Mut ist kein Risiko – sondern der erste Schritt zur Veränderung.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das Whistleblower – also Menschen, die Missstände, Rechtsverstöße oder Gefahren aufdecken – vor Repressalien schützt.
In Kraft seit: 2. Juli 2023
Rechtsgrundlage: Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937)
Gilt für: Beschäftigte, Beamte, freie Mitarbeitende, Praktikant:innen – kurz: alle, die Informationen im beruflichen Kontext erlangen
Worum geht es konkret?
Das HinSchG schützt Personen, die auf Missstände hinweisen, z. B.:
- Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften
- Korruption oder Vetternwirtschaft
- Datenschutzverstöße
- Diskriminierung oder Mobbing
- Verstöße gegen Umwelt- oder Verbraucherschutz
- rechtswidrige Anweisungen oder strukturelle Versäumnisse
Es schützt nicht bloße persönliche Unzufriedenheit – sondern bezieht sich auf relevante Verstöße gegen geltendes Recht.
Wie kann man Missstände melden?
1. Interne Meldestellen
Größere Behörden und Einrichtungen müssen interne Meldestellen einrichten. Hier kann man sich zuerst melden – freiwillig.
Beispiel: In Schulen wäre dies z. B. eine Meldung an die interne Meldestelle des Kultusministeriums.
2. Externe Meldestelle
📍 Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ).
➡ Website: www.bundesjustizamt.de
Dort kann anonym oder namentlich gemeldet werden – rechtssicher und unabhängig.
3. Öffentliche Bekanntmachung
Nur wenn
- eine externe Stelle nicht reagiert,
- eine unmittelbare Gefahr droht oder
- Wiederholungen zu befürchten sind,
ist ein Schritt an die Öffentlichkeit rechtlich geschützt (§ 32 HinSchG).
Was bedeutet „Schutz“?
Das Gesetz schützt dich vor:
✅ Kündigung
✅ Versetzung
✅ Abordnung
✅ Mobbing
✅ Rufschädigung
✅ Androhung disziplinarischer Maßnahmen
Repressalien sind verboten. Wer sie dennoch ausübt, muss mit Konsequenzen rechnen (§ 36 HinSchG).
Was muss erfüllt sein?
Damit der Schutz greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
🔹 Du meldest etwas, das einen Rechtsverstoß betrifft
🔹 Die Information hast du im beruflichen Kontext erfahren
🔹 Du glaubst zum Zeitpunkt der Meldung, dass sie zutrifft
🔹 Du wählst einen geschützten Meldeweg
💡 Wichtig: Du musst nicht beweisen, dass etwas falsch läuft – ein begründeter Verdacht reicht.
Warum das Gesetz wichtig ist
Whistleblower haben in der Vergangenheit oft alles riskiert: Ruf, Karriere, Gesundheit.
Das HinSchG will das ändern. Es soll Menschen schützen, die für Integrität, Recht und Menschlichkeit einstehen.
Auch im öffentlichen Dienst – z. B. in Schulen – braucht es Mutige, die Missstände sichtbar machen.
Dieses Gesetz schützt genau diesen Mut.
Meine persönliche Erfahrung
Ich selbst habe mehrfach Missstände gemeldet – zuerst intern, später über das Hinweisgebersystem.
Das System hat lange nicht reagiert. Die Behörden haben geschwiegen oder bagatellisiert.
Erst mit dem HinSchG bekam ich endlich eine klar geregelte Grundlage – und konnte weitergehen, ohne mich schutzlos zu fühlen.
Dein Recht. Dein Schutz. Dein Weg.
Wenn du etwas beobachtest, das nicht richtig ist –
wenn du spürst, dass sich etwas ändern muss –
dann weißt du jetzt: Du darfst dich melden. Und du wirst geschützt.
👉 Mehr Infos zum Gesetz: Hinweisgeberschutzgesetz beim Bundesamt für Justiz