Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Remonstration – Deine Pflicht, Dein Recht, Dein Schutzschild

Was Beamte wissen müssen – und warum Remonstration so wichtig ist


Was ist eine Remonstration?

Die Remonstration ist das Recht – und in bestimmten Fällen sogar die Pflicht – eines Beamten,
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend zu machen.

Sie dient nicht dem Zweck, Meinungsverschiedenheiten auszutragen, sondern ist ein rechtsstaatliches Instrument zur Kontrolle der Verwaltung – verankert in:

  • § 36 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Warum ist Remonstration so wichtig?

Die Remonstration ist kein Akt des Widerstands, sondern ein Element loyaler Rechtskontrolle.
Sie schützt:

  • dich als Beamten vor disziplinar- oder haftungsrechtlichen Folgen,
  • deine Vorgesetzten, indem sie zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet werden,
  • und den Rechtsstaat, durch Nachvollziehbarkeit und Dokumentation verwaltungsinterner Entscheidungen.

Wer nicht remonstriert, trägt die volle Verantwortung für die Umsetzung einer möglicherweise rechtswidrigen Weisung.


Wann solltest du remonstrieren?

Du solltest (bzw. musst) remonstrieren, wenn du:

  • ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anordnung hast,
  • befürchtest, durch die Ausführung gegen geltendes Recht zu verstoßen,
  • ein amtsärztliches Gutachten vorliegt, das bestimmte Maßnahmen aus gesundheitlichen Gründen ausschließt,
  • Verletzungen der Fürsorgepflicht (z. B. im Kontext von Mobbing, Überlastung oder fehlendem BEM-Verfahren) dokumentiert sind.
  • Wichtig:
  • Die persönliche Wahrnehmung von „Unzumutbarkeit“ oder „ethischer Überforderung“ reicht nicht allein – sie muss mit rechtlich relevanten Umständen untermauert sein (z. B. ärztliche Bescheinigungen, rechtliche Bewertungen, dienstrechtliche Grundsätze).

Wie remonstrierst du richtig?

  1. Schriftlich remonstrieren – am besten per Einschreiben oder mit digitaler Nachweisbarkeit.
  2. Adressat: Dein unmittelbarer Vorgesetzter – nicht das Ministerium (außer bei Direktzuweisung).
  3. Begründung klar und sachlich – Verweise auf:
    • konkrete Paragraphen (z. B. § 36 BeamtStG, Art. 11 LDO)
    • amtsärztliche Gutachten,
    • frühere Remonstrationen,
    • gesundheitliche Beeinträchtigung,
    • verletzte Fürsorgepflicht etc.
  4. Optional Kopie an Personalvertretung oder ggf. an Datenschutzbeauftragten, wenn relevant.

Beispielsatz für eine Remonstration:

„Hiermit remonstriere ich gegen die dienstliche Anordnung vom [Datum], da diese nach meiner Auffassung gegen die Fürsorgepflicht gemäß Art. 45 BayBG verstößt und im Widerspruch zu den amtsärztlichen Feststellungen vom [Datum] steht, wonach dienstliche Konflikte medizinisch nicht lösbar sind.“


Was passiert nach der Remonstration?

  • Die Vorgesetzten müssen prüfen und entscheiden, ob die Anordnung aufrechterhalten wird.
  • Wird sie aufrechterhalten, kannst du erneut remonstrieren, ggf. bei der nächsthöheren Dienststelle.
  • Parallel kannst du Rechtsmittel prüfen lassen (z. B. durch Dienstaufsichtsbeschwerde, Klage, Petitionen).

Merke:

Remonstration ist kein Angriff auf den Dienstherrn, sondern ein rechtstaatliches Schutzmittel.
Sie ist ein Instrument der rechtsstaatlichen Loyalität.

Wer remonstriert, übernimmt Verantwortung – und schützt sich selbst.


Tipp für deinen Fall (wenn du betroffen bist):

  • Führe ein Remonstrationstagebuch – Datum, Inhalt, Reaktion.
  • Verweise in späteren Schreiben auf vorherige Remonstrationen.
  • Hebe hervor, wenn keine sachliche Reaktion erfolgt – das kann rechtlich relevant werden.

Ergänzend:

Ich habe auf meinem Blog bewusst eine subjektive Perspektive gewählt – aber mit fundierter rechtlicher Grundlage. Meine bisherigen Remonstrationen wurden sachlich bearbeitet. Wenn du dir selbst ein Bild machen willst:
Link zu einer Remonstrationen

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