Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Kapitel 7 : Ein Gedicht. Eine Stimme. Ein Skandal.


Wie ein literarischer Text zur Waffe wurde – gegen ein Kind, gegen mich, gegen Haltung.

Goethes Prometheus.
Ein Klassiker. Aufgegeben als Hausaufgabe im Deutschunterricht – so steht es im Strafantrag des Schulleiters.
Am 2. Februar 2023 – ein Donnerstag.
Die Aufgabe an die gesamte Klasse lautete: Gestaltet eine eigene Version des Gedichts. Kreativ. Persönlich. Ausdrucksstark.

Romina – meine Tochter – nahm die Aufgabe ernst. Sie trug das Gedicht am Freitag, den 03.02.2023 in der 6. Stunde vor der Klasse vor (zum Gedicht: Teil 3: Das Gedicht – „Der kleine Mann“).

Ihr Gedicht war keine Anklage, sondern ein Ausdruck. Eine Haltung. Ein Versuch, sich Gehör zu verschaffen in einer Welt, die oft zu laut und zu schnell ist für junge Menschen.

Doch statt Anerkennung kam die Strafanzeige.

Der Deutschlehrer legte das Gedicht direkt nach dem Vortrag dem Schulleiter vor.
Nicht, um über Literatur zu sprechen. Nicht, um einen pädagogischen Diskurs zu führen.
Sondern, wie wir später erfuhren: zur Weiterleitung. Zur Anzeige.

Am 4. Februar 2023 – einen Tag nach dem Vortrag – stellte der Schulleiter eine Strafanzeige gegen meine Tochter – um 8:13 Uhr.
Als Privatmann, wie das Ministerium später behauptete.
Doch die Anzeige enthielt neunmal das Wort „Schulleiter“.
Und sogar die Telefonnummer des Schulleitungsbüros.
Privat? Kaum glaubhaft.

Und das ist nicht alles.

Die Anzeige richtete sich auch gegen mich.
Der Vorwurf: Ich hätte meine Tochter instrumentalisiert.
Ich hätte Einfluss genommen, sie zum Vortrag bewegt, sie benutzt.
Am 2. Februar 2023 – dem Tag, an dem das Gedicht entstand – war ich nicht zuhause.
Ich war in der Klinik Chiemseewinkel (lies hier: Ein Ort, der mich zu mir geführt hat) .
Es war mein erster Tag eines achtwöchigen Klinikaufenthalts.
Ausgelöst durch einen massiven psychischen Zusammenbruch –
verursacht durch einen Unterrichtsbesuch des Schulleiters während meiner medizinisch begleiteten Wiedereingliederung.

Trotz dreimaliger Bitte, er möge auf meinen Gesundheitszustand Acht geben, hatte er sich nicht davon abbringen lassen.
Ein klarer Bruch der Fürsorgepflicht.
Ein Bruch der Menschlichkeit.

Ein Gespräch im Vorfeld? Wurde verweigert.
Ein BEM-Verfahren? Fand nie statt – obwohl ich das gesamte Schuljahr 2021/22 nicht im Dienst war.

Romina rief mich am 6. Februar in der Klinik an.
Sie war traurig, verwirrt. Ihr Gedicht sei nicht bewertet worden.
Ich kontaktierte den Lehrer – per WhatsApp – schließlich erweckte dieser Deutschlehrer den Anschein, als sei er ein Freund von mir.
Am 7. Februar telefonierten wir.
Seine Worte: „Das Gedicht ist zu düster. Ich gebe lieber eine andere mündliche Note.“
Kein Wort über eine Anzeige. Kein Wort über Konsequenzen.

Im Juli dann die nächste Eskalation.

Ich, damals Vorsitzender des örtlichen Personalrats, sah mich einem Versetzungsverfahren gegenüber.
Ich sollte nach Kösching versetzt werden.
Dem Hauptpersonalrat, dem Örtlichen Personalrat und mir wurde der Antrag vorgelegt.
Eine Anlage: Die Stellungnahme einer Mitarbeiterin der Schulleitung.
Doch ein Teil fehlte – nicht geschwärzt, sondern entfernt – einfach weiß.
Eine klare Täuschung der Gremien (lies auch: K8 und K9 – Wie ein Ministerium schwärzt, was schützt – und entblößt, was verletzt).

Ich fragte mehrfach beim Ministerium nach.
Die Reaktion: pampig, ausweichend.
Erst im August, nachdem ich mehrfach nachgefragt hatte, bekam ich die vollständige Anlage.
Und da stand es schwarz auf weiß: Es habe eine Anzeige gegeben – ich verstand diese Aussage in der Stellungnahme nicht, denn ich wusste bis dahin von nichts.

Dann die letzte Wendung:

Am 10. August 2023 rief das Ministerium das Verwaltungsgericht an – ich sollte nach Kösching über ein Gerichtsverfahren versetzt werden.
Mit der vollständigen Anlage – das Gedicht lag nun offiziell beim Gericht.
Meine Tochter war – ohne ihr Wissen, ohne ihre Zustimmung – zum Mittel eines Disziplinarverfahrens gemacht worden.

Am 31. August 2023 kam die Wahrheit ans Licht.

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft informierte uns:
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Tochter sei eingestellt worden (lies hier: Teil 1: Post vom Staatsanwalt – und meine Tochter steht plötzlich im Fokus).

Am 6. September 2023 kam der nächste Schlag.

Man untersagte mir die Führung der Dienstgeschäfte.
Begründung: Ich sei eine Gefahr für das psychische und physische Wohl der Schüler.
Die Absurdität war vollkommen – ich durfte nicht vor Schülern stehen, die mich zwei Monate vorher zu Ihrem Verbindungslehrer wählten, weil ich gefährlich sei.

Ein Jahr später zog das Ministerium den Antrag zurück.
Der Schulleiter wurde versetzt – nach Kösching – dort wo ich hin versetzt werden sollte – er wurde, angeblich auf eigenen Wunsch, versetzt (Prolog Teil 1: Nicht gegen Menschen – gegen ein krankmachendes System).
Der Fall blieb unbearbeitet. Ungesühnt. Unaufgearbeitet.


Ein Gedicht, das Mut brauchte.
Ein Lehrer, der schwieg.
Ein Schulleiter, der anzeigte.
Ein System, das wegsah.

Und ein Vater, der fragt:
Was ist das für eine Schule, in der Worte gefährlicher sind als Schweigen?

Hier weiterlesen: Kapitel 8: „Ihre Tochter wird nicht anders behandelt.“

Das Gedicht – der Anfang: Teil 1: Post vom Staatsanwalt – und meine Tochter steht plötzlich im Fokus

Lies hier: Meine Rückkehr im Mai 2024