Angesichts all der strukturellen Fehlentwicklungen, die sich in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes zeigen, drängt sich eine zentrale Forderung auf: Wir brauchen eine Rückbesinnung auf das eigentliche Ideal des Berufsbeamtentums. Nicht auf nostalgische Traditionen oder autoritäre Strukturen – sondern auf das, was das Beamtentum im demokratischen Rechtsstaat auszeichnet: Rechtsbindung, Verantwortungsbewusstsein, Gemeinwohlorientierung.
1. Gesetz vor Befehl – das muss wieder gelten
Das Berufsbeamtentum ist kein Machtinstrument, sondern eine rechtsstaatliche Institution. Beamte sind nicht zur Loyalität gegenüber Personen verpflichtet, sondern zur Treue gegenüber dem Gesetz. Weisungen, die dem Recht widersprechen, dürfen nicht befolgt werden – und wer sich an diese Pflicht hält, verdient Schutz und Respekt, nicht Misstrauen oder Repression.
2. Der Beamte ist kein Erfüllungsgehilfe, sondern Rechtsanwender
Jeder Beamte – vom einfachen Sachbearbeiter bis zum Ministerialbeamten – trägt Mitverantwortung für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Diese Verantwortung kann nicht „nach oben“ abgeschoben werden. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht Menschen mit Rückgrat – nicht bloße Verwalter, die Akten bewegen und Anweisungen ausführen.
3. Persönliche Integrität vor Systemerhalt
Wer als Beamter Dienst tut, steht nicht nur im System – er steht auch gegenüber dem System in Verantwortung. Es darf nicht darum gehen, „das Gesicht der Behörde zu wahren“ oder „Ruhestörungen zu vermeiden“, wenn Unrecht geschieht. Die Aufgabe des Beamtentums ist nicht Selbstschutz, sondern Rechtsschutz. Das erfordert Mut zur Wahrheit, auch wenn sie unbequem ist.
4. Fürsorge darf nicht zur Kontrollmaßnahme verkommen
Der Fürsorgegrundsatz verpflichtet den Dienstherrn, seine Beschäftigten zu schützen – gerade in Konfliktlagen. Doch allzu oft wird „Fürsorge“ zur disziplinierenden Hülle: etwa wenn Krankschreibungen infrage gestellt, Gutachten instrumentalisiert oder Versetzungen als Fürsorgemaßnahmen getarnt werden. Eine Rückbesinnung auf das Beamtentum bedeutet auch, Fürsorge wieder als Schutzrecht und nicht als Machthebel zu verstehen.
5. Eine Verwaltung, die sich selbst infrage stellen darf
Ein modernes Beamtentum darf keine geschlossene Anstalt sein. Es braucht Fehlerkultur, Kontrollmechanismen, Dialogräume – und die Offenheit, sich selbst zu korrigieren. Die Fähigkeit zur Selbstkritik ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Grundbedingung für Glaubwürdigkeit. Rückbesinnung heißt: Die Verwaltung dient dem Menschen – nicht sich selbst.