Was bedeutet „Dienstaufsichtsbeschwerde“?
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein informelles Rechtsmittel, mit dem man sich über das Verhalten eines Amtsträgers oder einer Führungskraft im öffentlichen Dienst beschweren kann.
Ziel: Prüfung, ob sich jemand im öffentlichen Amt korrekt verhalten hat.
Wichtig: Sie betrifft Verhalten, nicht (zunächst) Entscheidungen oder Verwaltungsakte.
Wer kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
Jeder Mensch – nicht nur Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst!
Auch Bürger:innen, Eltern, Schüler:innen oder Betroffene von Behördenhandeln können sich beschweren, wenn sie sich:
- respektlos behandelt,
- übergangen,
- diskriminiert oder
- ungerechterweise benachteiligt fühlen.
Typische Anlässe:
- Verletzender Ton oder entwürdigende Ansprache
- Pflichtverletzungen durch Vorgesetzte oder Behördenleitung
- Mobbing oder strukturelle Ausgrenzung
- Untätigkeit trotz Hinweisen auf Missstände
- Übergriffiges Verhalten oder fehlende Fürsorge
Rechtliche Einordnung
- Kein förmliches Rechtsverfahren
- Gehört zur Kategorie der aufsichtsrechtlichen Eingaben
- Keine direkte Bindung, aber Behörden sind zur sachlichen Prüfung verpflichtet
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