Am 10. September 2024 schreibt die Gewerkschaft ver.di an den neuen Schulleiter der Realschule Beilngries.
Die Forderung ist unmissverständlich:
Bitte führen Sie – endlich – ein BEM-Verfahren durch (siehe Schreiben_Verdi_SChulleier_10.09.2024).
Gesetzlich vorgesehen.
Zuständig ist die Schulleitung.
Rechtsgrundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX.
Und was passiert?
Der Schulleiter leitet die Mail an das Ministerium weiter.
Mit der Frage, ob „die BEM“ nun durchgeführt werden müsse –
und wenn ja, wie (siehe: Mödl_BEM_16.09.2024_geschwärzt).
Die BEM.
Dreimal weiblich.
Ein Verfahren, das er weder sprachlich noch inhaltlich einordnen kann.
Ein Verfahren, für das er selbst zuständig wäre.
Ein Verfahren, das laut Ministeriumsleitfaden ganz klar in den Verantwortungsbereich der Schulleitung fällt.
Doch anstatt es einfach umzusetzen, fragt er lieber nach oben.
Denn wenn man nichts weiß, kann man auch nichts falsch machen.
Und was tut das Ministerium?
Es antwortet auf das Schreiben der ver.di.
Nicht mit Klarheit. Nicht mit Rückendeckung.
Sondern mit einem klassischen Beispiel ministerieller Rhetorik:
„Ein BEM-Verfahren ist ein ergebnisoffener Suchprozess.“
Das klingt nach Wissenschaft.
Nach Tiefe.
Nach Dialog.
Aber was es bedeutet:
„Ein BEM machen wir nur, wenn uns das Ergebnis passt.“
Denn weiter heißt es:
„Ein BEM-Gespräch sei aktuell nicht zielführend.“
Und: Es könne nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit seien, ihr Verhalten zu reflektieren (siehe: Ablehnung_BEM_27.09.2024).
Will heißen:
Wer ein BEM einfordert, ist offenbar selbst das Problem.
Und solange der Betroffene nicht das Verhalten zeigt, das man sich wünscht,
gibt es auch kein Verfahren.
Ein Verfahren, das stattfindet, wenn du brav bist.
Statt ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren durchzuführen,
macht das Ministerium es zur Erziehungsmaßnahme.
Zur pädagogischen Gnade.
Zum „Vielleicht, irgendwann, wenn du dich benimmst“.
Dabei ist das BEM kein optionales Coaching.
Es ist ein Rechtsanspruch.
Kein Goodwill. Kein Bonbon. Kein Gnadenakt.
Und so funktioniert sie – die Kunst des Blöd-Verkaufens:
- Ein Schulleiter, der das Verfahren nicht kennt,
- ein Ministerium, das es nicht will,
- und ein Betroffener, dem man das Recht aberkennt,
weil er es wagt, es einzufordern.
Logik, dein Name ist Ministerium.
Und Verantwortung?
Deine Projektionsfläche.
Recht?
Ein Textbaustein, den du je nach Lage neu interpretierst.
Verfahren?
Nur, wenn das Ergebnis vorhersehbar ist.
Und BEM?
Ein Prozess, den du nur bekommst, wenn du still genug darum bittest.