
Gestern fand ich wieder Post vom Ministerium in meinem Briefkasten.
Dieses Mal: die Aufforderung zur inzwischen achten amtsärztlichen Überprüfung meiner Dienstfähigkeit seit Juli 2021 (Beitrag zu meiner 1. Untersuchungsanordnung: Link).
Da frage ich mich: Könnt Ihr im Ministerium eigentlich Gutachten lesen? Oder lest Ihr nur das, was Euch gerade passt?
Faktenlage
Allein in diesem Kalenderjahr musste ich siebenmal meine privatärztlichen Atteste amtsärztlich bestätigen lassen – jedes Mal mit demselben Ergebnis: aktuell dienstunfähig.
Hier die Daten:
- 07.01.2025 – eine Amtsärztin im Gesundheitsamt Eichstätt
- 10.01.2025 – Amtsarzt im Gesundheitsamt Eichstätt
- 07.03.2025 – Amtsarzt im Gesundheitsamt Eichstätt
- 02.07.2025 – Amtsarzt im Gesundheitsamt Eichstätt
- 11.07.2025 – Amtsarzt im Gesundheitsamt Eichstätt
- 07.08.2025 – Amtsarzt Gesundheitsamt Neu-Ulm & Gutachter des Bundeswehrkrankenhaus Ulm
- 03.09.2025 – Amtsarzt Gesundheitsamt Neu-Ulm
Alle bestätigten meine Erkrankung – eindeutig, schriftlich, nachvollziehbar.
Zusätzlich gab es eine achte Untersuchung bei der Regierung von Oberbayern am 11.06.2025 zur generellen Dienstfähigkeit. Ergebnis: Grundsätzliche Dienstfähigkeit ist vorhanden, aber nur bei klaren Bedingungen – mit Rehabilitationsmaßnahmen könnte Aussicht auf Besserung frühestens in einem halben Jahr bestehen.
Und die Realität?
- BEM? Fehlanzeige.
- Mediation? Fehlanzeige.
- Konkrete Fürsorge? Fehlanzeige.
Stattdessen immer wieder dieselbe Schleife: Noch eine Untersuchung, noch ein Gutachten, noch ein Termin beim Amtsarzt. Als ob man durch Wiederholung plötzlich zu einem anderen Ergebnis käme.
Bereits festgehalten
Schon 2023 und 2024 hielten Amtsärzte ausdrücklich fest:
„Dienstliche Konflikte können nicht medizinisch-gutachterlich gelöst werden.(siehe Gutachten 2023 und Gutachten 2024)“
Das Problem liegt also nicht bei mir – es liegt in den Strukturen, beim Dienstherrn selbst. Aber das will der Dienstherr wohl nicht wahrhaben.
Der eigentliche Konflikt
Mein Konflikt ist nicht mit einem Schulleiter.
Mein Konflikt ist längst mit dem Staatsministerium.
Weil dort Personalakten nicht in Ordnung gebracht werden, Beschwerden unbearbeitet bleiben und rechtliche Vorgaben missachtet werden.
Offene Frage
Also frage ich noch einmal – diesmal öffentlich:
- Wie viele Gutachten braucht es noch, bis das Ministerium versteht, was längst schwarz auf weiß feststeht?
- Bringt Ihr es fertig, über die Vergangenheit zu sprechen und für eine Rehabilitation zu sorgen – oder wollt Ihr mich lieber weiter kaputt machen?
Ihr wisst, ich leide an einer agitierten Depression. Jeder Niederschlag trifft mich hart. Aber so, wie es mein Logo auf dem Blog zeigt: Ich stehe immer wieder auf – wie der Phönix aus der Asche..
Sieben Gutachten zur Überprüfung der Dienstfähigkeit haben nicht gereicht, damit Ihr versteht, dass es „dienstliche Konflikte gibt, die nicht gutachterlich-medizinisch gelöst werden können.“
Wenn die Medizinische Untersuchungsstelle das feststellt, dann ist das kein Nebensatz, den man überliest. Das ist ein klarer Auftrag an den Dienstherrn.
Und was macht das Staatsministerium?
Es verschließt die Augen – und verschärft die Konfliktlage mit Maßnahmen gegen mich – mit Ignorieren, mit Abwiegeln, mit Vertuschen, mit jeder weiteren Untersuchungsanordnung.
Deswegen habe ich gestern erneut die Aussetzung der amtsärztlichen Attestpflicht gefordert und mache dies heute zu meinem Schutz auch öffentlich (siehe Link). Denn die Mail ging erneut an die Ministerin.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Stolz, wenn schon sieben Gutachten nicht reichen, vielleicht reicht dann ein Blick ins Gesetz? Sorgen Sie dafür, dass die Realschulabteilung endlich auf den richtigen Weg zurückkehrt.
Denn ein Zweifel an meinen Krankschreibungen ist unbegründet, unlogisch und menschenverachtend.
Statt die Realität anzuerkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten (BEM, Mediation, Reha), setzt man auf sture Wiederholung.
Fürsorgepflicht sieht anders aus.
Lies hier die einzelnen Kapitel dazu: