Beamte befinden sich im Alltag oft in einem inneren Konflikt zwischen zwei Pflichten, die auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen:
Einerseits gilt die Pflicht zur Gesetzestreue – Beamte sind dem Recht verpflichtet, nicht der Person.
Andererseits besteht die Pflicht zur Befolgung dienstlicher Anweisungen – also das klassische Prinzip der Weisungsgebundenheit.
Dieses Spannungsverhältnis ist kein Fehler im System, sondern ein bewusst eingebautes Kontrollmodell. Es dient dazu, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtswidrige Anordnungen zu unterbinden. Entscheidend ist, welche Pflicht im Zweifel Vorrang hat – und hier ist die Rechtslage eindeutig: Das Gesetz steht über der Weisung.
Gesetzestreue als oberste Maxime
Die Bindung an Recht und Gesetz ist in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verankert – der sogenannte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Für Beamte ergibt sich daraus eine Verpflichtung, dienstliches Handeln stets an der Rechtslage auszurichten. Verstöße dagegen sind nicht nur disziplinarisch relevant, sondern können strafbar sein.
Weisungsbindung mit klaren Grenzen
Die Verpflichtung zur Weisungsbefolgung ergibt sich aus dem beamtenrechtlichen Über-Unterordnungsverhältnis. Vorgesetzte dürfen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dienstliche Anordnungen erteilen – aber eben nur im Rahmen der Rechtsordnung. Werden Beamte aufgefordert, etwas rechtswidriges zu tun, dürfen und müssen sie sich dem widersetzen – über die Remonstration (§ 36 BeamtStG).
Das Spannungsverhältnis löst sich damit auf, sobald die Rechtmäßigkeit geprüft wird:
Solange eine Weisung rechtmäßig ist, ist sie bindend.
Sobald sie rechtswidrig ist, ist sie unwirksam – und muss remonstriert werden.
Die Realität: Gehorsam aus Angst
In der Praxis jedoch erleben viele Beamte das Gegenteil: Weisungen werden selbst dann befolgt, wenn sie rechtlich fragwürdig sind – aus Angst vor Konsequenzen, aus Gewohnheit oder weil eine Kultur der kritiklosen Loyalität besteht. Genau hier versagt das System. Denn statt den eingebauten Rechtsmechanismus (Remonstration) zu nutzen, wird der Druck „nach unten“ weitergegeben. Verantwortung wird verschoben, Rechtsbrüche werden verschleiert – und am Ende bleibt die Verwaltung formal korrekt, aber inhaltlich entkernt.