
Nachdem ich erstinstanzlich im Sofortvollzug meine Besoldung rückwirkend verloren habe – eine Entscheidung, die das Verwaltungsgericht München am 22.08.2025 bestätigt hat – läuft nun meine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Am 13.08.2025 nahm ich beim Verwaltungsgericht München in diesem Verfahren Einsicht in meine Personalakte – und fand fünf Bände vor. Diese fünf Bände hat das Staatsministerium an das Verwaltungsgericht München geschickt (siehe Anlage).
Heute, am 16.09.2025, werde ich Akteneinsicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Ludwigstraße 23 in München nehmen. Laut Schreiben des VG München werde ich dort ebenso fünf Aktenbände meiner Personalakte vorfinden (siehe Anlage).
Gleichzeitig – im gleichen Gebäude wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, also in der Ludwigstraße 23 in München, nur eine Tür weiter – sitzt die Landesanwaltschaft Bayern, die als Disziplinarbehörde gegen mich tätig werden soll. Dort liegen nicht fünf Akten, sondern fünf Aktenbände und ein Leitz-Ordner (siehe Anlage).
Das heißt: Im selben Haus, in demselben Zusammenhang, existieren zwei verschiedene Versionen meiner Personalakte.
- Einmal fünf Bände.
- Einmal fünf Bände und ein Leitz-Ordner.
Und während Richter Zwerger im Verfahren noch sinngemäß meinte, ich hätte nicht ausreichend dargelegt, dass meine Akten unvollständig seien (so steht es in RN 44 des Urteils, das ich die nächsten Tage hier veröffentlichen werde), zeigt sich in der Praxis: Die Aktenlage hängt schlicht davon ab, auf welcher Etage man in der Ludwigstraße 23 nachfragt.
Besonders kurios:
- Vor Gericht wird mit fünf Akten verhandelt.
- Parallel ruht bei der Landesanwaltschaft eine „geheime“ sechste Akte, die bis heute nicht offengelegt wird – obwohl genau dort die Grundlage für das Disziplinarverfahren gegen mich liegen soll.
Seit Wochen warte ich nun auf Einsicht der Akten bei der Landesanwaltschaft – dort habe ich am 21.08.2025 Einsichtnahme gefordert – während mir der Verwaltungsgerichtshof nach einem einzigen Anruf gestern umgehend die Einsicht gewährt hat. Gerade deshalb werde ich noch heute in der Früh bei der Disziplinarbehörde anfragen und um Einsichtnahme bitten. Denn interessant ist es schon, wenn man an einem Tag seine Personalakte einsehen darf – und gleichzeitig mehrere Wahrheiten über einen existieren.
Mal eine Frage:
Bin ich schizophren – oder nur meine Akten?
Was bleibt, ist ein kafkaeskes Bild:
Ein Haus, eine Adresse, dieselben Beteiligten – und doch zwei unterschiedliche Wahrheiten.
Lies das hier: Es gibt sogar sieben Ordner