Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Logik, dein Name ist Ministerium – Teil 1: Wenn ein Gespräch plötzlich ein BEM sein soll

Wer das Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums vom 27.09.2024 liest, könnte meinen, mir sei ein umfassendes BEM-Verfahren angeboten worden – inklusive Beteiligung von AMIS-Bayern. So steht es dort schwarz auf weiß. Und plötzlich wird aus einem einzelnen Gespräch ein ganzes Verfahren (Ablehnung BEM_27.09.2024_Beitrag_19.05.2024_geschwärzt).

Deshalb verlinke ich hier nicht nur dieses Ministeriumsschreiben, sondern untenstehend auch das offizielle Schaubild zum Ablauf eines BEM-Verfahrens aus dem eigenen Leitfaden des Hauses. Denn wer beides nebeneinanderlegt, erkennt sofort:
Das, was hier als „BEM-Verfahren“ verkauft wird, erfüllt nicht einmal ansatzweise die gesetzlichen oder internen Vorgaben.
Es begann mit dem Gespräch – und endete mit diesem Gespräch.


Fakt ist:

Mir wurde kein BEM angeboten. Punkt.

Ich wurde direkt zu einem Gespräch eingeladen –

  • ohne vorherige Information,
  • ohne ein offizielles Angebot,
  • ohne Zustimmung oder Verweigerung des Verfahrens,
  • ohne Protokollierung
  • ohne Information der Interessenvertretung
  • ohne Evaluation

Kein offizielles Angebot, kein strukturierter Einstieg, kein geschützter Rahmen.
Jede Initiative ging von mir oder von ver.di aus.

Und dieses Gespräch vom 14.05.2024 wird nun – im Nachhinein – vom Ministerium als vollständiges BEM-Verfahren dargestellt?


Gestatten – es war ein Gespräch. Kein Verfahren.

Ein BEM ist ein gesetzlich geregelter Prozess.
Mit klar definierten Schritten, Zuständigkeiten, Protokollen und Evaluationspflichten.
Es beginnt mit einem rechtskonformen Angebot, nicht mit einer Einladung.
Es setzt eine informierte Zustimmung der betroffenen Person voraus, nicht bloß Anwesenheit.
Es erfordert Dokumentation, Maßnahmenplanung, Nachverfolgung, ggf. Mediation und Anpassung.

Nichts davon hat stattgefunden.

Was mir stattdessen vorgelegt wurde, war ein loses Blatt Papier mit sieben unverbindlichen Floskeln – vorbereitet von AMIS, unterschrieben vom Schulleiter, nicht von mir. Und das hatte Gründe.

Ich hatte zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich ein echtes Protokoll gefordert. Nicht aus Prinzip, sondern weil mir klar war: Ohne Dokumentation wird später wieder alles verdreht. Und genau so kam es.


Und dann das:

Das Ministerium schreibt in seinem Schreiben an ver.di sinngemäß (Ablehnung BEM_27.09.2024_Beitrag_19.05.2024_geschwärzt):
„Das Verfahren scheiterte daran, dass Herr Schmitt das Protokoll nicht unterschrieb.“

Protokoll?
Es gab keines.
Es wurde keins erstellt.
Und das, was man mir vorlegte, war weder Ergebnis eines Gesprächs noch rechtlich belastbar (siehe BEM – Teil 4):.

Aber das Ministerium erklärt: Ich sei schuld, dass es „gescheitert“ sei.

Die Wahrheit ist:

  • Der Schulleiter hatte vor sechs Zeugen (darunter zwei AMIS-Vertreter und zwei Personalrätinnen sowie mein Beistand Peter Riedl) erklärt, dass er keine Mediation mit mir führen werde.
  • Eine zentrale Voraussetzung eines BEM war damit von Dienststellenseite ausgeschlossen.
  • Und ich soll jetzt das Scheitern verantworten?

Willkommen in der Welt ministerialer Wirklichkeitsgestaltung:

  • Gespräche werden Verfahren.
  • Vordrucke werden Protokolle.
  • Verantwortung wird nach unten weitergereicht – oder gleich ganz entsorgt.

Ein BEM, das nicht strukturiert war,
nicht dokumentiert,
nicht evaluiert,
nicht gewollt,
und nicht angeboten wurde –
wird nachträglich zum Beweis der Fürsorge erklärt.
Und ich – der Betroffene – zum Sündenbock gemacht.


Logik, dein Name ist Ministerium – und Wahrheit, deine entfernte Cousine (siehe auch: BEM – Teil 3).

Und wenn Ihr es nicht besser könnt – kein Problem:
Ich bin gerne bereit, dem Kultusministerium und AMIS eine Fortbildung in Sachen BEM zu geben.
Mit Gesetz, Leitfaden und Realität im Gepäck.
Ort und Zeit könnt Ihr bestimmen –
Hauptsache, es gibt diesmal ein Protokoll.


Teil 2 folgt: „Verantwortung? Am besten in der Diffusion verlieren.“

Nächstes Kapitel

BEM – Teil 1

Stresstest für den Freistaat Bayern