Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Morgen vor Gericht: Eine Rede für den Rechtsstaat

Am Montag, den 12. Mai 2025, um 10:15 Uhr werde ich vor dem Verwaltungsgericht München sprechen.
Es geht formal um einen Antrag auf Freizeitausgleich für den Zeitraum zwischen September 2019 und Dezember 2020. Doch dieser Antrag steht nicht für sich allein – er ist Teil einer langen Kette von strukturellen Missständen, über die ich seit Jahren berichte.

Ich werde in der mündlichen Verhandlung einen Antrag auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) stellen – und darum bitten, dass meine Ausführungen in das Protokoll aufgenommen werden. Denn ich bin überzeugt: Wenn der Rechtsstaat funktionieren soll, dann muss auch die Geschichte hinter dem Antrag gehört werden.

Ich habe Missstände aufgezeigt – zuerst intern, ab 2015. Dann am 8. Januar 2019 gegenüber dem Ministerialbeauftragten. Schließlich wiederholt unter Berufung auf das Hinweisgeberschutzgesetz – intern wie extern. Ich habe remonstriert, widersprochen, dokumentiert. Und doch wurde ich nicht geschützt, sondern zunehmend sanktioniert: versetzt, ausgegrenzt, entmündigt.

Die folgende Rede werde ich morgen vortragen – als persönliche Erklärung, als rechtliches Signal und als Beleg für das strukturelle Versagen einer Behörde, die nicht zum Schutz, sondern zur Disziplinierung tendiert.


Meine Rede vor dem Verwaltungsgericht München am 12. Mai 2025 (eine gekürzte Fassung findest Du hier)

Sehr geehrte Vorsitzender Richter,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich spreche heute als jemand, der seit fast einem Jahrzehnt versucht, strukturelle Missstände innerhalb seiner Dienststelle auf dem Dienstweg zu klären – im Vertrauen auf die Prinzipien des Rechtsstaats und des Subsidiaritätsprinzips.

Seit dem Jahr 2015 habe ich intern Missstände angesprochen – loyal, sachlich und in der Hoffnung, dass intern Abhilfe geschaffen wird. Am 8. Januar 2019 wandte ich mich dann an den Ministerialbeauftragten, in der Erwartung, dass nun eine Amtsermittlung erfolgt – und gegebenenfalls dienstrechtliche Konsequenzen, etwa eine Amtsenthebung, geprüft werden. Doch diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Es folgte nicht etwa Schutz – sondern eine Entwicklung, die genau das Gegenteil von Fürsorge darstellt.

Ich meldete unter anderem das unzulässige Durchsuchen eines Fahrzeugs, das Mitlesen dienstlicher E-Mails des damaligen Personalratsvorsitzenden sowie das systematische Überwachen seiner Person. Diese schwerwiegenden Eingriffe in Persönlichkeitsrechte und Mitbestimmung sind dokumentiert – siehe Seite 76 der Ihnen vorliegenden elektronischen Akte, eine Stellungnahme des damaligen Vorsitzenden.

Die Lage war so unerträglich, dass der gesamte örtliche Personalrat im Juli 2019 geschlossen zurückgetreten ist. Dieser Schritt spricht für sich – und für die strukturelle Missachtung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) an meiner Dienststelle.

Wir sprechen heute über den Zeitraum September 2019 bis Dezember 2020 – also exakt über eine Phase, in der ich sowohl als Lehrer als auch als Personalratsvorsitzender tätig war, während gleichzeitig systematisch versucht wurde, meine Arbeit zu behindern. Ich wurde nicht nur diszipliniert, benachteiligt und in meinen Rechten als Personalrat unzulässig eingeschränkt, sondern zunehmend auch ausgegrenzt – durch Unterstellungen, durch administrative Maßnahmen, durch die Missachtung gesetzlich verbriefter Beteiligungsrechte.

Und trotzdem: In sieben Verfahren vor einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts wurde zu unseren Gunsten entschieden. Vielleicht war ich gerade deshalb der Behörde ein Dorn im Auge – weil ich das Personalvertretungsrecht nicht nur kannte, sondern auch aktiv verteidigt habe.

Was unser Antragsschreiben vom 9. April 2024 dokumentiert, sind nicht Einzelfälle, sondern ein Muster: Verstöße gegen das BayPVG, die Unterdrückung von Beteiligung, das Ignorieren von Hinweisen, Remonstrationen und Dienstaufsichtsbeschwerden – bis heute über 45 Stück, keine einzige davon inhaltlich beschieden, insbesondere nicht gegen Herrn Diller.

Meine Personalakte ist nicht das Ergebnis meiner angeblichen Widerspenstigkeit, sondern das Ergebnis einer Verwaltung, die auf Hinweise nicht reagiert – oder, wenn sie reagiert, dann nicht zum Schutz, sondern zur Disziplinierung. Die Akte wirkt nicht objektiv, sondern aufgebläht, einseitig und tendenziös – sie konstruiert den Eindruck eines renitenten Beamten.

