
Masernnachweis verschwunden – und ich soll schuld sein?
Es klingt absurd, aber es ist Realität:
Meinen Masernnachweis habe ich bereits im Frühjahr 2021 erbracht – und trotzdem behauptet das Kultusministerium am 01.08.2025, ich müsse ihn „letztmalig“ nachweisen.
Seitdem war ich mehrfach im Dienst:
- im März und im Juni/Juli 2021
- September/Oktober 2022
- Juni/Juli 2023
- Juli bis 14. Oktober 2024 (im Juli noch unter dem alten Schulleiter, ab September unter dem neuen)
- 18.–20. Dezember 2024 in Nürnberg
Ohne gültigen Nachweis hätte ich nie unterrichten dürfen. Jede Lehrkraft musste diesen Nachweis bis 31.07.2022 vorlegen – Ich betone: Jede.
Doch am 01.08.2025 forderte das Ministerium mich „letztmalig“ auf, ich müsse den Masernnachweis bis 29.08.2025 vorlegen.
Die Realität: Jemand hat den Nachweis entfernt. Ich vermute: der ehemalige Schulleiter.
Und genau hier beginnt die entscheidende Frage:
Wie dokumentiert eine Behörde so etwas eigentlich?
Wie kann ein einmal erbrachter Nachweis verschwinden – und die Verantwortung dann auf die Lehrkraft geschoben werden?
Erinnern wir uns: Bei Corona gab es totale Kontrolle, digitale Listen, Sperren. Ganze Existenzen hingen an diesen Nachweisen.
Und heute? Beim Masernschutz – für Kinder nachweislich gefährlicher als Corona – heißt es plötzlich: „Wir können es nicht dokumentieren – also bist du schuld.“
Darum meine Fragen – nicht nur an das Ministerium, sondern an alle Schulen. Das sind auch Fragen, die sicher auch für die Presse und den Landtag von Interesse sind – und die ich in meiner Landtagspetition vom 21.08.2025 ergänzen werde:
- Wie kontrolliert ihr eigentlich Masern-Nachweise?
- Habt ihr digitale Systeme? Digitale Listen? Digitale Datenbanken?
- Oder liegen Belege irgendwo im Schrank, wo sie jederzeit verschwinden können?
Es geht nicht nur um mich.
Wenn bei mir ein Nachweis verschwinden kann, dann kann das bei jeder Lehrkraft passieren. Das ist kein Einzelfall, das ist ein Systemproblem.
Vielleicht stehen heute tausende Lehrer ohne Masernimpfung vor den Klassen. Und keiner weiß es – weil es niemand ernsthaft kontrolliert.
Wer prüft das eigentlich? Bin ich wirklich nur ein Einzelfall? Ein Einzelfall, dessen Nachweis verschwunden ist – obwohl ich ihn längst erbracht habe.
Doch was ist andersrum? Wenn jemand den Nachweis gar nicht bringt – und trotzdem unterrichtet? Bei meiner Aktenlage hätte ich niemals nach Nürnberg abgeordnet werden dürfen. Ich hätte dort niemals unterrichten dürfen. Vielleicht dürften viele Lehrkräfte nach den Regeln des Gesetzes gar nicht mehr unterrichten.
Bei Corona: totale Kontrolle.
Bei Masern – gefährlicher für Kinder – wird die Verantwortung verschoben.
Und weil die „letztmalige“ Aufforderung vom Kultusministerium kommt, betrifft das nicht nur eine Schule, sondern das ganze System.
Das ist nicht nur ein Versäumnis. Das ist ein Skandal auf Ministeriumsebene.
Schluss mit Drohungen – Zeit für Fehlerkultur.
Statt Schuldumkehr braucht es Rechtsstaatlichkeit: vollständige Aktenführung, nachvollziehbare Dokumentation, transparente Prüfprozesse – und die Rehabilitierung der Betroffenen. Wer solche Aufforderungen verschickt, sollte Demut zeigen, Verantwortung übernehmen und das System endlich reparieren.
Angebot an das Staatsministerium
Wie bereits am 07.04.2025 veröffentlicht, werde ich diesen Blog sofort beenden, sobald das Staatsministerium seine Abschottungshaltung aufgibt und endlich in Verhandlungen eintritt.
Hier ist der Beitrag vom 07.04.2025:
Teil 3 – Mein Angebot an das Staatsministerium
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