Verwundet im Dienst

Wie das System mich krank machte – und trotzdem aufrecht

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Was der Staat dir schuldet – nicht nur, was du ihm schuldest.

Was bedeutet Fürsorgepflicht?

Die Fürsorgepflicht ist das rechtliche Gegengewicht zur Treuepflicht des Beamten. Während Beamtinnen und Beamte dem Staat dienen, muss der Staat – als Dienstherr – im Gegenzug für deren Schutz, Gesundheit und Rechte sorgen.

Es ist keine freiwillige Geste, sondern ein klar verpflichtendes Prinzip des Beamtenrechts.


Gesetzliche Grundlage

Die Fürsorgepflicht ist in § 45 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt:

§ 45 BeamtStG – Fürsorge
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl seiner Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien zu sorgen.
Er hat sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung zu schützen.
Bei Dienstunfähigkeit und im Alter sind ihnen und ihren Hinterbliebenen die gebotene Versorgung zu gewähren.

👉 Diese Pflicht gilt für alle Dienstherren – also auch für Schulleitungen, Ministerialbeauftragte oder das Kultusministerium.


Wann ist sie verletzt?

Die Fürsorgepflicht wird verletzt, wenn der Dienstherr…

  • Hinweise auf Mobbing oder Diskriminierung ignoriert,
  • Dienstunfälle nicht dokumentiert oder ernst nimmt,
  • dienstliche Beurteilungen verzögert oder manipuliert,
  • Beschwerden abtut, ohne sie zu prüfen,
  • ärztliche Atteste entwertet oder medizinische Empfehlungen ignoriert,
  • keinen Schutz bei psychischen Belastungen bietet,
  • rechtliche Verfahren verschleppt oder Mitarbeitende im Unklaren lässt.

Beispiele aus der Praxis

🔸 Eine Lehrkraft wird von der Schulleitung wiederholt gedemütigt – das Ministerium greift nicht ein.
🔸 Ein Beamter meldet strukturelle Missstände – die Personalakte wird manipuliert.
🔸 Eine Beamtin wird krank, weil Konflikte nie gelöst werden – ein BEM-Verfahren wird nicht angeboten.
🔸 Atteste belegen psychische Belastung – stattdessen wird ein Amtsarzt geschickt, um die Person „dienstfähig“ zu erklären.

In all diesen Fällen stellt sich die Frage:
Wo ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geblieben?


Was kannst du tun?

Wenn du das Gefühl hast, dein Dienstherr verletzt seine Pflicht dir gegenüber:

  1. Dokumentiere alles.
    Protokolle, E-Mails, Gesprächsnotizen, medizinische Nachweise.
  2. Sprich den Verstoß klar an.
    Zum Beispiel mit Verweis auf § 45 BeamtStG.
  3. Nutze rechtliche Wege.
    • Dienstaufsichtsbeschwerde
    • Remonstration
    • Petitionsrecht
    • ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht
  4. Beruf dich auf die Amtspflichtverletzung.
    Nicht du musst dich rechtfertigen – der Dienstherr muss sich erklären.

Fazit

Die Fürsorgepflicht ist kein leeres Versprechen.
Sie ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, den jeder Beamte geltend machen kann – auch im aktiven Dienst. Besonders in Konfliktlagen, bei gesundheitlichen Krisen oder strukturellem Versagen des Systems.

Denn wer täglich Verantwortung für andere übernimmt, darf nicht alleine gelassen werden, wenn das System selbst zur Belastung wird.


Weiterführende Seiten:
➡ [Schulrecht in Bayern]
➡ [Beamtenrecht und Rechte im Dienst]
➡ [Petitionsrecht – Dein Schutzmechanismus im System]
➡ [Strukturelle Missstände im Behördenapparat (folgt noch)