Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Dienstgespräch im Schulkontext

Rechte, Pflichten und Verhaltenstipps für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis

Viele Lehrkräfte kennen die Situation:
Eine plötzliche Ansprache durch die Schulleitung.
Ein Gespräch „unter vier Augen“.
Ein Termin ohne Tagesordnung, ohne Vorankündigung, ohne Beistand.

Und oft bleibt das Gefühl zurück, überrumpelt worden zu sein – ohne Klarheit, ohne Schutz.

Diese Seite ist für all jene gedacht, die sich nicht länger unsicher fühlen möchten.
Für Lehrer*innen im öffentlichen Dienst – insbesondere in Bayern – die sich rechtssicher, selbstbewusst und informiert durch das Thema Dienstgespräch bewegen wollen.


Was du auf dieser Seite findest:

  • Was ist ein Dienstgespräch?
  • Muss ich erscheinen?
  • Was darf thematisiert werden?
  • Muss ich mich äußern?
  • Was sind meine Rechte, was meine Pflichten?
  • Was tun bei Druck oder Überrumpelung?

Am Ende findest du eine Übersicht mit weiterführenden Seiten zu konkreten Situationen, Formulierungen und rechtlichen Grundlagen.


1. Was ist ein Dienstgespräch?

Ein Dienstgespräch ist ein Gespräch zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten zur Klärung dienstlicher Themen – etwa Verhalten, Zusammenarbeit, Leistung oder Gesundheitsstand.

Es handelt sich nicht um ein Disziplinarverfahren,
aber: Es kann vordisziplinären Charakter haben – vor allem, wenn Vorwürfe im Raum stehen.

Rechtsgrundlagen (Auswahl):

  • Art. 33 Abs. 5 GG – Statusrecht des Beamten
  • § 34 BeamtStG – Pflicht zur Beratung und Wahrheit
  • § 45 BeamtStG – Fürsorgepflicht
  • BayPVG – Beteiligungsrechte (z. B. Personalrat)

2. Muss ich an einem Dienstgespräch teilnehmen?

Grundsätzlich ja – wenn es dienstlich veranlasst ist.
ABER:

  • Es braucht eine rechtzeitige Einladung
  • mit klar benanntem Thema
  • und ggf. Verschiebungsmöglichkeit zur Vorbereitung

Ein einfaches „Kommen Sie sofort mit!“ ist nicht rechtmäßig,
außer bei akuter Dringlichkeit (z. B. Gefahr im Verzug).

Ein Gespräch ohne Ankündigung, bei dem jemand „mitgezogen“ wird, ist rechtlich problematisch – vor allem bei sensiblen oder belastenden Inhalten.


3. Was darfst du einfordern?

Vor dem Gespräch:

  • Rechtzeitige Einladung mit Thema
  • Vorbereitungszeit
  • Beistand (z. B. Personalrat, Vertrauensperson)
  • Verschiebung bei Überrumpelung

Während des Gesprächs:

  • Notizen machen
  • Protokoll verlangen oder selbst mitschreiben
  • Beistand ist erlaubt (man kann sich immer auf Fürsorge § 45 BeamtStG berufen )
  • Aussage darf verweigert werden, wenn Selbstbelastung droht

Nach dem Gespräch:

  • Schriftliche Stellungnahme möglich
  • Protokoll kann korrigiert oder ergänzt werden
  • Bei Aufnahme in Personalakte (Art. 106 BayBG und § 50 BeamtStG)

4. Was tun bei Druck oder Übergriff?

  • Grenzen setzen:
    „Ich bitte darum, das Gespräch zu verschieben, da ich nicht vorbereitet bin.“
  • Auf Rechtsverstöße hinweisen:
    „Ohne vorherige Einladung mit Thema führe ich dieses Gespräch nicht.“
  • Keine Unterschrift unter Druck!
  • Personalrat informieren
  • Bei starker Belastung:
    Ärztliches Attest kann auch nachträglich erfolgen.

5. Beispiele für unzulässige Situationen

SituationBewertung
„Kommen Sie sofort mit, ich muss was klären“Nur bei Gefahr im Verzug zulässig
Gespräch über Verhalten ohne VorankündigungVerstoß gegen rechtliches Gehör
Kein Beistand zugelassenVerstoß gegen BayPVG
Kein Protokoll vorgesehenRechtlich angreifbar – eigene Mitschrift erlaubt

6. Mustersätze für den Ernstfall

  • „Ich bitte um eine schriftliche Einladung mit Angabe des Themas.“
  • „Ich mache von meinem Recht auf Beistand Gebrauch.“
  • „Ich bin bereit zum Gespräch, sobald ich mich ausreichend vorbereiten konnte.“
  • „Ich führe dieses Gespräch nicht ohne vorherige Information und Protokollmöglichkeit.“

7. Haltung wahren – auch im Gespräch

Viele Lehrkräfte gehen mit einem Gefühl von Schuld oder Unterlegenheit ins Gespräch – oft geprägt von autoritären Schulstrukturen.

Aber:

  • Du bist nicht rechtlos
  • Du bist nicht weisungsgebunden in deiner Haltung
  • Du darfst auf Augenhöhe sprechen

Ein Dienstgespräch ist kein Tribunal.
Sondern ein rechtlich geregelter Raum – den du mitgestalten darfst.

Weiterführende Seiten:

Hier findest du vertiefende Beiträge zu den wichtigsten Aspekten:

👉 Teil 1: Was ist ein Dienstgespräch wirklich?
👉 Teil 2: Deine Rechte – von Einladung bis Stellungnahme
👉 Teil 3: Wenn das Gespräch übergriffig wird
👉 Teil 4: Spontane Ansprache im Lehrerzimmer – so reagierst du rechtssicher