Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Sehr geehrter Vorsitzender Richter, sehr geehrte Damen und Herren,

heute verhandeln wir über meinen Antrag auf Freizeitausgleich für den Zeitraum September 2019 bis Dezember 2020 – eine Phase, in der ich Mitglied und später Vorsitzender des örtlichen Personalrats war.

Man könnte einwenden, dass wir zunächst ein Beschlussverfahren nach Art. 46 Abs. 3 BayPVG hätten führen müssen – also eine gerichtliche Feststellung des Anspruchs auf Freistellung durch den Personalrat.
Doch was hätte das gebracht?

Ein solches Verfahren hätte vorausgesetzt, dass der Personalrat regelmäßig wiederkehrende Aufgaben gegenüber der Schulleitung benennen kann. Doch genau das war nicht möglich:
Der damalige Schulleiter war unberechenbar (siehe unseren ergänzenden Antragsschriftsatz vom 09.04.2024) – er führte keine Monatsgespräche oder brach diese ab, ignorierte Beteiligungsrechte, benachteiligte mich als Personalratsvorsitzender und verweigerte jede verlässliche Zusammenarbeit.

Auf Seite 76 der Gerichtsakte findet sich dazu die Stellungnahme des ehemaligen örtlichen Personalrats – sie dokumentiert, wie dramatisch die Situation war. Der gesamte Personalrat trat im Juli 2019 geschlossen zurück. Ein symbolischer Akt – aber auch ein Ausdruck des kollektiven Scheiterns vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Und selbst nachdem im Jahr 2022 sieben Verfahren vor einer anderen Kammer zu unseren Gunsten entschieden worden waren, änderte sich nichts. Im Gegenteil: Der Schulleiter kappte den Zugang zu Gesetzestexten (siehe: Kündigung_Gesetzestexte_25.10.2022_geschwärzt) und ignorierte weiter systematisch die gesetzlichen Beteiligungsrechte.
Während meiner Dienstunfähigkeit wurden Monatsgespräche einfach nicht mehr geführt (siehe Dienstaufsichtsbeschwerde_31.07.2023_Monatsgespräche). Und: Es wurde kein ordentliches BEM-Verfahren durchgeführt – obwohl die Amtsärztin am 11. April 2024 ausdrücklich feststellte, dass dienstliche Konflikte medizinisch nicht lösbar seien. Ein Zeuge dieses Gesprächs ist heute im Saal anwesend: Herr Peter Riedl – mein ehemaliger Schulleiter (siehe hier: Peter Riedl – mein Anker, mein Schutz, mein Maßstab) Er kann bezeugen, dass der damalige Schulleiter sämtliche Rehabilitationsmaßnahmen kategorisch ablehnte.

All das war kein Einzelfall – sondern Ausdruck eines systematischen Verwaltungsverhaltens.
Das zeigt sich beispielhaft auf Seite 40 der Gerichtsakte:
Ein Verwaltungsvorgang, der nur als „Reinschrift“ bezeichnet wird – ohne Dokumentation, ohne Rückmeldung, ohne erkennbare Verfahrensführung. Das ist kein Einzelfall. (siehe: BEscheid_geschwärzt) So wird meine Personalakte geführt – aufgebläht, selektiv und manipuliert. Weder an mich noch an die Gewerkschaft ver.di, die ab 2023 ebenfalls Beanstandungen erhoben hat, gibt es eine Rückmeldung bei Beanstandungen, sondern es wird versteckt manipuliert (siehe: Verdi_Beanstanden_06.07.2023_geschwärzt oder das folgende Video: https://youtube.com/shorts/Gl-AzXliULc?feature=share).

Ich habe in dieser Zeit alles korrekt gemacht – so, wie es das Beamtenrecht verlangt:
Ich habe meine Folgepflicht erfüllt, habe auf Missstände hingewiesen, remonstriert, widersprochen, Dienstaufsichtsbeschwerden verfasst – über 45 Beschwerden, auf die bis heute keine substanzielle Reaktion erfolgt ist.

Am 06. Juli 2023 meldete ich die Verstöße intern unter Berufung auf das Hinweisgeberschutzgesetz, am 08. August dann extern.
Die Folge: Verbot der Dienstgeschäfte, beabsichtigte Versetzung – beides später kommentarlos zurückgezogen, mein Widerspruch blieb unbeantwortet.

Und selbst das Kultusministerium geht mit Beteiligungsrechten nicht anders um: Bei der Abordnung vom 05. Dezember 2024 wurde der Hauptpersonalrat nicht ordnungsgemäß informiert, Schriftsätze wurden zurückgehalten. Die unzureichende Beteiligung des Hauptpersonalrats wurde Ihnen gegenüber vorenthalten, ebenso wie meine Meldung nach Hinweisgeberschutz vom 27.09.2024 intern und 15.10.2024 extern.
Was soll man von einer Schulleitung erwarten, wenn selbst das Ministerium so agiert?


Lassen Sie mich zum Schluss persönlich werden:

Ich habe meine Aufgaben mit Überzeugung und im Vertrauen auf den Rechtsstaat ausgeübt.
Ich bin immer den richtigen Weg gegangen – gemeldet, remonstriert, widersprochen, dokumentiert.

Doch statt Schutz erlebte ich Misstrauen, Isolation und gesundheitliche Folgen.

Wenn ein solches Engagement nicht geschützt wird, sondern zur Belastung erklärt wird,
dann braucht es Gerichte wie Ihres – als Korrektiv.

Ich bitte Sie:
Sehen Sie diesen Antrag nicht nur als Entscheidung über Freizeitausgleich,
sondern als Frage der rechtsstaatlichen Ausgleichspflicht
gegenüber einem Beamten,
der seine Aufgaben und das Beamtenstatusgesetz ernst genommen hat.

Doch offenkundig gilt oft nicht das Wort dessen, der auf Missstände hinweist –
sondern das Vertrauen richtet sich reflexhaft nach oben:
Dorthin, wo die Macht sitzt – nicht unbedingt die Wahrheit.

Vielen Dank.

Gekürzte Version der Rede

Lange Version der Rede