch und rechtlich nachvollziehbar ist:
Die Rückzahlung meiner Anwaltskosten – 4.188,80 Euro.
Und nicht zu vergessen:
Sie – das Staatsministerium – und ich wissen,
welchen Rufschädigungen ich in diesem Jahr ausgesetzt war.
Wir wissen, welche Maßnahmen diese ermöglicht haben.
Und wir wissen, dass dieses Verfahren nie hätte geführt werden dürfen.
Ich werde – wenn nötig – auch die dokumentierten Beweise öffentlich machen.
Dies ist das Experiment
Ich frage:
Wie ernst ist es dem Freistaat mit seiner Fürsorgepflicht,
wenn der Schaden nicht von außen kommt –
sondern aus dem Inneren des Systems selbst?
Ich fordere hiermit öffentlich die Erstattung meiner Anwaltskosten.
Nicht mehr – aber ganz sicher nicht weniger.
Denn wer sich mit dem Verwaltungsrecht auskennt, weiß:
Ein Streitwert von 10.000 Euro ist kein Bagatellfall (siehe Artikel Der Streitwert im personalvertretungsrechtlichen Verfahren)
Und ein Verfahren, das ohne Verhandlung zurückgezogen wird,
ist ein Beweis dafür, dass es nie hätte eröffnet werden dürfen.
„Juristisch ist die Grauzone erreicht,
doch vor Gericht mach ich es mir dann wieder leicht –
und ich öffne einen Sekt.“
(Danger Dan)
Denn das ist alles von der Fürsorgepflicht gedeckt.
Ich werde die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten (hier mein Antrag_Kostenübernahme_05.05.2025)
Lies weiter: Stresstest – Folge 2