Doch ich frage Sie: Wer ist hier eigentlich renitent? Der Beamte, der wiederholt und rechtskonform auf Missstände hinweist – oder eine Verwaltung, die über vier Jahre hinweg kein gesetzlich vorgeschriebenes BEM-Verfahren durchführt?

Ein Blick auf Seite 40 der elektronischen Gerichtsakte zeigt exemplarisch, wie die Methode der Reinschrift funktioniert: Maßnahmen und Bescheide werden nachträglich datiert, formell bereinigt – aber der ursprüngliche Verwaltungsgang bleibt intransparent. Und wenn man – wie ich oder die Gewerkschaft ver.di – diese Praxis beanstandet, dann passiert: nichts. Keine Rückmeldung. Kein Abhilfeverfahren. Keine Korrektur. Man belässt es einfach dabei.

Ich selbst blähe diese Akte nicht auf. Die Behörde tut es – weil sie nichts entfernt, nichts prüft und nichts berichtigt. Und sie geht weiter: Die Akte wird manipuliert, durch selektive Auswahl, durch fehlende Kontextualisierung, durch Auslassung wesentlicher Gegendarstellungen.

Auch die Abordnung, die schließlich gegen mich verfügt wurde, ignorierte zentrale Schutzmechanismen: Der Hauptpersonalrat wurde nicht ordnungsgemäß einbezogen. Dem Gremium wurden entscheidungserhebliche Sachverhalte und Schriftsätze vorenthalten – eine Missachtung des Beteiligungsrechts, die aus meiner Sicht nicht nur formal defizitär, sondern rechtsstaatlich problematisch ist.

Ich habe das Hinweisgeberschutzgesetz begrüßt – weil es endlich rechtlich klarstellt, was moralisch ohnehin selbstverständlich sein sollte: Wer Missstände meldet, darf nicht benachteiligt werden.

Am 06. Juli 2023 meldete ich intern sowohl die dienstlichen Verstöße, die bereits 2017 dokumentiert waren, als auch die Repressalien, die ich seitdem erdulden musste. Am 08. August 2023 folgte die externe Meldung. Und was geschah?

Ich wurde unter Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gestellt. Man beabsichtigte meine Versetzung. Beide Verfahren wurden schließlich kommentarlos und ohne Begründung zurückgezogen. Meinem Widerspruch wurde nicht abgeholfen, sondern er blieb ohne jede Reaktion.

Am 11. April 2024 stellte die Amtsärztin dann fest, dass die bestehenden dienstlichen Konflikte medizinisch-gutachterlich nicht zu lösen seien. Dennoch wurde kein reguläres BEM-Verfahren eingeleitet. Es gab lediglich ein einziges Gespräch, das von der Dienststelle nicht dokumentiert wurde. Ein Zeuge dieses Gesprächs ist heute im Saal anwesend: Herr Peter Riedl. Er kann bezeugen, dass der damalige Schulleiter sämtliche Rehabilitationsmaßnahmen kategorisch ablehnte.

Daher meldete ich am 27. September 2024 erneut intern, und am 15. Oktober 2024 ein weiteres Mal extern. Die Reaktion? Eine Abordnung – die nachweislich gesundheitlich belastend war. Und auch hier: Ihr Gericht hat in der vorangegangenen Entscheidung ausschließlich der Darstellung des Ministeriums geglaubt. Im Urteil ist von einer einzigen Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz die Rede – obwohl ich nachweislich seit dem 18. August 2022 fortlaufend Meldung erstattet habe.

Auch diese Abordnung war krankmachend, wie durch amtsärztliche Gutachten vom 07. Januar, 10. Januar und 07. März 2025 bestätigt wurde – Letzteres nach einem notwendig gewordenen stationären Klinikaufenthalt. Wenn eine Amtsärztin feststellt, dass „dienstliche Konflikte medizinisch nicht lösbar sind“, und wenn zugleich keinerlei Maßnahme zur strukturellen Entlastung erfolgt, dann ist das nicht einfach Verwaltungsträgheit – dann ist das krankmachend.

Ich habe nie etwas anderes getan, als mich an das Beamtenstatusgesetz zu halten: Ich habe remonstriert, widersprochen, dokumentiert. Ich habe versucht, Schaden vom Staat abzuwenden. Doch was ich seit 2019 beobachte, ist die Umkehr der Rollen: Derjenige, der meldet, wird zum Problem erklärt – nicht derjenige, der handelt.

Ich bitte Sie daher: Betrachten Sie den Zeitraum, den wir heute verhandeln, nicht isoliert. Er steht in einem strukturellen Zusammenhang. Und ich stehe nicht hier, um das System zu diskreditieren – sondern weil ich an seine Reformierbarkeit glaube. Wenn wir heute über Freizeitausgleich sprechen, dann sprechen wir auch über Gerechtigkeit in einem System, das aus dem Gleichgewicht geraten ist.

Vielen Dank.


📍 Verhandlungstermin:
12. Mai 2025 – 10:15 Uhr
Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30
Öffentliche Sitzung

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