Die Schule ist kein rechtsfreier Raum.
Im Gegenteil: Sie ist ein komplexer Organismus aus staatlicher Verwaltung, pädagogischer Freiheit und gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechten für Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen.
Aber: Wer entscheidet eigentlich was?
Wer darf Anweisungen geben – und wer nicht?
Welche Rechte haben Lehrer:innen? Und welche Eltern?
Diese Seite gibt einen Überblick über die rechtlichen Strukturen im bayerischen Schulwesen – und zeigt, welche Gremien, Pflichten und Rechte bestehen.
1. Wer ist wofür zuständig?
🏛 Zuständigkeiten im Überblick
| Bereich | Zuständig laut Schulrecht |
|---|---|
| Personelle Maßnahmen (z. B. Versetzung, Abordnung, Beurteilung, Disziplin) | 👉 Schulleitung (mit Beteiligung des Personalrats, Art. 57 BayEUG, BayPVG §§ 75 ff.) |
| Pädagogische Grundsatzentscheidungen (z. B. Hausaufgabenregelung, Leistungserhebung, Projektwochen) | 👉 Lehrerkonferenz (Art. 58 BayEUG) |
| Mitbestimmung bei sozialen & organisatorischen Fragen (z. B. Dienstzeiten, Lehrerzimmer, Belastungsanzeigen) | 👉 Personalrat (BayPVG § 75) |
| Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen | 👉 Schulleitung bzw. Klassenkonferenz (je nach Maßnahme, § 86 BayEUG) |
| Mitwirkung der Eltern | 👉 Elternbeirat (§§ 64–68 BayEUG) |
| Mitwirkung der Schüler:innen | 👉 SMV (Klassensprecher, Schülersprecher, Verbindungslehrer, §§ 60–63 BayEUG) |
| Fachaufsicht und Verwaltung | 👉 Ministerialbeauftragte / Schulaufsicht |
Geplante Unterseiten (jeweils mit vertiefender Erklärung):
Schulleitung – Aufgaben, Rechte und Grenzen
Was die Schulleitung laut Gesetz entscheiden darf – und wo ihre Kompetenzen enden.
Lehrerkonferenz – das pädagogische Herz der Schule
Wie Lehrkräfte gemeinsam Grundsatzentscheidungen treffen – und welche Mehrheiten gelten.
Elternbeirat – Mitwirkung, nicht Mitbestimmung?
Welche Rechte Eltern im Schulalltag haben – und wie sie sie wahrnehmen können.
SMV und Verbindungslehrer – Schülerrechte ernst nehmen
Wie Schüler:innen mitwirken dürfen – und warum ihre Stimme zählt.
Dienstweg und Remonstration – Was tun bei Konflikten?
Wie Lehrkräfte, Eltern oder Schüler mit rechtlich fragwürdigen Entscheidungen umgehen können.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen)
- LDO (Lehrerdienstordnung)
- BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz)
- GG Art. 6 & Art. 5 Abs. 3 (Freiheit von Lehre und Erziehung)
- Schulordnung für Realschulen (RSO)
Warum das wichtig ist
Wer seine Rechte kennt, kann sich sachlich, rechtlich fundiert und wirkungsvoll einbringen – egal ob als Lehrer:in, Elternteil oder Schüler:in.
Gerade in Zeiten struktureller Konflikte hilft das Schulrecht, Willkür zu erkennen und Verantwortung einzufordern.