1. Wer ist zuständig?
Das hängt vom Inhalt deiner Petition ab:
| Anliegen | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Persönliche dienstliche Themen (z. B. Mobbing, Beurteilung, Versetzung) | Dienstherr (z. B. Schulleitung, Ministerialbeauftragte:r, Ministerium) |
| Strukturelle Missstände | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
| Gesetzliche Anliegen | Bayerischer Landtag (Petitionsausschuss) oder Deutscher Bundestag |
| Datenschutzverletzungen | Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz |
| Diskriminierung | Antidiskriminierungsstelle des Bundes |
| Gleichstellung | Gleichstellungsbeauftragte deiner Behörde |
2. Was gehört in eine Petition?
- Dein Name und Adresse
- Betreffzeile: z. B. „Petition gemäß Art. 17 GG / Art. 7 BayBG“
- Kurze Darstellung des Sachverhalts
- Konkrete Forderung oder Bitte
- Datum und Unterschrift
Tipp: Verwende klare Zwischenüberschriften, nummerierte Punkte und Anlagen (z. B. Schriftverkehr, Atteste, Dienstaufsichtsbeschwerden).
3. Wie reiche ich sie ein?
- Per Post – z. B. an: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2, 80333 München - Digital – viele Ministerien haben Kontaktformulare
- Landtag/Bundestag:
- Bayerischer Landtag: https://www.bayern.landtag.de
- Bundestag: https://epetitionen.bundestag.de
4. Was solltest du dokumentieren?
- Eine Kopie der Petition
- Den Absende- oder Eingangsnachweis
- Eine Frist zur Rückmeldung notieren (z. B. 4 Wochen)
- Später ggf. eine Erinnerung oder Nachfrage nachreichen
Lies hier weiter:Seite 3: Was passiert mit der Petition – und was tun, wenn nichts passiert?
Lies hier noch einmal: Folge 1: Was ist das Petitionsrecht – und warum ist es so wichtig?