
Ich bin Lehrer. Kein Richter. Kein Staatsanwalt. Kein Disziplinarbeamter.
Ich entscheide keine Rechtsfragen. Ich leite keine Verfahren. Ich schreibe keine Urteile.
Ich schreibe – einen Blog.Und trotzdem hält man mir jetzt Rechtsbeugung vor.
Ein Verbrechen. Mindeststrafe: ein Jahr Freiheitsstrafe.Gerade eben habe ich ein Schreiben erhalten. Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
Gegen mich wird eine „Vorprüfung wegen Rechtsbeugung“ geführt – jetzt zuständig: München I.Ich muss diesen Satz selbst nochmal lesen, um ihn zu begreifen.
Nicht, weil ich Angst habe. Sondern weil es zeigt, wie tief dieses System gesunken ist, wenn es mit Kritik umgeht.
Ich habe in den vergangenen Monaten öffentlich – und vor allem sachlich – über meine Erfahrungen im Bildungssystem berichtet.
Ich habe dokumentiert, gefragt, zitiert, eingeordnet.
Ich habe gesagt: Lasst uns reden.
30 Tage lang habe ich dem Ministerium Zeit gegeben, um Gespräche gesucht, auf gemeinsame Lösungen gedrängt – keine Antwort.
Ich habe den Bürgerbeauftragten eingeschaltet – abgelehnt (siehe hier).Ich bin Hinweisgeber im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Ich habe Missstände gemeldet – intern und extern.
Ich habe auf mögliche Repressalien verwiesen.Und jetzt zeigt man auf mich – mit dem Strafrecht?
Dabei ist klar: Ich kann überhaupt keine Rechtsbeugung begehen.
Ich bin kein Entscheidungsträger in einer Rechtssache.
Ich habe keine hoheitliche Funktion. Ich habe niemandem geschadet, niemanden begünstigt, niemandem das Recht verweigert.
Ich habe geschrieben.Aber offenbar war das zu viel.
Offenbar hat mein Schreiben Wirkung.
Denn wer sonst würde auf die absurde Idee kommen, aus einem Blog eine Straftat zu konstruieren?
Ich sage es deutlich:
Wenn überhaupt jemand das Recht beugen kann, dann sind es die, über die in diesem Blog geschrieben wird.
Und wenn man meint, man könne auf Kritik mit Einschüchterung reagieren – dann hat man nicht verstanden, was Fürsorge, Öffentlichkeit oder Verantwortung bedeuten.
Und ja – ich sage das auch als jemand, der mit einer diagnostizierten Angststörung und einer schweren Depression lebt – chronisch und durch den Dienst bedingt.
Ich habe das offen gemacht. Ich habe mich verletzlich gezeigt. Ich habe mich nicht versteckt.
Und jetzt?
Jetzt bekomme ich ein Schreiben, das mir ein Verbrechen vorhält – in meiner Situation.Ich frage mich:
Ist das noch Verwaltung? Oder schon systemische Grausamkeit?Ich kämpfe jeden Tag um Stabilität. Und ich weiß: Ich bin nicht allein damit.
Aber wenn selbst Transparenz und Offenheit in Krankheit einem als Waffe entgegengeschleudert werden,
dann zeigt das vor allem, wie dringend dieses System selbst Heilung braucht.Wie viel Angst muss man vor ein paar Sätzen in einem Blog haben,
dass man lieber mit einem § 339 StGB als mit einem Telefonhörer reagiert?
Ich bleibe ruhig. Ich bleibe sachlich. Ich bleibe öffentlich.
Ich lasse mich nicht einschüchtern.
Denn wenn jemand wie ich in einem Rechtsstaat als „Rechtsbeuger“ gelten soll,
dann sagt das nichts über mich – aber sehr viel über den Zustand des Systems.Und wenn man mir als Hinweisgeber mit einem Strafverfahren kommt –
was soll das anderes sein als die Androhung einer Repressalie (zum § 36 HinSchG?Wer schweigen will, darf keine Kritik hören.
Wer abschreckt, will nicht aufarbeiten.
Wer anzeigt, will nicht zuhören.Der Vorwurf ist nicht nur haltlos. Er ist entlarvend.
Denn wer meint, man könne kritische Stimmen mit Strafrecht zum Schweigen bringen, hat den Kompass längst verloren.Ich bin durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt.
Ich bin durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes geschützt.
Und ich bin vor allem durch etwas geschützt, das sich nicht einschüchtern lässt:Klarheit.
Ich bleibe öffentlich. Ich bleibe ruhig. Ich bleibe bei der Wahrheit.
Und ich frage:
Wenn jemand hier das Recht beugen sollte – bin das wirklich ich?