Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Personalakteneinsicht am Staatsministerium – offener Dialog weiterhin erwünscht

Am 27. April 2025 habe ich die vollständige Einsichtnahme in meine Personalakte gemäß Art. 107 BayBG beantragt und zugleich die Beteiligung des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagen.

Bereits am 28. April 2025 erhielt ich eine Rückmeldung samt Terminvorschlag – innerhalb weniger Stunden.
Diese außergewöhnlich schnelle Reaktion steht in starkem Kontrast zu anderen Verfahren, in denen ich – teils seit Juni 2023 – auf Rückmeldungen warte. Ich werde als Morgen im Staatsministerium zugegen sein und Einsichtnahme in meine Personalakte nehmen.

Besonders bemerkenswert:
Die Antwort auf meinen aktuellen Antrag erfolgte durch denselben Ministerialrat, gegen den seit Juni 2023 mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden anhängig sind – Beschwerden, die bis heute unbeantwortet geblieben sind. (Mailkorrespondenz: Der Name wird aus Datenschutzgründen geschwärzt.)
Auch dieser Aspekt wird – sollte weiterhin keine Bereitschaft zur Aufarbeitung bestehen – auf diesem Blog noch umfassend dokumentiert werden.

Trotz meines Angebots zu einem sachlichen Gespräch – gemeinsam mit einem Vertreter des Ministeriums und dem Bürgerbeauftragten – wurde mir mitgeteilt, dass ein Gespräch nicht vorgesehen sei.
Auch zur Einbindung des Bürgerbeauftragten wurde bislang keine klare Stellungnahme abgegeben.


Rolle des Bürgerbeauftragten

Am 24. April 2025 teilte mir der Bürgerbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung in einer E-Mail mit, dass aus seiner Sicht eine Kommunikation zwischen mir und dem Kultusministerium bestehe.
Er bat mich um genauere Angaben zu meinem Vermittlungswunsch.

Mail des Bürgerbeauftragten vom 24.04.2025

Die darauf folgende „Kommunikation“ seitens des Staatsministeriums beschränkte sich jedoch ausschließlich auf die Terminvergabe zur Akteneinsicht – ohne jegliches Gesprächsangebot oder Vermittlungsbereitschaft.
Ein offenes, moderiertes Gespräch, wie von mir ausdrücklich vorgeschlagen, kam nicht zustande.
Auch zur Einbindung des Bürgerbeauftragten in die Aufarbeitung wurde bislang nicht konkret Stellung genommen.

Ich halte daher fest:

  • Die vom Bürgerbeauftragten angenommene „Kommunikation“ bestand faktisch nur aus einer formalen Terminvorgabe.
  • Eine tatsächliche Vermittlung oder ernsthafte Gesprächsaufnahme durch das Ministerium fand nicht statt.

Kritische Fragen

Im Lichte des bisherigen Schriftverkehrs ergeben sich folgende kritische Fragen:

  • Ist dies die vom Bürgerbeauftragten gemeinte „Kommunikation“?
    → Besteht eine ernsthafte Kommunikation, wenn auf konkrete Anliegen – wie die Beteiligung des Bürgerbeauftragten oder ein moderiertes Gespräch – überhaupt nicht eingegangen wird?
  • Kann eine reine Terminvorgabe zur Akteneinsicht als wirkliche Kommunikation angesehen werden?
    → Oder handelt es sich lediglich um eine formale Erfüllung gesetzlicher Pflichten – ohne tatsächliches Eingehen auf den Inhalt meines Anliegens?
  • Warum erfolgt auf meinen Antrag binnen weniger Stunden eine Antwort – während auf Dienstaufsichtsbeschwerden seit Juni 2023 bis heute keine Reaktion erfolgt ist?
  • Warum wird der ausdrücklich gewünschte Dialog unter Beteiligung des Bürgerbeauftragten ignoriert?

Weitere Vorgehensweise

Ich dokumentiere diesen Vorgang hiermit öffentlich.
Auch die weitere Bearbeitung meines Anliegens wird künftig auf diesem Blog transparent begleitet und veröffentlicht.

Mein Gesprächsangebot bleibt ausdrücklich bestehen. Dazu habe ich selbstverständlich sofort eine Mail rausgeschickt (Mail Gesprächswunsch)
Ich würde mir eine zeitnahe und ernsthafte Reaktion wünschen.

Mailkorrespondenz zur Personalakteneinsichtnahme (Ministerialrat ist geschwärzt)