
14. Mai 2024 – ein Datum, das ich nicht vergessen werde – genau ein Jahr her.
Seit dem 24. März 2021 war ich – mit wenigen Ausnahmen – nahezu durchgehend dienstunfähig erkrankt.
Drei Jahre geprägt von Rückzugsversuchen, Klinikaufenthalten, medizinischen Gutachten, einem Dienstverbot – und immer wieder dem Wunsch, zurück in den Beruf zu finden. Mit Würde. Mit Schutz. Mit Struktur.
Schon früh forderte ich gemeinsam mit meiner Gewerkschaft ver.di ein ordentliches BEM-Verfahren – ein betriebliches Eingliederungsmanagement, wie es § 167 Abs. 2 SGB IX und der BEM-Leitfaden des bayerischen Kultusministeriums vorschreiben.
Doch: es fand keines statt.
Nicht 2021. Nicht 2022. Nicht 2023.
Stattdessen: Schweigen. Aussitzen. Ignorieren.
Erst als das Kultusministerium mir am 18. April 2024 das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufhob, kam Bewegung in die Sache.
Dieses Verbot war zuvor unter der schwerwiegenden Behauptung ausgesprochen worden, ich sei eine Gefährdung für Schüler*innen, Kollegium und Schulleitung – ein Vorwurf, der tief verletzend war und in der Sache nie belegt wurde.
Auch die amtsärztliche Stellungnahme war eindeutig:
Dienstliche Konflikte sind nicht medizinisch gutachterlich zu lösen 5. Amtsärztliche Untersuchung_geschwärzt).
Damit wurde klar: Es braucht keinen neuen medizinischen Befund, sondern eine strukturelle, menschlich gerechte Aufarbeitung – ein echtes BEM.
Und so kam es am 14. Mai 2024 – nach drei Jahren – zu einem ersten Gespräch.
Es blieb bis heute das einzige.
Das BEM vom 14. Mai 2024 – einmalig, folgenlos, wirkungslos
Anwesend waren:
- zwei Mitarbeiter*innen der AMIS Bayern,
- zwei Personalrätinnen,
- der Schulleiter Harald Schuster,
- mein Beistand Peter Riedl (Peter Riedl – mein Anker, mein Schutz, mein Maßstab),
- und ich.
Ich trat bewusst in den Hintergrund. Mein Beistand übernahm das Wort.
Es ging nicht um Rechthaben – es ging um Heilung, Struktur, Vertrauen.
Wir forderten drei Dinge
- Eine externe Mediation, um den jahrelangen Konflikt auf neutraler Ebene zu klären.
- Die Korrektur von zehn rufschädigenden Gerüchten, die im Kollegium während meines Dienstverbots verbreitet wurden – teils gezielt, teils geduldet.
- Eine neutrale Bewertung der besprochenen Maßnahmen, wie im BEM-Leitfaden unter Punkt 5.7 vorgeschrieben (BEM-Leitfaden_März 2024 (10)).
Was daraus wurde? Nichts.
Am 6. Juni 2024 bat ich schriftlich darum, diese Punkte in das offizielle AMIS-Dokument aufzunehmen.
Ich kündigte an, das Dokument nach Ergänzung zu unterzeichnen.
Die Reaktion des Schulleiters am nächsten Morgen:
„Ob Sie die Niederschrift … unterschreiben oder nicht, ist Ihnen überlassen.“
Keine Auseinandersetzung mit meinen Anliegen. Kein Gespräch. Kein Interesse.
Ich fragte nach.
Am 7. Juni.
Ich erinnerte.
Am 11. Juni.
Ich setzte eine Frist – höflich, sachlich – am 19. Juni.
Ich formulierte erneut, mit Bezug auf den Leitfaden des Kultusministeriums.
Am 25. Juni – keine Antwort.
Am 26. Juni 2024 dann die Rückmeldung:
„Einseitig vorgetragene Thesen … werde ich nicht zustimmen.
Und: Ich fordere Sie auf, es zukünftig zu unterlassen, mir Fristen zu setzen.“
So sieht Kommunikation aus – wenn das System keine Fragen mehr zulässt. Hier geht es zur Kommunikation: BEM-Korrespondenz_geschwärzt
BEM? Oder: Wie man ein Gespräch zum Verfahren stilisiert
Was mich bis heute irritiert:
Das Ministerium behauptet in offiziellen Schreiben immer wieder, es habe ein BEM stattgefunden.
Einmal. Am 14. Mai 2024.
Ein Gespräch – ohne Umsetzung, ohne Bewertung, ohne Rückmeldung.
Danach: Schweigen.
Wenn das ein BEM gewesen sein soll – dann war es ein BEM ohne Wirkung. Ohne Verantwortung. Ohne Konsequenz.
Und dennoch werde ich – gegenüber Behörden, Gerichten, Kolleg*innen – als jemand dargestellt,
der sich verweigert, der nicht mitwirkt, der nicht bereit ist.
Deshalb sage ich heute ganz deutlich:
Ich habe nichts zu verbergen.
Ich bin bereit, dass das Ministerium meine Gesundheitsdaten und die komplette BEM-Dokumentation offenlegt – auch gegenüber der Presse.
Denn ich bin nicht das Problem.
Ich bin bereit zur Klärung – jederzeit, öffentlich, transparent.
Ich bin gerne gläsern, wenn dadurch sichtbar wird, wie ein System mit jenen umgeht, die krank werden, weil sie Missstände benennen.
Was bleibt: Ein Systemversagen – und ein offener Vorgang
Mittlerweile vier Jahre Erkrankung.
Ein einziges BEM-Gespräch.
Keine Umsetzung. Keine Bewertung. Keine Mediation. Keine Heilung.
Das BEM war – so muss ich es heute sagen – kein ernst gemeinter Versuch der Wiedereingliederung, sondern ein symbolischer Pflichttermin.
Ein Feigenblatt. Ein Protokoll ohne Fürsorge.
Währenddessen wurde mein Ruf beschädigt. Meine Gesundheit ignoriert. Mein Engagement entwertet.
Ich habe die Gerüchte nicht gestreut.
Und dennoch war ich es, der sich rechtfertigen musste.
Bis heute warte ich darauf, dass ein ordnungsgemäßes, faires, transparentes BEM an meiner Stammrealschule stattfindet.
Denn ich glaube weiterhin daran, dass Heilung möglich ist.
Aber nicht, wenn man sie vortäuscht.
Wenn das BEM zur Farce wird, braucht es Aufklärung.
Meine sechsteilige Serie über Rechte, Pflichten – und systemisches Versagen