Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Ein Schild sagt mehr als tausend Urteile

Ich habe vor zwei Tagen einen Beitrag geschrieben, in dem ich meine beiden Urteile aus dem Jahr 2022 erwähnte. Beide Urteile wurden gegen mich gesprochen. Eines davon betraf eine Missbilligung, die mir 2018 ausgesprochen wurde, weil ich nicht gegen das Rauchen eines ehemaligen Schülers eingeschritten bin.

Daraufhin bekam ich einen Anruf mit Rückfragen. Der Anrufer wollte genauer wissen, was es mit dem Urteil auf sich hat. Für ihn hörte es sich so an, als hätte ich mitten auf dem Schulgelände ein Saufgelage mit Schülern veranstaltet – genau so liest sich nämlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (hier das Urteil: Urteil vom 29.03.2022).

Und genau deshalb ist dieser Fall so spannend. Was damals tatsächlich passiert ist, werde ich in späteren Beiträgen noch ausführlich erzählen. Heute möchte ich aber zeigen, was im Nachgang geschehen ist.


Die Realität nach der Missbilligung

  • Sechs Tage vor dem Vorfall wurde bei der Abschlussfeier an derselben Stelle geraucht. Offiziell, mit Lehrkräften und Schulleitung – ohne jede Konsequenz. Am Tag nach der Veranstaltung fanden sich einige Kotzflecken und Zigarettenstummel rund um die Turnhalle.
  • 2019 dasselbe Spiel: wieder wurde dort geraucht. Wieder Kotzflecken und Zigarettenstummel um die Turnhalle.
  • Sogar der Ministerialbeauftragte Fischer zündete sich auf dieser Fläche bei einer offiziellen Veranstaltung 2019 eine Zigarette an – der 50-Jahr-Feier der Schule, vor den Augen zahlreicher Ehrengäste.
  • Auch in den Jahren danach wurde immer wieder genau dort geraucht. 2023 gibt es Fotos, die belegen: Mitglieder der Schulleitung standen an dieser Stelle, während ehemalige Schüler rauchten.
  • Und erst 2024 – sechs Jahre nach meiner Missbilligung – wurde dort endlich ein Schild angebracht: „Schulgelände 7–17 Uhr – Rauch- und Alkoholverbot.“
  • Das pikante Detail: Im Urteil wurde noch betont, wie wichtig es dem Schulleiter sei, dass das Rauchverbot auf dem Schulgelände konsequent eingehalten wird. Tatsächlich aber wurde es jahrelang nicht durchgesetzt. Nur weil ich immer wieder auf diese Widersprüche hingewiesen und interveniert habe, kam es überhaupt dazu, dass irgendwann ein Schild aufgehängt wurde.

Was das bedeutet

Während ich 2018 mit einer qualifizierten Missbilligung belegt wurde, ging es in den Folgejahren munter weiter – mit dem Rauchen an derselben Stelle. Erst nach meinen Interventionen wurde das Schild aufgehängt.

Das zeigt deutlich:

  • Die Regeln waren keineswegs klar gekennzeichnet. Sonst hätte man das Schild gar nicht gebraucht.
  • Die Sanktion gegen mich war selektiv. Andere – selbst Vorgesetzte – haben dort geraucht oder es geduldet, ohne dass Konsequenzen folgten.
  • Die Missbilligung war mehr eine Maßregelung meiner Person als eine ernsthafte Maßnahme zum Gesundheitsschutz.

Mein Fazit:
Das Schild von 2024 ist kein Zeichen der Klarheit, sondern ein stilles Eingeständnis. Ein Eingeständnis, dass die Situation damals nicht so eindeutig war, wie man es mir vorwarf. Und ein Eingeständnis, dass man lieber einen einzelnen Lehrer sanktionierte, statt konsequent für klare Regeln zu sorgen.

Mein angeblicher Pflichtverstoß bestand im Übrigen lediglich in einem Verstoß gegen § 9a der Lehrerdienstordnung (LDO), wonach Lehrkräfte das Rauchverbot auf dem Schulgelände zu beachten haben. Für die Einhaltung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) und des Jugendschutzgesetzes ist jedoch nicht die einzelne Lehrkraft zuständig, sondern die Schulleitung. Nach meiner Auffassung wurde das jedoch nicht geahndet, obwohl auch das Staatsministerium durch meine Eingaben davon Kenntnis hatte.

Und wer weiß, dass der Schulleiter an jenem Tag, also dem 26.07.2018 eine halbe Stunde lang lieber zusah, sein Handy holte, Fotos machte – aber eben nicht einschritt und das Geschehen auflöste –, der versteht auch: Es ging ihm nicht um das Rauchverbot. Es ging einzig und allein darum, etwas gegen mich in der Hand zu haben.

Kleines Problem am Rande:
Rein theoretisch dürfen alle Bürgerinnen und Bürger von Beilngries den Weg zum Schwimmbad oder zur Sulz nun gar nicht mehr nutzen – zumindest nicht zwischen 7 und 17 Uhr. Denn genau dann gilt der Bereich offiziell als Schulgelände. Und dafür bräuchte man streng genommen eine Genehmigung der Schulleitung. 😉😉😉

Schaut euch einfach das Schild an! Das ist an allen drei Eingängen angebracht.