
Das deutsche Beamtentum hat eine lange Geschichte – und eine schwere Last.
Es war nicht der Täter des Holocaust. Aber es war die Maschinerie, die ihn möglich machte.
Zuglisten, Enteignungen, Transporte, Erlasse – alle perfekt abgestempelt, geordnet, verwaltet.
Im Namen der Pflicht.
Pflicht – das war das große Wort jener Zeit.
Pflicht hieß: gehorchen, nicht hinterfragen.
Pflicht hieß: Befehl ist Befehl.
Und so wurde Unrecht zur Routine, Mord zur Verwaltungsakte, Schuld zur Aktennotiz.
Nach 1945 blieb vieles bestehen. Die Akten, die Strukturen, die Denkmuster.
Erst langsam wuchs das Bewusstsein:
Pflicht ohne Gewissen ist gefährlich.
Gehorsam ohne Prüfung ist kein Dienst, sondern Kapitulation.
Heute gibt es die Remonstrationspflicht.
Ein Beamter darf einen rechtswidrigen Befehl nicht befolgen.
Er muss Bedenken anmelden – aus Gewissen, nicht aus Angst.
Das ist kein Privileg, das ist eine Lehre.
Eine Lehre aus den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte.
Ein Rechtsstaat lebt nicht von Gehorsam, sondern von Mut.
Von Menschen, die Nein sagen können.
Von Menschen, die ihren Eid ernst nehmen –
nicht auf ein Ministerium, sondern auf die Verfassung.
Denn Loyalität gegenüber Strukturen hat schon einmal ins Verderben geführt.
Was wir brauchen, ist Loyalität gegenüber Menschlichkeit, Wahrheit und Recht.
Das ist der Sinn des Beamtentums – oder sollte es sein.
Hier lesen: Rechtsgrundlage: Was sagt das Gesetz? – Die Remonstrationspflicht nach § 36 BeamtStG
Wichtige Eckpfeiler des Beamtentums: Wahrheitspflicht, Unparteilichkeit und Neutralitätsgebot – Grundpfeiler des Berufsbeamtentums