Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Personalakte light? Warum Gerichte nicht wegsehen dürfen

Heute habe ich einen wichtigen Schritt in meiner Klage zur Personalakte gemacht:
Ich habe beim Verwaltungsgericht München Beweisanträge eingereicht (siehe Anlage). Hier geht es zu meinem Beitrag zur Klage vom 18.08.2025: Feststellungsklage gegen das Kultusministerium – ein Überblick

Als Zeugen benenne ich:

  • meinen ehemaligen Schulleiter der Realschule Beilngries,
  • den jetzigen Schulleiter der Realschule Beilngries,
  • den Konrektor der Realschule Beilngries (der jetzige Schulleiter und der Konrektor haben am 19.11.2024 die versteckten Ordner bei der Personalakteneinsicht gefunden, die der ehemalige Schulleiter offensichtlich hinter den Akten der anderen Mitarbeiter versteckt hatte – siehe Anlage) – der Schulleiter hat angegeben, dass er zur Personalakteneinsichtnahme vom 19.11.2024 Stellung nehmen wird (siehe Anlage) – das kann er jetzt gerne gerichtlich machen.
  • sowie den Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten, der meine Beanstandungen bereits bestätigt hat.

Zusätzlich habe ich beantragt, dass die gesamte Personalakte einschließlich aller Nebenakten vollständig, ungeschwärzt und paginiert vorgelegt wird.

Und hier stellt sich doch die einfache Frage: Warum sollte so etwas nicht entscheidungsrelevant sein?
Wenn sogar auf amtlichen Schriftstücken des Freistaats Bayern ausdrücklich vermerkt ist, dass Unterlagen der Personalakte beizufügen sind – und das dann über Jahre hinweg nicht geschieht –, wie will ein Gericht das einfach ignorieren? Vorsorglich habe ich hier zwei Schreiben aus dem Jahren 2018 – einmal wegen meiner Tätigkeit als Referent, einmal wegen meiner Tätigkeit als Bezirksschulobmann Tischtennis hochgeladen – gefunden in den versteckten Ordnern – aber bis 13.08.2025 nie meiner offizielle Personalakte beigefügt, obwohl vermerkt wurde, dass diese meiner Personalakte beizufügen sind und teilweise sogar ein offizielles Siegel enthalten…

Genau deshalb gilt: Entweder das Gericht erhebt die Beweise, oder es muss klar und nachvollziehbar begründen, warum es das nicht tut. Ein bloßes „nicht relevant“ reicht nicht.

Mein Vortrag ist nicht nur aktenkundig, sondern auch öffentlich dokumentiert. Wegschauen geht nicht mehr – diese Fragen gehören auf den Tisch.

Denn wenn selbst amtlich vorgeschriebene Unterlagen in der Personalakte fehlen dürfen – was darf dann noch alles fehlen?

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oder das: Entfernen wichtiger

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