Eine funktionale Hierarchie beschreibt eine sachlich begründete Organisationsstruktur. Im Beamtensystem bedeutet das: Aufgaben, Zuständigkeiten und Entscheidungen sind nach fachlicher Logik, rechtlichen Vorgaben und dienstlichen Notwendigkeiten verteilt. Die Hierarchie dient hier dem Zweck – sie strukturiert Abläufe, schafft Verantwortlichkeit und gewährleistet eine klare Ordnung. Dabei gilt stets das Primat des Rechts: Entscheidungen sind nicht deshalb richtig, weil sie „von oben“ kommen, sondern weil sie sich im Rahmen geltender Gesetze bewegen.
Eine emotionale Hierarchie hingegen entsteht dort, wo Macht, persönliche Loyalitäten, Angst, Geltungssucht oder Autoritätsgläubigkeit das Verhalten prägen. Hier entscheidet nicht mehr allein die Funktion – sondern die emotionale Stellung einer Person im System: Wer beliebt ist, wer Rückhalt hat, wer „weiß, wie man sich verhält“, wird gehört. Wer hinterfragt, wird ignoriert oder sanktioniert. In solchen Systemen zählt weniger das Argument als das Ansehen. Die Sachlichkeit wird verdrängt von Einschüchterung, Anpassung oder ideologischer Loyalität.
Genau hier liegt ein gefährlicher Übergang: Wenn sich das Beamtensystem in Richtung emotionaler Hierarchie verschiebt, verliert es seine Grundfunktion – nämlich das neutrale, verlässliche und gesetzesgebundene Handeln im Interesse der Allgemeinheit. Dann wird aus der Verwaltung eine Bühne für Machtspiele – und aus dem Recht eine Verhandlungsmasse.